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RatgeberFörderungFreiburg

PV-Förderung ZEV im Kanton Freiburg

Die PV-Förderung für einen ZEV im Kanton Freiburg beträgt CHF 750 pro neuem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, wenn die Bedingungen des Amts für Energie erfüllt sind. Im Standardfall wird ein zusätzlicher Stromzähler eingebaut, mindestens ein bestehendes Gebäude einbezogen und die PV-Leistung erreicht mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung der Gemeinschaft. Der technische Anschluss muss vom Verteilnetzbetreiber validiert werden; anschliessend braucht die Anlage einen Sicherheitsnachweis nach NIV. Das Gesuch muss vor Baubeginn beim Amt für Energie eingegangen sein, nicht erst nach Montage oder Anschaffung. Die Massnahme gilt nach dem Stand vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026 oder bis die CHF 100'000 ausgeschöpft sind.

Wie hoch ist die PV-Förderung für einen ZEV im Kanton Freiburg?

Im Kanton Freiburg erhalten neue ZEV und ähnliche Modelle CHF 750, wenn sie einen zusätzlichen Stromzähler, mindestens ein bestehendes Gebäude und eine PV-Leistung von mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung der Gemeinschaft nachweisen. Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt für Energie eingehen; die Massnahme endet am 31. Dezember 2026 oder bei Ausschöpfung von CHF 100'000.

Wichtig

Die wichtigste Grenze ist der Vorbeginn: Für laufende Arbeiten oder bereits getätigte Anschaffungen gibt es gemäss Freiburger Amt für Energie und Art. 24 Subventionsgesetz keine Subvention. Zusätzlich kann die Massnahme vor dem 31. Dezember 2026 enden, wenn die CHF 100'000 ausgeschöpft sind. Den aktuellen Budgetstand und die Förderfähigkeit eines ähnlichen Modells vor Bestellung direkt beim Amt für Energie bestätigen.

Die Eckwerte: Eigenverbrauchsgemeinschaft Freiburg

Eckwerte zu Eigenverbrauchsgemeinschaft Freiburg, Stand 10. August 2026
KennwertWert
FörderbetragCHF 750 pro neuer Eigenverbrauchsgemeinschaft
MindestleistungPV-Leistung von mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung
AntragsterminGesuch muss vor Baubeginn beim Amt für Energie eingegangen sein
ProgrammlaufzeitBis 31. Dezember 2026 oder bis CHF 100'000 ausgeschöpft sind
PflichtnachweiseZusätzlicher Stromzähler, bestehendes Gebäude, Netzvalidierung und NIV-Sicherheitsnachweis

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Das Modell muss neu sein und mehrere Verbraucher verbinden. Art. 54c der Freiburger Energieverordnung RSF 770.11 erfasst einen neuen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder ein ähnliches Modell; mindestens ein bestehendes Gebäude muss dazugehören. Eine alleinige PV-Anlage ohne neuen Zusammenschluss erfüllt die publizierten Kriterien deshalb nicht automatisch.

Die 10-%-Schwelle bezieht sich auf die gesamte Anschlussleistung der Gemeinschaft. Die PV-Anlage oder die zusammengefassten Anlagen müssen mindestens 10 % dieser Leistung erreichen. Diese Grösse gehört vor der Offerte ins Mess- und Anschlusskonzept, weil nicht einfach die Modulfläche eines einzelnen Dachs massgebend ist.

Der zusätzliche Stromzähler ist eine eigene Förderbedingung. Das Gesuchsformular verlangt zudem ein Schema der Anlage und der Gemeinschaft mit den Zählern. Zählerplatz, Messkonzept und Zuständigkeit für die interne Abrechnung sollten daher mit dem Stromlieferanten und dem Verteilnetzbetreiber vor dem Bau geklärt sein.

Der Netzanschluss muss technisch bestätigt werden. Das Amt für Energie verlangt, dass der Anschluss an das Stromverteilnetz vom Verteilnetzbetreiber validiert wird. Zusätzlich muss die Anlage kontrolliert und mit einem Sicherheitsnachweis im Sinn der NIV für den Betrieb freigegeben werden; diese Nachweise sind nicht nur Formalitäten der Förderung.

Der Zeitpunkt entscheidet über den Anspruch. Nach Art. 24 Subventionsgesetz vom 17. November 1999 werden für laufende Arbeiten oder bereits getätigte Anschaffungen keine Subventionen gewährt. Das Fördergesuch muss deshalb vor dem Baustart beim Amt für Energie eingegangen sein; erst nach der Zusprache sollen die Arbeiten beginnen.

Der Beitrag ist pauschal und zeitlich begrenzt. Die Freiburger Massnahme zahlt CHF 750 pro neuer Eigenverbrauchsgemeinschaft, nicht einen prozentualen Anteil der PV-Investition. Sie gilt bis 31. Dezember 2026 oder bis die bereitgestellten CHF 100'000 ausgeschöpft sind; der verbleibende Budgetstand ist vor dem Gesuch nicht aus dem Artikel ableitbar.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Gemeinschaft definierenFesthalten, welche Verbraucher teilnehmen, welches bestehende Gebäude einbezogen wird und ob ein klassischer ZEV oder ein ähnliches Modell geplant ist. Eine reine Einzelanlage ohne neuen Zusammenschluss gehört nicht in diesen Förderweg.

  2. 2

    Anschluss- und Messdaten beim Stromlieferanten anfordernFür die neue Gemeinschaft werden das Anfrageformular, die gesamte Anschlussleistung, der zusätzliche Stromzähler und das technische Anschlusskonzept benötigt. Der Verteilnetzbetreiber muss den Anschluss später validieren.

  3. 3

    PV und Gemeinschaft zusammen planenDie Anlage oder Anlagen auf die 10-%-Schwelle auslegen und ein Schema mit PV, Gemeinschaft und Zählern erstellen. Kostenvoranschlag, Modulplan und Messkonzept müssen dieselbe Projektversion abbilden.

  4. 4

    Fördergesuch vor dem Baustart einreichenDas unterschriebene Gesuchsformular wird gemäss den Unterlagen des Amts für Energie per Post eingereicht; weitere Beilagen sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Beizulegen sind insbesondere Anfrageformular, Kostenvoranschlag, Gemeinschaftsschema und Entscheid des Stromlieferanten.

  5. 5

    Zusprache abwarten und erst danach beginnenNach der Prüfung wird eine Förderzusage erstellt; gemäss Merkblatt können die Arbeiten anschliessend beginnen. Eine Montage oder Bestellung vor dem Gesuch beziehungsweise vor der Zusprache erhöht das Förderrisiko und kann den Anspruch ausschliessen.

  6. 6

    Ausführung und Abschluss belegenNach der Montage werden die Aktivierung der Gemeinschaft durch den Stromlieferanten oder die erste Rechnung an die Gemeinschaft, die Rechnungen und das unterschriebene Abschlussformular benötigt. Die technische Kontrolle und der NIV-Sicherheitsnachweis müssen die Betriebsfreigabe belegen, bevor das Amt die Auszahlung prüft.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • 10 % Anlagenleistung auf die gesamte Anschlussleistung der Gemeinschaft beziehen
  • Zusätzlichen Stromzähler, bestehendes Gebäude und Netzbetreiber-Entscheid nachweisen
  • Gesuchsformular, Kostenvoranschlag und Gemeinschaftsschema vor dem Baustart einreichen
  • Aktivierung, Rechnungen und Abschlussformular für die Auszahlung vorbereiten

Weitere Fragen: Eigenverbrauchsgemeinschaft Freiburg

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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