Inhalt5 Abschnitte
Einordnung
#Die Einmalvergütung des Bundes beträgt für Solaranlagen unter 30 kW, die seit dem 1. April 2025 in Betrieb gehen, 360 Franken pro kW bei angebauten und 400 Franken pro kW bei integrierten Anlagen; einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr.
Eine angebaute 10-kW-Anlage erhält damit 3’600 Franken. Das Gesuch stellen Sie bei Pronovo erst nach der Inbetriebnahme. Für 2027 schlägt der Bundesrat eine Erhöhung um 40 Franken pro kW vor.
Was für die Förderung zählt
#Ansätze für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8 und 2.9): angebaut oder freistehend 360 CHF/kW unter 30 kW, 300 CHF/kW von 30 bis unter 100 kW und 250 CHF/kW ab 100 kW; integriert 400, 330 und 250 CHF/kW. Der Grundbeitrag liegt seit dem 1. April 2024 bei 0 Franken.
Die Leistungsklassen werden gestaffelt gerechnet: Eine angebaute 50-kW-Anlage erhält 30 × 360 + 20 × 300 = 16’800 Franken. Massgebend ist die normierte Gleichstrom-Spitzenleistung der Module, nicht die Wechselrichterleistung. Die Mindestgrösse für eine Einmalvergütung beträgt 2 kW (Art. 36 EnFV).
Pronovo unterscheidet KLEIV für Anlagen unter 100 kW und GREIV ab 100 kW. Wer auf Eigenverbrauch verzichtet und den gesamten Strom einspeist, kann bei Anlagen unter 150 kW die hohe Einmalvergütung (HEIV) von 450 CHF/kW erhalten (Ziff. 2.10) – darf dann aber während mindestens 20 Jahren keinen Eigenverbrauch nutzen (Art. 33 Abs. 3 EnFV). Ab 150 kW ohne Eigenverbrauch wird die Höhe per Auktion bestimmt.
Boni: Für Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad, also typischerweise Fassaden, kommen 400 CHF/kW (integriert) beziehungsweise 200 CHF/kW (angebaut) hinzu (Ziff. 2.7.1 und 2.7.2). Winterstrombonus und Parkflächenbonus gelten nur für grosse Anlagen ab 100 kW. Den früheren Höhenbonus hat seit dem 1. Januar 2026 der Winterstrombonus ersetzt.
Kleine Anlagen beantragen die Einmalvergütung erst nach der Inbetriebnahme (Art. 41 Abs. 1 EnFV), über das Pronovo-Kundenportal. Zum Gesuch gehören unter anderem ein Grundbuchauszug, der Sicherheitsnachweis oder das Abnahmeprotokoll, die Beglaubigung der Anlagedaten und die Erklärung, ob die Anlage alles einspeist oder Eigenverbrauch nutzt (Anhang 2.1 Ziff. 3).
Die Förderung ist an Pflichten gebunden: Photovoltaikanlagen mit Einmalvergütung müssen während mindestens 20 Jahren so betrieben und gewartet werden, dass ein regulärer Betrieb und die standortübliche Mindestproduktion gesichert sind (Art. 33 EnFV); sonst kann Pronovo die Vergütung zurückfordern.
Der Ablauf in fünf Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Betrag vorab rechnen
Mit dem offiziellen Tarifrechner von Pronovo oder selbst nach der Formel Leistung je Klasse × Ansatz plus allfällige Boni. Die Ansätze richten sich nach dem Inbetriebnahmedatum; neue Ansätze gelten jeweils ab dem 1. April.
Variante wählen
Eigenverbrauch mit KLEIV oder Volleinspeisung mit HEIV. Die höhere HEIV lohnt sich selten, wenn ein relevanter Teil des Solarstroms im Haus verbraucht würde, weil Eigenverbrauch Netzstrom zum vollen Bezugspreis ersetzt.
Anlage in Betrieb nehmen
Nach der Installation folgen Inbetriebnahme, Sicherheitsnachweis und die Beglaubigung der Anlagedaten. Diese Dokumente braucht das Gesuch.
Gesuch einreichen
über das Pronovo-Kundenportal, selbst oder mit Vollmacht durch den Installateur. Gehört das Grundstück nicht Ihnen, braucht es die Zustimmung der Grundeigentümerschaft.
Auszahlung abwarten
Pronovo bearbeitet Gesuche in der Reihenfolge des Einreichedatums; nach der Verfügung und dem Ablauf der Einsprachefrist wird ausbezahlt. Eine feste Bearbeitungsdauer nennt Pronovo nicht – rechnen Sie die Förderung deshalb nicht als Teil der Anzahlung ein.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
Wenn die Einordnung passt, lohnt sich eine objektspezifische Prüfung mit Dach, Netz und Unterlagen.
Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.