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RatgeberFörderungGraubünden

PV-Förderung Graubünden: CHF 300/kWp für Winterstrom

Der Kanton Graubünden fördert Photovoltaik über zwei getrennte Programme, die nicht miteinander kombiniert werden können. Das ältere zielt auf Winterstrom: Nach Art. 23a des kantonalen Energiegesetzes (BEG) unterstützt der Kanton Anlagen an Bauten und Infrastrukturanlagen, die durch Ausgestaltung und Positionierung besonders viel Strom im Winterhalbjahr liefern. Der Leistungsbeitrag beträgt CHF 300 pro Kilowattpeak, mindestens CHF 900 und höchstens CHF 200'000. Die Bedingungen sind eng gefasst: Neigungswinkel zwischen 60 und 90 Grad, Exposition zwischen Ost, Süd und West (90°–180°–270°), eine Mindestanlagengrösse von 3 kWp und ein Standort mit einer Globalstrahlung über 1250 kWh/m² pro Jahr gemäss kantonaler Potenzialkarte. Ausdrücklich ausgenommen sind Freiflächenanlagen und aufgeständerte Anlagen auf Steildächern; auch der Ersatz einer bestehenden Anlage ist nicht beitragsberechtigt. Seit dem 31. Dezember 2025 besteht mit Art. 23b BEG ein zweites Programm für die Nutzung des Flächenpotenzials auf Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Dort beträgt der Beitrag CHF 150 pro Kilowattpeak, mindestens CHF 450 und höchstens CHF 50'000. Beitragsberechtigt sind Anlagen, deren installierte Leistung den massgebenden Eigenbedarf von 20 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche um mindestens 50 Prozent und zugleich um mindestens 3 kWp übersteigt. Für beide Programme gilt dieselbe harte Zeitregel: Nach Art. 28 BEG werden keine Beiträge gewährt, wenn vor der Beitragszusicherung mit der Ausführung begonnen oder Anschaffungen getätigt wurden.

Kann ich den Winterstrombeitrag und den Beitrag für das Flächenpotenzial kombinieren?

Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer in Graubünden, die vor der Offerte wissen wollen, welches der beiden kantonalen PV-Förderprogramme für ihr Dach überhaupt infrage kommt und in welcher Reihenfolge Gesuch, Zusicherung und Baubeginn ablaufen müssen.

Wichtig

Die zugesicherten Fördergelder sind Maximalbeiträge pro Beitragsgesuch. Weicht die realisierte Anlage von der Projekteingabe ab, die der Beitragsverfügung zugrunde liegt, können die Beiträge nach Art. 29 BEG gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden. Die Zusicherung gilt drei Jahre ab Verfügungsdatum und kann auf schriftlichen Antrag um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Diese Seite ist eine fachliche Orientierung und ersetzt weder die Auskunft des Amts für Energie und Verkehr noch eine Steuerberatung.

Die Eckwerte: PV-Förderung Graubünden

Eckwerte zu PV-Förderung Graubünden, Stand 02. August 2026
KennwertWert
Winterstrom (Art. 23a BEG)CHF 300/kWp, min. CHF 900, max. CHF 200'000
Flächenpotenzial (Art. 23b BEG)CHF 150/kWp, min. CHF 450, max. CHF 50'000
Neigung Winterstrom60° bis 90°, Exposition O–S–W (90°–180°–270°)
Mindestanlagengrösse3 kWp
StandortanforderungGlobalstrahlung > 1250 kWh/m² pro Jahr
GesuchVor Baubeginn, online auf energie.gr.ch plus Papierform
Gültigkeit der Zusicherung3 Jahre, verlängerbar um max. 2 Jahre

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Neigung und Ausrichtung entscheiden über das Programm: Der Winterstrombeitrag verlangt 60 bis 90 Grad Neigung und eine Exposition zwischen Ost, Süd und West, das Flächenpotenzial lässt Nordost bis Nordwest (45°–180°–315°) zu.

Beim Flächenpotenzial zählt die Energiebezugsfläche: Massgebend ist ein Eigenbedarf von 20 W/m², gefördert wird nur die Leistung über 30 Wp/m² Energiebezugsfläche und nur bei überwiegender Wohnnutzung nach den Gebäudekategorien I und II der SIA-Norm 380/1.

Die Standortqualität muss belegt sein: Beide Programme verlangen eine Globalstrahlung von mehr als 1250 kWh/m² pro Jahr gemäss der kantonalen Potenzialkarte.

Verschattung schliesst den Winterstrombeitrag aus: Der Mindestabstand der Panels vom Boden beträgt 0,5 Promille der Meereshöhe am Standort, und das Panel darf im Januar und Februar nicht mehr als 10 Prozent beschattet sein, gerechnet auf den MeteoSchweiz-Daten der letzten 20 Jahre.

Die beiden kantonalen Beiträge sind nicht kumulierbar, und zusammen mit anderen öffentlichen oder nationalen Beiträgen dürfen sie nach Art. 27 BEG 50 Prozent der Aufwendungen für das Projekt nicht übersteigen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Dach, Neigung, Ausrichtung und Standorthöhe erfassen und anhand der kantonalen Potenzialkarte prüfen, ob die Globalstrahlung über 1250 kWh/m² pro Jahr liegt.

  2. 2

    Entscheiden, welches Programm greiftWinterstrom nach Art. 23a BEG bei steiler Fassaden- oder Dachausführung, Flächenpotenzial nach Art. 23b BEG bei Wohnbauten mit deutlich überdimensionierter Anlage.

  3. 3

    Beitragsgesuch auf der Plattform energie.gr.ch online erfassen, danach das rechtsgültig unterzeichnete Gesuchsformular in Papierform beim Amt für Energie und Verkehr einreichen; erst damit gilt das Gesuch als eingereicht.

  4. 4

    Beitragszusicherung abwarten und erst danach mit Ausführung oder Anschaffungen beginnen, sofern kein vorzeitiger Baubeginn bewilligt wurde.

  5. 5

    Nach Abschluss der Massnahmen die Ausführung auf energie.gr.ch erfassen und das unterzeichnete Abschlussformular einreichen; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Neigungswinkel 60° bis 90° und Exposition Ost–Süd–West für den Winterstrombeitrag prüfen
  • Eigenbedarf von 20 W/m² Energiebezugsfläche und die 50-Prozent-Schwelle beim Flächenpotenzial berechnen
  • Globalstrahlung über 1250 kWh/m² pro Jahr anhand der kantonalen Potenzialkarte belegen
  • Beitragsgesuch vor Baubeginn einreichen und die 50-Prozent-Grenze zur Pronovo-Förderung beachten

Weitere Fragen: PV-Förderung Graubünden

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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