Kurzantwort
Welche Pronovo-Kategorien sind für PV-Anlagen im Kanton Zürich relevant?
Hilft Eigentümern im Kanton Zürich, die aktuelle Pronovo-Systematik für PV mit dem eigenen Projektablauf zu verknüpfen, von der Förderkategorie über konsistente Projektdaten bis zur Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Wichtig
Stand 21. September 2026 ist Pronovo die massgebliche Primärquelle für Förderkategorien, Gesuchsweg, Richtlinie und aktuelle Berechnungslogik. KLEIV und GREIV sind nicht dasselbe wie HEIV: Bei HEIV beziehungsweise dem Auktionsweg ist die 20-jährige Verpflichtung zur vollständigen Einspeisung entscheidend. Gleichzeitig können in Zürich neben der bundesweiten EIV lokale Programme sichtbar sein. Beträge, Kategorien, Einreichschritte und Netzbetreiberdetails müssen deshalb vor dem konkreten Projekt direkt bei Pronovo, Kanton Zürich sowie EKZ oder EWZ verifiziert werden.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: Pronovo & Einmalvergütung Zürich
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Förderweg | Einmalvergütung (EIV) über Pronovo (Bund) |
| Förderkategorien | KLEIV, GREIV und HEIV |
| Schwelle KLEIV / GREIV | KLEIV unter 100 kW, GREIV ab 100 kW |
| HEIV-Bereich | 2 kW bis 149.99 kW ohne Eigenverbrauch |
| Zuständiger Netzbetreiber | Je nach Standort EKZ oder EWZ |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Die Pronovo-Seite unterscheidet klar zwischen KLEIV, GREIV und HEIV. Für Eigentümer ist deshalb der erste Schritt nicht die Frage nach einem kantonalen Spezialprogramm, sondern die Einordnung der eigenen Anlage in die richtige Förderkategorie auf Bundesebene.
Für Wohnhäuser im Kanton Zürich ist KLEIV meist die relevante Kategorie, weil sie für Photovoltaikanlagen mit weniger als 100 kW gilt. Wer ein grösseres Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbedach plant, sollte früh prüfen, ob stattdessen GREIV massgeblich wird.
HEIV ist kein allgemeines Zusatzprogramm, sondern laut Pronovo für Photovoltaikanlagen von 2 kW bis 149.99 kW ohne Eigenverbrauch vorgesehen. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil sie die Systemlogik und die wirtschaftliche Planung direkt beeinflusst.
Auch wenn die Förderlogik bundesweit ist, bleibt der lokale Ablauf im Kanton Zürich relevant: Für die Netzanmeldung und technische Einbindung ist je nach Standort EKZ oder EWZ zuständig. Diese Schritte sollten nicht losgelöst von der Fördervorbereitung gedacht werden.
Pronovo und Energiefranken zeigen gemeinsam, dass PV in Zürich nicht nur über eine Bundesförderung läuft, sondern lokal auch Zusatzprogramme und Stadt-Zürich-Angebote sichtbar sein können. Wer Förderwege sauber einordnet, trennt deshalb zwischen bundesweiter EIV und lokalen Zusatzangeboten statt alles unter «Pronovo» zusammenzufassen.
Die grösste praktische Fehlerquelle bleibt die Konsistenz der Projektdaten. Förderkategorie, Leistungsangabe, Anlagetyp und Netzbetreiber-Kontext sollten über Offerte, Anmeldung und Inbetriebnahme-Nachweise hinweg widerspruchsfrei bleiben.
Eigenverbrauch entscheidet über den Förderweg. KLEIV und GREIV können mit Eigenverbrauch betrieben werden. HEIV setzt dagegen voraus, dass die gesamte Produktion eingespeist wird und die Anlage 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben wird; ein Speicher ist dort nur zulässig, wenn auch der gespeicherte Strom vollständig ins Netz geht. Für Anlagen ab 150 kW ohne Eigenverbrauch ist zusätzlich der aktuelle Auktionsweg zu prüfen.
Die Gesuchsunterlagen lassen sich schon vor der Montage vorbereiten: Für KLEIV und GREIV nennt Pronovo unter anderem Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll, Grundbuchauszug beziehungsweise gleichwertigen Eigentumsnachweis und Zahlungsinformationen. Fotos der Bauphase, Randabschlüsse und Gesamtanlage sind bei integrierten Anlagen erforderlich. Der Grundbuchauszug darf bei der Anmeldung höchstens ein Jahr alt sein.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Zuerst die Förderkategorie bestimmenLaut Pronovo gilt KLEIV für Anlagen mit weniger als 100 kW, GREIV für Anlagen ab 100 kW und HEIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch im Bereich von 2 kW bis 149.99 kW. Ab 150 kW ohne Eigenverbrauch gehört zusätzlich der Auktionsweg in die Prüfung. Diese Einordnung und die Frage nach Eigenverbrauch gehören an den Anfang der Planung.
- 2
Parallel dazu den zuständigen Netzbetreiber klärenIm Kanton Zürich ist je nach Standort EKZ oder EWZ zuständig. Netzbetreiber-Themen wie Anmeldung, Messkonzept und technische Freigaben sollten früh mitgedacht werden, weil sie den Projektablauf direkt beeinflussen.
- 3
Technische Projektdaten konsistent erfassenLeistung, Anlagetyp, Eigenverbrauchslogik und Standortangaben sollten so dokumentiert werden, dass sie in Offerte, Netzbetreiber-Prozess und Pronovo-Unterlagen zusammenpassen.
- 4
Die Einreichung vorbereiten, ohne den Zeitpunkt zu verwechselnAbnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll, Grundbuchauszug beziehungsweise Eigentumsnachweis, Zahlungsinformationen und bei integrierten Anlagen die drei geforderten Fotos bereithalten. Das KLEIV-Gesuch wird erst nach der Realisierung eingereicht; der Grundbuchauszug darf dann höchstens ein Jahr alt sein.
- 5
Vor dem Gesuch die aktuellen Pronovo-Unterlagen prüfenHäufige Fragen, Gesuchsassistent, Richtlinie und Förderbeitragsrechner geben den jeweils aktuellen Rahmen vor. Gerade bei Förderkategorien, Boni und Einreichschritten sollte immer mit dem aktuellen Pronovo-Stand gearbeitet werden.
- 6
Lokale Zusatzangebote separat einordnenEnergiefranken zeigt für Zürich neben Pronovo auch Programme von Kanton Zürich und Stadt Zürich beziehungsweise ewz. Diese Zusatzangebote sollten getrennt von der bundesweiten EIV geprüft werden, damit Förderlogik und Zuständigkeiten nicht vermischt werden.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- KLEIV-Programm: Einmalvergütung für Anlagen unter 100 kW
- Netzbetreiber-Anmeldung bei EKZ oder EWZ vor Inbetriebnahme
- Gesuchsfristen und Unterlagen konsistent vorbereiten
- Eigenverbrauch und Anlagenleistung vor der Wahl zwischen KLEIV, GREIV, HEIV und Auktionsweg klären
FAQ
Weitere Fragen: Pronovo & Einmalvergütung Zürich
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.