Kurzantwort
Was Sie zuerst wissen müssen.
Für eine PV-Anlage im Thurgau ist die Pronovo-Einmalvergütung der zentrale Förderweg: KLEIV gilt unter 100 kW, GREIV ab 100 kW. Das kantonale Förderprogramm verweist bei Solarstrom auf diesen Bundesbeitrag; kommunale Programme sind separat und je Gemeinde zu prüfen. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der vollständigen Gesuchseinreichung geltenden Bedingungen.
Wichtig
Stand 13. Juli 2026: Die Thurgauer Förderbroschüre sagt ausdrücklich, dass jeweils die am Tag der Gesuchseinreichung aktuellen Fördersätze und Bedingungen gelten. Kommunale Programme können abweichen oder keinen PV-Beitrag enthalten; daher vor einer Bestellung direkt bei Gemeinde und Pronovo prüfen.
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Die Anlagenleistung bestimmt das Bundesprogramm: Pronovo ordnet Photovoltaikanlagen unter 100 kW der KLEIV und Anlagen ab 100 kW der GREIV zu. Diese 100-kW-Grenze beeinflusst deshalb Programm, Unterlagen und die weitere Terminplanung.
Der Kanton Thurgau behandelt Solarstrom im Förderprogramm 2026 als Einmalvergütung. Für die konkrete PV-Förderung ist damit Pronovo die zuständige Stelle; das kantonale Programm ist keine zweite, pauschale PV-Prämie.
Das Thurgauer Energieförderportal ist ein eigener Verfahrenskanal: Fördergesuche und Projektabschlüsse werden dort seit dem 1. Januar 2021 elektronisch eingereicht. Ein Portalzugang ersetzt jedoch weder die Programmwahl noch einen Antrag bei Pronovo.
Kommunale Angebote sind kein einheitlicher Kantonszuschlag. Das Amt für Energie nennt weitere kommunale Energieprogramme und verweist für Details an die Gemeinden; ob eine Gemeinde gerade PV fördert, muss deshalb am Standort bestätigt werden.
Der Einreichungszeitpunkt ist finanziell relevant: Das Förderprogramm 2026 beurteilt Gesuche nach den Sätzen und Bedingungen zum Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. Plan, Leistung, Offerte und verlangte Nachweise müssen vor dem Einreichen zusammenpassen.
Förderung ersetzt keinen Projektablauf. Netzanschluss, baurechtliches Verfahren und elektrische Dokumentation laufen neben dem Fördergesuch; der Kanton verlangt für eine Auszahlung die erforderlichen gesetzlichen Bewilligungen.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Anlage abgrenzenStandort im Thurgau, geplante Leistung, neue Anlage oder Erweiterung sowie Eigenverbrauch festhalten. Die 100-kW-Grenze von Pronovo gehört bereits in die erste Projektvariante.
- 2
Bundesprogramm zuordnenFür die Einmalvergütung bei Pronovo prüfen, ob KLEIV unter 100 kW oder GREIV ab 100 kW einschlägig ist. Die konkrete Förderung nicht aus einer Offerte ableiten, sondern aus dem aktuellen Pronovo-Programm.
- 3
Kantonales Förderprogramm lesenDie aktuelle Thurgauer Broschüre und den Fördergeldrechner nur für die dort beschriebenen Massnahmen nutzen. Für Solarstrom die Verweisung auf die Einmalvergütung dokumentieren, statt einen kantonalen PV-Betrag anzunehmen.
- 4
Gemeinde separat abklärenWenn der Standort ein kommunales Energieprogramm hat, bei Gemeinde oder Energieberatung schriftlich bestätigen lassen, ob Photovoltaik erfasst ist, welche Unterlagen gelten und wann ein Antrag gestellt werden muss.
- 5
Unterlagen vollständig einreichenIm Thurgauer Energieförderportal zählen die vollständigen Unterlagen als Stichtag für Bedingungen und Sätze. Verantwortlichkeit für Gesuch, Offerte und Nachweise vor Baubeginn schriftlich festhalten.
- 6
Projekt parallel freigebenBaurecht, Netzbetreiberprozess, Elektroplanung und Förderweg in einem Terminplan führen. Eine Förderprüfung ersetzt weder die Netzfreigabe noch die erforderlichen Bewilligungen.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- KLEIV unter 100 kW und GREIV ab 100 kW dem richtigen Pronovo-Programm zuordnen
- Kantonales Energieförderportal und Pronovo-Gesuch nicht verwechseln
- Kommunale Programme direkt bei der Gemeinde auf ihren PV-Bezug prüfen
- Förderbedingungen am Tag der vollständigen Gesuchseinreichung dokumentieren
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.