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RatgeberFörderungNeuenburg

PV-Förderung grosse Dächer Neuenburg: CHF 11'000

Die PV-Förderung für grosse Dächer in Neuenburg beträgt CHF 11'000 pro Anlage, wenn die Leistung über 90 kWc liegt und die Bedingungen des SENE erfüllt sind. Im Standardfall steht die Anlage auf einem Gebäude im Kanton, erhält zuerst eine positive Pronovo-Entscheidung und wird anschliessend beim SENE abgerechnet. Die kantonale Förderung wird erst nach Ausführung und Zahlung der Arbeiten beantragt und muss spätestens sechs Monate nach der Pronovo-Entscheidung vollständig eingereicht sein. Mehrere Dächer können zusammengezählt werden, wenn die gesamte Installation denselben Netzanschlusspunkt nutzt; Freiflächenanlagen sind ausgeschlossen. Besonders wichtig ist die Grenze genau bei 90 kWc, weil die aktuelle Übersichtsseite „90 kWc“ nennt, der Erlass RSN 740.12 und die SENE-Bedingungen aber „über 90 kWc“ verlangen.

Wie hoch ist die PV-Förderung für grosse Dächer in Neuenburg?

Im Kanton Neuenburg zahlt das SENE für eine Photovoltaik-Anlage auf grossen Dächern pauschal CHF 11'000, wenn die Leistung rechtlich über 90 kWc liegt, Pronovo eine Bundesförderung zuspricht und das Projekt auf einem Gebäude-Dach bleibt. Das vollständige Gesuch folgt nach Ausführung und Zahlung spätestens innert sechs Monaten nach dem Pronovo-Entscheid.

Wichtig

Stand 20. August 2026: Die Neuenburger Übersichtsseite nennt als Mindestleistung „90 kWc“, während Art. 2 ASPV (RSN 740.12), Art. 5 ASPV und die SENE-Bedingungen eine Leistung über 90 kWc verlangen. Eine Anlage mit genau 90 kWc sollte vor der Bestellung schriftlich beim SENE geklärt werden; die Rechtsgrundlage und die verfügbare kantonale Budgetlage sind für das konkrete Gesuch massgebend.

Die Eckwerte: PV-Förderung grosse Dächer Neuenburg

Eckwerte zu PV-Förderung grosse Dächer Neuenburg, Stand 20. August 2026
KennwertWert
PauschalbeitragCHF 11'000 pro Installation gemäss Art. 4 ASPV
LeistungRechtlich über 90 kWc gemäss Art. 2 und Art. 5 ASPV
StandortDach eines Gebäudes im Kanton; Freiflächen sind ausgeschlossen
EinreichfristSpätestens sechs Monate nach der positiven Pronovo-Entscheidung
GesuchzeitpunktNach Ausführung und Zahlung der Arbeiten gemäss SENE-Bedingungen

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Die Leistungsgrenze entscheidet zuerst: Art. 2 und Art. 5 ASPV (RSN 740.12) verlangen eine Spitzenleistung von über 90 kWc. Ein Projekt mit genau 90 kWc darf deshalb nicht ohne schriftliche Klärung beim SENE als förderfähig kalkuliert werden.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer und bestimmte Rechtsträger: Art. 3 ASPV nennt natürliche und juristische Personen, autonome öffentlich-rechtliche Anstalten, Gemeinden, Gemeindeverbände und Solargenossenschaften. Anlagen im Eigentum des Kantons Neuenburg oder des Bundes schliesst Art. 2 Abs. 2 Bst. b aus.

Der Standort begrenzt den Förderweg: Art. 2 ASPV verlangt die Installation auf dem Dach eines Gebäudes im Kanton Neuenburg; eine Freiflächenanlage ist nicht beitragsberechtigt. Das Gebäude, die Dachfläche und die kantonale Zuständigkeit gehören daher in die erste Projektprüfung.

Der Pronovo-Entscheid ist eine kumulative Voraussetzung: Art. 5 ASPV verlangt eine Bundesförderung, und Art. 10 ASPV setzt die Einreichung spätestens sechs Monate nach der positiven Pronovo-Entscheidung. Ohne diesen Nachweis oder bei verspätetem Gesuch erlischt der kantonale Anspruch.

Der Zahlungszeitpunkt unterscheidet die Förderung von einem Vorabgesuch: Die SENE-Bedingungen, Ziffer 1.6, verlangen die Einreichung nach Ausführung und Zahlung der Arbeiten. Die Offerte sollte deshalb den Nachweis der Schlusszahlung und den späteren Pronovo-Entscheid in derselben Dokumentenlogik vorsehen.

Die Vollständigkeit des Dossiers beeinflusst die Bearbeitung: Art. 8 ASPV behandelt vollständige Gesuche nach Eingangsreihenfolge; bei fehlenden Unterlagen sieht Ziffer 1.8 der SENE-Bedingungen zunächst drei Monate und danach nochmals drei Monate Nachfrist vor. Formular und Pronovo-Entscheid müssen deshalb zusammen vorliegen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Förderfall klassifizierenPrüfen Sie mit dem Erlass RSN 740.12, ob die Dachanlage rechtlich über 90 kWc erreicht, auf einem Gebäude im Kanton liegt und keine Freiflächenanlage ist. Bei mehreren Dächern muss derselbe Netzanschlusspunkt für die gesamte Installation nachgewiesen werden.

  2. 2

    Baurecht und Netz vorbestimmenArt. 6 ASPV hält fest, dass Solaranlagen nach dem Neuenburger Baurecht anzumelden oder zu bewilligen sind. Klären Sie deshalb mit der zuständigen Gemeinde und dem Netzbetreiber Dachunterlagen, Verfahren, Netzanschlusspunkt und Messkonzept, bevor die Offerte fixiert wird.

  3. 3

    Projekt und Pronovo-Unterlagen vorbereitenLegen Sie Anlagenleistung, Gebäude- und Dachangaben, Netzanschluss sowie den vorgesehenen Förderweg fest. Die Bundesförderung über Pronovo ist nicht optional für den kantonalen Beitrag; ihre spätere positive Entscheidung muss dem SENE-Gesuch beigelegt werden.

  4. 4

    Anlage ausführen und bezahlenDie SENE-Bedingungen verlangen den Antrag nach Ausführung und Zahlung der Arbeiten. Bewahren Sie Schlussrechnung, Zahlungsnachweis, Inbetriebnahmedaten und die technische Projektversion so auf, dass sie mit dem Pronovo-Dossier übereinstimmen.

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    Pronovo-Entscheid abwarten und dokumentierenNach dem Netzanschluss wird der Bundesförderantrag abgeschlossen; die positive Entscheidung von Pronovo ist die zentrale Beilage für den kantonalen Antrag. Bei einer Pronovo-Förderung über eine Auktion gilt gemäss SENE-Bedingungen stattdessen das Aktivierungsdatum für die Herkunftsnachweise.

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    PVGT-Gesuch beim SENE einreichenFüllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit der Pronovo-Entscheidung innerhalb von sechs Monaten an das SENE. Das Formular verlangt unter anderem Standort, EGID, Katasterartikel, Baujahr, Anlagentyp, Inbetriebnahmedatum, Leistung und Pronovo-Nummer.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Leistungsgrenze über 90 kWc und rund 450 m² Dachfläche vor der Offerte einordnen
  • Mehrere Dächer nur bei demselben Netzanschlusspunkt als eine Installation prüfen
  • Pronovo-Entscheid, Ausführung und Zahlung vor der 6-Monatsfrist des SENE takten
  • Freiflächenanlagen, staatliche Eigentümer und gesetzlich vorgeschriebene Anlagen ausscheiden

Weitere Fragen: PV-Förderung grosse Dächer Neuenburg

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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