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RatgeberFörderungThurgau

Photovoltaik-Förderung Thurgau: Pronovo & Gemeinde richtig prüfen

Kurz gesagt

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung im Thurgau?

Für Solarstrom verweist das Thurgauer Förderprogramm 2026 auf die Einmalvergütung von Pronovo.

Die konkrete Höhe richtet sich deshalb nach dem passenden Pronovo-Programm und den dort aktuellen Bedingungen, nicht nach einem kantonalen Pauschalbetrag. Zusätzliche kommunale Beiträge müssen je Gemeinde separat bestätigt werden.

Einordnung

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Die Photovoltaik-Förderung im Thurgau beginnt im Standardfall mit der Einmalvergütung von Pronovo: KLEIV gilt für Anlagen unter 100 kW, GREIV ab 100 kW.

Das Förderprogramm des Kantons Thurgau verweist für Solarstromanlagen auf diese Einmalvergütung, während das kantonale Energieförderportal Fördergesuche und Projektabschlüsse seit dem 1. Januar 2021 elektronisch entgegennimmt. Zusätzliche kommunale Energieprogramme sind davon getrennt und müssen direkt bei der Gemeinde auf ihren konkreten PV-Bezug geprüft werden.

Für die Förderzusage zählen die Bedingungen und Sätze, die bei vollständig eingereichten Unterlagen gelten; eine Offerte ist deshalb noch keine Förderbestätigung. Bei grossen Anlagen, Eigenverbrauchskonzepten oder einer Kombination mit weiteren Massnahmen ist der Förderweg vor der Bestellung schriftlich zu klären.

Was für die Förderung zählt

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  1. Die Anlagenleistung bestimmt das Bundesprogramm: Pronovo ordnet Photovoltaikanlagen unter 100 kW der KLEIV und Anlagen ab 100 kW der GREIV zu. Diese 100-kW-Grenze beeinflusst deshalb Programm, Unterlagen und die weitere Terminplanung.

  2. Der Kanton Thurgau behandelt Solarstrom im Förderprogramm 2026 als Einmalvergütung. Für die konkrete PV-Förderung ist damit Pronovo die zuständige Stelle; das kantonale Programm ist keine zweite, pauschale PV-Prämie.

  3. Das Thurgauer Energieförderportal ist ein eigener Verfahrenskanal: Fördergesuche und Projektabschlüsse werden dort seit dem 1. Januar 2021 elektronisch eingereicht. Ein Portalzugang ersetzt jedoch weder die Programmwahl noch einen Antrag bei Pronovo.

  4. Kommunale Angebote sind kein einheitlicher Kantonszuschlag. Das Amt für Energie nennt weitere kommunale Energieprogramme und verweist für Details an die Gemeinden; ob eine Gemeinde gerade PV fördert, muss deshalb am Standort bestätigt werden.

  5. Der Einreichungszeitpunkt ist finanziell relevant: Das Förderprogramm 2026 beurteilt Gesuche nach den Sätzen und Bedingungen zum Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. Plan, Leistung, Offerte und verlangte Nachweise müssen vor dem Einreichen zusammenpassen.

  6. Förderung ersetzt keinen Projektablauf. Netzanschluss, baurechtliches Verfahren und elektrische Dokumentation laufen neben dem Fördergesuch; der Kanton verlangt für eine Auszahlung die erforderlichen gesetzlichen Bewilligungen.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Anlage abgrenzen

    Standort im Thurgau, geplante Leistung, neue Anlage oder Erweiterung sowie Eigenverbrauch festhalten. Die 100-kW-Grenze von Pronovo gehört bereits in die erste Projektvariante.

  2. Bundesprogramm zuordnen

    Für die Einmalvergütung bei Pronovo prüfen, ob KLEIV unter 100 kW oder GREIV ab 100 kW einschlägig ist. Die konkrete Förderung nicht aus einer Offerte ableiten, sondern aus dem aktuellen Pronovo-Programm.

  3. Kantonales Förderprogramm lesen

    Die aktuelle Thurgauer Broschüre und den Fördergeldrechner nur für die dort beschriebenen Massnahmen nutzen. Für Solarstrom die Verweisung auf die Einmalvergütung dokumentieren, statt einen kantonalen PV-Betrag anzunehmen.

  4. Gemeinde separat abklären

    Wenn der Standort ein kommunales Energieprogramm hat, bei Gemeinde oder Energieberatung schriftlich bestätigen lassen, ob Photovoltaik erfasst ist, welche Unterlagen gelten und wann ein Antrag gestellt werden muss.

  5. Unterlagen vollständig einreichen

    Im Thurgauer Energieförderportal zählen die vollständigen Unterlagen als Stichtag für Bedingungen und Sätze. Verantwortlichkeit für Gesuch, Offerte und Nachweise vor Baubeginn schriftlich festhalten.

  6. Projekt parallel freigeben

    Baurecht, Netzbetreiberprozess, Elektroplanung und Förderweg in einem Terminplan führen. Eine Förderprüfung ersetzt weder die Netzfreigabe noch die erforderlichen Bewilligungen.

Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen

Wenn die Einordnung passt, lohnt sich eine objektspezifische Prüfung mit Dach, Netz und Unterlagen.

Projekt anfragen

Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. Thurgauer Förderprogramm: Vorgehen

    Kanton Thurgau, Amt für Energie · energie.tg.ch

  2. Förderprogramm Energie 2026

    Kanton Thurgau, Amt für Energie · energie.tg.ch

  3. Einmalvergütung Photovoltaik

    Pronovo AG · pronovo.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 13. Juli 2026 · Aktualisiert 13. Juli 2026