Kurzantwort
Kann ich den Winterstrombeitrag und den Beitrag für das Flächenpotenzial kombinieren?
Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer in Graubünden, die vor der Offerte wissen wollen, welches der beiden kantonalen PV-Förderprogramme für ihr Dach überhaupt infrage kommt und in welcher Reihenfolge Gesuch, Zusicherung und Baubeginn ablaufen müssen.
Wichtig
Die zugesicherten Fördergelder sind Maximalbeiträge pro Beitragsgesuch. Weicht die realisierte Anlage von der Projekteingabe ab, die der Beitragsverfügung zugrunde liegt, können die Beiträge nach Art. 29 BEG gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden. Die Zusicherung gilt drei Jahre ab Verfügungsdatum und kann auf schriftlichen Antrag um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Diese Seite ist eine fachliche Orientierung und ersetzt weder die Auskunft des Amts für Energie und Verkehr noch eine Steuerberatung.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: PV-Förderung Graubünden
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Winterstrom (Art. 23a BEG) | CHF 300/kWp, min. CHF 900, max. CHF 200'000 |
| Flächenpotenzial (Art. 23b BEG) | CHF 150/kWp, min. CHF 450, max. CHF 50'000 |
| Neigung Winterstrom | 60° bis 90°, Exposition O–S–W (90°–180°–270°) |
| Mindestanlagengrösse | 3 kWp |
| Standortanforderung | Globalstrahlung > 1250 kWh/m² pro Jahr |
| Gesuch | Vor Baubeginn, online auf energie.gr.ch plus Papierform |
| Gültigkeit der Zusicherung | 3 Jahre, verlängerbar um max. 2 Jahre |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Neigung und Ausrichtung entscheiden über das Programm: Der Winterstrombeitrag verlangt 60 bis 90 Grad Neigung und eine Exposition zwischen Ost, Süd und West, das Flächenpotenzial lässt Nordost bis Nordwest (45°–180°–315°) zu.
Beim Flächenpotenzial zählt die Energiebezugsfläche: Massgebend ist ein Eigenbedarf von 20 W/m², gefördert wird nur die Leistung über 30 Wp/m² Energiebezugsfläche und nur bei überwiegender Wohnnutzung nach den Gebäudekategorien I und II der SIA-Norm 380/1.
Die Standortqualität muss belegt sein: Beide Programme verlangen eine Globalstrahlung von mehr als 1250 kWh/m² pro Jahr gemäss der kantonalen Potenzialkarte.
Verschattung schliesst den Winterstrombeitrag aus: Der Mindestabstand der Panels vom Boden beträgt 0,5 Promille der Meereshöhe am Standort, und das Panel darf im Januar und Februar nicht mehr als 10 Prozent beschattet sein, gerechnet auf den MeteoSchweiz-Daten der letzten 20 Jahre.
Die beiden kantonalen Beiträge sind nicht kumulierbar, und zusammen mit anderen öffentlichen oder nationalen Beiträgen dürfen sie nach Art. 27 BEG 50 Prozent der Aufwendungen für das Projekt nicht übersteigen.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Dach, Neigung, Ausrichtung und Standorthöhe erfassen und anhand der kantonalen Potenzialkarte prüfen, ob die Globalstrahlung über 1250 kWh/m² pro Jahr liegt.
- 2
Entscheiden, welches Programm greiftWinterstrom nach Art. 23a BEG bei steiler Fassaden- oder Dachausführung, Flächenpotenzial nach Art. 23b BEG bei Wohnbauten mit deutlich überdimensionierter Anlage.
- 3
Beitragsgesuch auf der Plattform energie.gr.ch online erfassen, danach das rechtsgültig unterzeichnete Gesuchsformular in Papierform beim Amt für Energie und Verkehr einreichen; erst damit gilt das Gesuch als eingereicht.
- 4
Beitragszusicherung abwarten und erst danach mit Ausführung oder Anschaffungen beginnen, sofern kein vorzeitiger Baubeginn bewilligt wurde.
- 5
Nach Abschluss der Massnahmen die Ausführung auf energie.gr.ch erfassen und das unterzeichnete Abschlussformular einreichen; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- Neigungswinkel 60° bis 90° und Exposition Ost–Süd–West für den Winterstrombeitrag prüfen
- Eigenbedarf von 20 W/m² Energiebezugsfläche und die 50-Prozent-Schwelle beim Flächenpotenzial berechnen
- Globalstrahlung über 1250 kWh/m² pro Jahr anhand der kantonalen Potenzialkarte belegen
- Beitragsgesuch vor Baubeginn einreichen und die 50-Prozent-Grenze zur Pronovo-Förderung beachten
FAQ
Weitere Fragen: PV-Förderung Graubünden
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.
- Leitfaden und Bedingungen: Photovoltaikanlagen für Winterstrom (Version 1/26)Amt für Energie und Verkehr Graubünden
- Leitfaden und Bedingungen: Photovoltaikanlagen zur Nutzung des FlächenpotenzialsAmt für Energie und Verkehr Graubünden
- Förderprogramm Photovoltaikanlagen Kanton GraubündenAmt für Energie und Verkehr Graubünden
- Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG, BR 820.200)Kanton Graubünden, Erlasssammlung
- Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV, BR 820.210)Kanton Graubünden, Erlasssammlung
- Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (KLEIV, GREIV, HEIV)Pronovo AG