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RatgeberFörderungUri

PV-Förderung Uri 2026: CHF 1'000 + CHF 250/kWp

Die PV-Förderung Uri 2026 unterstützt winteroptimierte Anlagen auf bestehenden Gebäuden mit CHF 1'000 pauschal plus CHF 250 pro kWp; verlangt werden mindestens 2 kWp und eine Modulneigung von 60° bis 90°. Das vollständige Gesuch muss vor dem Installationsbeginn beim Amt für Energie Uri eingetroffen sein, wobei das Anbringen der Module als Beginn gilt. Eine konventionell geneigte Dachanlage, ein Neubau oder der Ersatz einer bestehenden Anlage fällt nicht unter den Förderpfad UR-06. Die kantonale Förderung ist vom Bundesverfahren bei Pronovo und vom erhöhten Beitrag für fassadenintegrierte PV im Gebäudehüllenprogramm M-01 getrennt zu prüfen. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf und die Nachweise für PV-Eigentümerinnen und -Eigentümer im Kanton Uri, Stand 2026.

Wie hoch ist die PV-Förderung Uri 2026?

Im Kanton Uri erhalten winteroptimierte PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden 2026 CHF 1'000 Grundbeitrag plus CHF 250 pro kWp, maximal CHF 50'000. Voraussetzung sind mindestens 2 kWp, 60° bis 90° Modulneigung und ein vollständiges Gesuch vor dem Anbringen der Module. Neubauten und Anlagenersatz sind ausgeschlossen.

Wichtig

Stand 2026 ist UR-06 kein allgemeiner PV-Zuschuss: Eine übliche Dachneigung, ein Neubau, ein Anlagenersatz oder ein unvollständiges Gesuch vor dem Anbringen der Module genügt für die Förderfähigkeit nicht. Wer nach vollständigem Gesuch vor dem Förderbescheid beginnt, trägt gemäss den Urner Förderbedingungen das Risiko selbst; die Auszahlung ist erst nach Abschlussprüfung und erfüllten Bedingungen geschuldet. Zur Bemessung ist zu beachten, dass die Förderbedingungen 2026 und die Übersichtstafel des Fördermodells 2026 unterschiedlich formuliert sind — «250.- Franken pro kWp» gegenüber «250.- pro zusätzliches kWp». Verbindlich ist die Verfügung des Amts für Energie Uri, nicht die eigene Rechnung.

Die Eckwerte: PV-Förderung Uri 2026

Eckwerte zu PV-Förderung Uri 2026, Stand 02. August 2026
KennwertWert
FörderpfadUR-06, PV für Winterstrom
FörderhöheCHF 1'000 pauschal plus CHF 250 pro kWp (Lesart klären)
Technische SchwelleMindestens 2 kWp, Modulneigung 60° bis 90°
GebäudeUR-06: bestehendes Gebäude, Neubau und Anlagenersatz ausgeschlossen
GesuchszeitpunktAmt für Energie Uri: vollständig vor dem Anbringen der Module

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Förderpfad UR-06 ist auf Winterstrom ausgerichtet: Die Anlage muss netzgekoppelt sein, mindestens 2 kWp leisten und eine Modulneigung zwischen 60° und 90° aufweisen.

Der Gebäudestatus entscheidet bei UR-06 über die Zulässigkeit: Gefördert werden Anlagen auf bestehenden Gebäuden, nicht der Ersatz einer bestehenden Anlage und nicht die Installation im Rahmen eines Neubaus.

Der Zeitpunkt des vollständigen Gesuchs ist kritisch: Nach den Förderbedingungen 2026 gilt das Anbringen der PV-Module als Installationsbeginn; alle notwendigen Beilagen müssen vorher beim Amt für Energie Uri eingetroffen sein.

Die Bemessung ist in den kantonalen Unterlagen unterschiedlich formuliert: Die Förderbedingungen 2026 nennen «1000.- Franken pauschal, ab 2 kWp: plus 250.- Franken pro kWp», die Übersichtstafel des Fördermodells 2026 dagegen «Pauschal 1000.-, plus 250.- pro zusätzliches kWp». Der Maximalbeitrag von CHF 50'000 pro Anlage ist unbestritten; die Lesart entscheidet aber über einige Hundert Franken und ist vor der Eingabe beim Amt für Energie zu klären.

Die Kombination mit der Gebäudehülle ist begrenzt: UR-06 ist gemäss Förderbedingungen 2026 nicht mit dem erhöhten Beitrag für fassadenintegrierte PV in der Massnahme M-01 kumulierbar.

Für die Auszahlung zählt der Abschlussnachweis: Das Amt für Energie Uri verlangt unter anderem ein unterschriebenes Abschlussformular, Fotos der neuen Anlage, Rechnungen und ein vollständig unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Dach oder Fassade als bestehenden Gebäudeteil einordnen und für UR-06 mindestens 2 kWp sowie eine Modulneigung von 60° bis 90° in der Planung festhalten.

  2. 2

    Vor der Offerte die Varianten UR-06 und M-01 vergleichenDie Förderbedingungen 2026 schliessen die Kombination des Winterstrompfads mit dem erhöhten Beitrag für fassadenintegrierte PV aus.

  3. 3

    Das Fördergesuch im Urner Gesuchsportal erfassen, das dort erzeugte Gesuchsformular unterschreiben und die Vorher-Fotos der Dach- oder Fassadenfläche beilegen.

  4. 4

    Das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vor dem Anbringen der Module beim Amt für Energie Uri einreichen; erst nach vollständigem Eingang darf nach den 2026er Bedingungen auf eigenes Risiko vor dem Förderbescheid begonnen werden.

  5. 5

    Nach der Ausführung die UR-06-Nachweise sichernneue Anlagenfotos, Rechnungen der geförderten Massnahmen und ein vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll gehören zum Abschluss.

  6. 6

    Das unterschriebene Abschlussformular im Portal erzeugen, mit den Abschlussbeilagen einreichen und die Auszahlung erst nach der Prüfung durch das Amt für Energie Uri einplanen.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • UR-06: CHF 1'000 pauschal, CHF 250 pro kWp und maximal CHF 50'000 Förderbeitrag
  • Bestehendes Gebäude, Netzanschluss, mindestens 2 kWp und 60° bis 90° Modulneigung nachweisen
  • Gesuchsbeilagen vor dem Anbringen der Module einreichen und Abschlussnachweise für die Auszahlung sammeln
  • UR-06 vom erhöhten Beitrag für fassadenintegrierte PV im Gebäudehüllenprogramm M-01 und von Pronovo getrennt einordnen

Weitere Fragen: PV-Förderung Uri 2026

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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