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RatgeberWirtschaftlichkeitSchweiz

Dachfläche für Solar vermieten: Modelle, Vertrag, Steuern

Kurz gesagt

Wie viel bringt es, die Dachfläche für Solar zu vermieten?

Einen festen Preis pro Quadratmeter nennen die Anbieter nicht.

Die Entschädigung wird für jedes Dach aus Ertrag, Strompreis, Förderung und Laufzeit gerechnet und als Dachmiete, jährlich oder einmalig, oder als fester Strompreis angeboten. Vergleichen Sie den Betrag über die ganze Laufzeit mit dem, was eine eigene Anlage auf demselben Dach einbringt.

Einordnung

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Ein Dach für eine Solaranlage zu vermieten kommt vor allem bei grossen Flächen in Frage: Die AEW baut im Contracting selbst erst ab 1’000 m² nutzbarer Dachfläche und vermittelt für 150 bis 1’000 m² einen Partner.

Der Investor baut, betreibt und unterhält die Anlage, beantragt als Betreiber die Einmalvergütung und verkauft den Strom. Sie erhalten eine Dachmiete, jährlich oder einmalig, oder Solarstrom vom eigenen Dach zu einem festen Preis. Die Verträge laufen lange, bei der AEW typischerweise 30 Jahre, und das Recht des Investors wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Einen festen Preis pro Quadratmeter nennen die Anbieter nicht; die Miete wird für jedes Dach aus Ertrag, Strompreis und Förderung gerechnet. Beim Einfamilienhaus reicht die Fläche selten für eine Vermietung, und mit der eigenen Anlage gehören Ihnen Einmalvergütung, Stromersparnis und Rückliefervergütung ganz.

Für Ihr Dach

Was kostet die Anlage auf Ihrem Dach?

Mit Ihrer Adresse rechnen wir Preisband, Förderung und Amortisation für Ihr Dach, aus den Daten des Bundes. Den Bericht senden wir sofort per E-Mail.

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Was die Rechnung bestimmt

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  1. Die Fläche entscheidet, ob es überhaupt ein Angebot gibt. Die AEW verlangt für ihr eigenes Photovoltaik-Contracting mindestens 1’000 m² nutzbare Dachfläche und prüft Dächer von 150 bis 1’000 m² mit Partnern. Ein Haushalt mit 4’000 kWh Jahresverbrauch braucht laut Swissolar rund 25 m² Modulfläche; ein Einfamilienhausdach liegt damit meist weit unter diesen Schwellen.

  2. Das Dach muss die ganze Laufzeit halten. Die AEW setzt ein Dach in gutem Zustand voraus, ohne absehbaren Sanierungsbedarf während der Vertragsdauer von typischerweise 30 Jahren; sonst wird vorab saniert, wobei sich die AEW beteiligen kann. Statik, Verschattung und Netzanschluss prüft der Anbieter danach im Einzelnen.

  3. Es gibt mehrere Arten der Entschädigung. Die AEW bietet eine Dachmiete, jährlich oder einmalig, einen festen Preis für den Solarstrom, den Sie vom eigenen Dach beziehen, oder Mischformen. Beim Modell mit Strompreis nutzen Sie den Strom im Gebäude; die Überschüsse vermarktet der Betreiber. Vergleichen Sie Angebote deshalb über die ganze Laufzeit und nicht nur über den ersten Jahresbetrag.

  4. Ohne Grundbucheintrag gehört die Anlage zum Haus. Nach Art. 675 ZGB können Bauwerke, die dauernd mit einem fremden Grundstück verbunden sind, nur dann einen eigenen Eigentümer haben, wenn ihr Bestand als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Deshalb verlangen Investoren diesen Eintrag. Er bleibt bei einem Verkauf auf dem Grundstück, ein Käufer übernimmt ihn also.

  5. Die Förderung geht an den Betreiber. Das Gesuch um die Einmalvergütung stellt bei Pronovo der Anlagenbetreiber; bei einer Vermietung ist das der Investor. Er erhält für den Leistungsanteil unter 30 kW CHF 360 pro kW, für den Anteil von 30 bis unter 100 kW CHF 300 und ab 100 kW CHF 250 bei angebauten Anlagen. Bauen Sie selbst, steht diese Förderung Ihnen zu.

  6. Steuerlich ist die Dachmiete Einkommen. Die Thurgauer Steuerverwaltung hält ausdrücklich fest: Die Entschädigung des Erstellers oder Betreibers für die Benutzung des Dachs ist beim Eigentümer steuerbarer Ertrag aus unbeweglichem Vermögen. Eine eigene Anlage auf einem bestehenden Gebäude ist dagegen als Energiesparmassnahme abziehbar (Liegenschaftskostenverordnung des Bundes). Wie Ihr Kanton die Dachmiete erfasst, bestätigt das Steueramt.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Fläche und Zustand klären

    Die Eignung Ihres Dachs zeigt sonnendach.ch. Notieren Sie die nutzbare Fläche und wann das Dach saniert werden muss; ein Vertrag über 30 Jahre auf einem Dach mit absehbarer Sanierung braucht vorher eine Lösung.

  2. Die eigene Anlage als Massstab rechnen

    Lassen Sie eine Offerte mit Einmalvergütung, Eigenverbrauch und Rückliefertarif erstellen. Erst mit dieser Zahl lässt sich eine Dachmiete oder ein Strompreis beurteilen.

  3. Mindestens zwei Angebote einholen

    Fragen Sie Ihren Netzbetreiber und Contracting-Anbieter an. Im Thurgau nennt das kantonale Förderprogramm Solarwert Thurgau als Anlaufstelle für Contracting-Modelle grosser Anlagen.

  4. Den Vertrag Punkt für Punkt prüfen

    Laufzeit, Höhe und Anpassung der Entschädigung, Dienstbarkeit und ihre Löschung am Ende, Dachsanierung während der Laufzeit (wer zahlt Ab- und Wiederaufbau und den Ertragsausfall), Zugang für Wartung, Haftung und Versicherung, Rückbau oder Übernahme der Anlage am Ende, Rückkaufrecht, Verkauf des Gebäudes und was gilt, wenn der Betreiber aufgibt.

  5. Vor der Unterschrift prüfen lassen und eintragen

    Lassen Sie Vertrag und Dienstbarkeit von einer Fachperson prüfen, bevor Sie unterschreiben. Der Eintrag ins Grundbuch läuft über Notariat und Grundbuchamt.

  6. Die Dachmiete jedes Jahr deklarieren

    Halten Sie die Abrechnungen bereit und geben Sie die Entschädigung in der Steuererklärung als Ertrag aus der Liegenschaft an.

Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen

Was kostet die Anlage auf Ihrem Dach?

Mit Ihrer Adresse rechnen wir Preisband, Förderung und Amortisation für Ihr Dach, aus den Daten des Bundes. Den Bericht senden wir sofort per E-Mail.

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Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 675

    Bund (Fedlex, SR 210) · fedlex.admin.ch

  2. Energieförderungsverordnung (EnFV), Anhang 2.1

    Bund (Fedlex, SR 730.03) · fedlex.admin.ch

  3. Preisbeobachtungsstudie Photovoltaik 2025

    Bundesamt für Energie BFE · pubdb.bfe.admin.ch

  4. Branchen-Faktenblatt Photovoltaik

    Swissolar · swissolar.ch

  5. StP 23 Nr. 1: Erträge aus unbeweglichem Vermögen

    Steuerverwaltung Kanton Thurgau · steuerpraxis.tg.ch

  6. Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116)

    Bund (Fedlex) · fedlex.admin.ch

  7. Förderprogramm Energie 2026, Kapitel 6.3

    Amt für Energie Kanton Thurgau · energie.tg.ch

  8. Sonnendach.ch: Eignung des eigenen Dachs

    Bundesamt für Energie BFE · sonnendach.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 5. November 2026 · Aktualisiert 5. November 2026