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RatgeberFörderungAargau

PV-Förderung Dachsanierung Aargau

Die PV-Förderung bei einer Dachsanierung im Aargau ist 2026 an eine förderfähige Wärmedämmung gekoppelt: Der PV-Bonus beträgt CHF 20/m² auf begrüntem Flachdach, CHF 30/m² für eine Aufdachanlage und CHF 100/m² für Indach- oder Fassaden-PV. Im Standardfall muss das Gebäude ein Baubewilligungsjahr vor 2000 haben und das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden. Für Schrägdach und Fassade sind mindestens 70 % der förderberechtigten Fläche je Himmelsrichtung mit PV zu belegen; bei Flachdächern gelten 50 % und Begrünung. Die Abteilung Energie des Kantons Aargau prüft die Förderunterlagen, während Baubewilligung oder Meldung separat mit Gemeinde und EVEN zu klären sind.

Wie hoch ist die PV-Förderung bei einer Dachsanierung im Aargau?

Im Aargau gibt es 2026 keinen allgemeinen PV-Zuschuss für jede neue Anlage. Der Bonus Dach/Fassade wird als Zusatz zur förderfähigen Dämmung gewährt: CHF 20/m² bei begrüntem Flachdach, CHF 30/m² bei Aufdach-PV und CHF 100/m² bei Indach- oder Fassaden-PV. Entscheidend sind Baubewilligungsjahr vor 2000, Flächenquote, vollständige Unterlagen und der Antrag vor Baubeginn.

Wichtig

Stand 2026: Der Aargauer PV-Bonus ist kein Zuschuss für eine isolierte Solaranlage. Er setzt eine förderfähige Hüllensanierung voraus; zusätzlich müssen Flachdächer begrünt und mindestens 50 % beziehungsweise Schrägdächer/Fassaden mindestens 70 % der förderberechtigten Fläche belegt werden. Bei geschützten Bauteilen sind U-Wert-Erleichterungen nur mit Nachweis möglich, und der Förderentscheid ersetzt keine Baubewilligung oder Meldung.

Die Eckwerte: PV-Förderung Dachsanierung Aargau

Eckwerte zu PV-Förderung Dachsanierung Aargau, Stand 06. September 2026
KennwertWert
PV-Bonus Indach/Fassade+CHF 100/m² bei förderfähiger Hüllensanierung
PV-Bonus Dach+CHF 20/m² Flachdach mit Begrünung, +CHF 30/m² Aufdach
Flächenquote50 % Flachdach; 70 % Schrägdach/Fassade je Himmelsrichtung
Standard-GebäudeBaubewilligungsjahr vor 2000; beheizte Bauteile
Gesuch und GültigkeitVor Baubeginn; Förderentscheid zwei Jahre gültig

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Die Förderlogik beginnt bei der Gebäudehülle, nicht bei der PV allein. Das Aargauer Programm 2026 fördert die Wärmedämmung von Dach sowie Wand und Boden gegen Erdreich mit CHF 40/m² beziehungsweise die Aussendämmung von Wänden mit CHF 60/m². Der PV-Bonus kommt nur bei dieser förderfähigen Hüllensanierung hinzu.

Der Anlagentyp bestimmt den Zuschlag. Für ein begrüntes Flachdach nennt das Programm CHF 20/m², für eine Aufdachanlage auf dem Schrägdach CHF 30/m² und für eine Indach- oder Fassadenanlage CHF 100/m². Diese Beträge sind der PV-Zusatz und ersetzen nicht den separaten Dämmbeitrag.

Die Flächenquote muss zur Referenzfläche passen. Auf Flachdächern verlangt der Bonus mindestens 50 % der förderberechtigten Dachfläche und zusätzlich eine Begrünung. Bei Schrägdächern und Fassaden sind mindestens 70 % der förderberechtigten Fläche zu belegen; jede Dachfläche wird pro Himmelsrichtung einzeln betrachtet.

Gebäudealter und Bauteil begrenzen den Standardfall. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000 und grundsätzlich bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile; neue Aufbauten, Anbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. Bei Nichtwohnbauten ist der PV-Bonus zudem auf höchstens 300 m² förderberechtigte Dachfläche begrenzt. Geschützte Bauteile können bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit Erleichterungen bei den U-Werten erhalten.

Der technische Nachweis entscheidet über die Hüllensanierung. Für Dächer gilt ein U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K), für Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich höchstens 0,25 W/(m²K); bei Aussenwänden gilt ebenfalls 0,20 W/(m²K). Die Verbesserung muss mindestens 0,07 W/(m²K) betragen. Ab CHF 10’000 Förderbeitrag verlangt der Kanton einen GEAK Plus oder eine zulässige Gebäudeanalyse.

Zeitpunkt und Unterlagen sind Teil der Förderfähigkeit. Das vollständige Gesuch muss vor Baubeginn vorliegen; die Bearbeitung dauert gemäss den allgemeinen Bedingungen vier bis sechs Wochen. Ein Förderentscheid ist zwei Jahre gültig, und der Kanton richtet Beiträge unter CHF 2’000 nicht aus. Pro Gebäude, Bauvorhaben oder Fördertatbestand gilt grundsätzlich eine Obergrenze von CHF 50’000 und höchstens 50 % der anrechenbaren Investitionskosten; grössere Beiträge sind nur im Einzelfall möglich. Die Planung darf deshalb nicht nur vom PV-Montagetermin ausgehen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

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    Gebäude und Bauteile einordnenBaubewilligungsjahr, beheizter Ausgangszustand, geschützte Bauteile sowie heutige und geplante U-Werte dokumentieren. Gleichzeitig festhalten, ob Dach, Fassade oder ein neuer Aufbau saniert wird; daraus ergibt sich, ob die Aargauer Hüllenmassnahme überhaupt passt.

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    Dämm- und PV-Referenzfläche gemeinsam berechnenFür das Flachdach 50 % und für jede Schrägdach- oder Fassadenfläche 70 % der förderberechtigten Referenzfläche ansetzen. Beim Flachdach die Begrünung in der Dachplanung festhalten; beim Schrägdach die Himmelsrichtungen getrennt ausweisen.

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    Förderbetrag und Nachweise vorbereitenPV-Bonus nach Dachtyp, Dämmbeitrag, Flächen in m² und allfällige Mindestbeiträge berechnen. Ab einem erwarteten Förderbeitrag von CHF 10’000 den GEAK Plus oder die zulässige Gebäudeanalyse einplanen, statt diesen Nachweis erst nach der Offerte zu suchen.

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    Unterlagen konsistent zusammenstellenDas Aargauer Programm nennt unterschriebenes Gesuchsformular, Situationsplan, aktuelle Fotos, Offerten, Flächenberechnungen sowie U-Werte vorher/nachher. Für den PV-Bonus gehören die PV-Offerte mit Modulfläche und ein Plan der förderberechtigten Fläche je Himmelsrichtung dazu.

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    Gesuch vor Baubeginn einreichenDie aktuelle Kantonsseite verweist auf das Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Das Gesuch gilt nur mit den erforderlichen, vollständigen und unterzeichneten Beilagen als eingereicht; eine Förderzusage ersetzt weder die kommunale Meldung noch eine erforderliche Baubewilligung.

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    Ausführung und Abrechnung an den Entscheid haltenDie Aargauer Abteilung Energie bearbeitet Gesuche in der Regel innert vier bis sechs Wochen. Nach der Zusage bleiben zwei Jahre für Realisierung und Abschlussformular; Änderungen gegenüber dem Gesuch sind vor der Umsetzung zu melden, und für die Auszahlung werden Rechnungen, Fotos und Abschlussunterlagen verlangt.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Baubewilligungsjahr vor 2000, beheizte Bauteile und U-Wert-Verbesserung von mindestens 0,07 W/(m²K) prüfen
  • PV-Zuschlag nach Dachtyp unterscheiden: CHF 20/m² begrünte Flachdachanlage, CHF 30/m² Aufdach und CHF 100/m² Indach/Fassade
  • 50 % Flachdach- oder 70 % Schrägdach-/Fassadenfläche je Himmelsrichtung nachweisen
  • PV-Offerte, Flächenplan, U-Werte und GEAK Plus ab CHF 10’000 Förderbeitrag vor Baubeginn einreichen

Weitere Fragen: PV-Förderung Dachsanierung Aargau

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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