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Pronovo-Einmalvergütung für PV im Kanton Bern

Eine PV-Anlage im Kanton Bern wird in erster Linie über die Einmalvergütung (EIV) des Bundes gefördert, die von der Pronovo AG abgewickelt wird. Die EIV besteht aus einem Grundbeitrag pro Anlage und einem Leistungsbeitrag pro installiertem kW und deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten eines Referenzsystems. Für angebaute Anlagen liegt der Leistungsbeitrag bei rund CHF 360 pro kWp bis 30 kWp und rund CHF 300 pro kWp darüber, für dachintegrierte Anlagen bei rund CHF 400 pro kWp; Anspruch besteht erst ab 2 kW installierter Gesamtleistung. Ein zusätzliches kantonales Berner Förderprogramm für eine reine PV-Aufdachanlage gibt es nicht: Das Förderprogramm Energie des Kantons Bern unterstützt Gebäudehülle, Wärmeerzeuger, Solarthermie und Beratung, während PV über den Bund läuft. Steuerlich gelten die Investitionskosten im Privatvermögen seit 2024 als abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt, wobei die Pronovo-Beiträge angerechnet werden.

Was Sie zuerst wissen müssen.

Richtet sich an Eigenheim- und Liegenschaftsbesitzende im Kanton Bern, die vor der Investition wissen wollen, wie hoch die Pronovo-Einmalvergütung ausfällt, wie und wann das Gesuch gestellt wird und welche kantonalen und steuerlichen Punkte zusätzlich zu beachten sind.

Wichtig

Stand 2026: Die hier genannten Leistungsbeiträge (rund CHF 360/300 pro kWp angebaut, rund CHF 400 pro kWp integriert) sind Richtwerte aus den Pronovo-Tarifen; ab 1. April 2025 wurden die Leistungsbeiträge bis 30 kW sowie der Satz ab 100 kW um je CHF 20 gesenkt. Der konkrete Beitrag hängt von Leistungsklasse, Anlagetyp und allfälligen Boni ab und ist über den Förderbeitragsrechner von Pronovo verbindlich zu bestimmen. Eine reine PV-Aufdachanlage wird im Kanton Bern nicht zusätzlich kantonal gefördert.

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Die EIV setzt sich aus Grundbeitrag plus Leistungsbeitrag zusammen und deckt höchstens 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten eines Referenzsystems. Wer die Wirtschaftlichkeit rechnet, sollte die EIV als Teilförderung verstehen, nicht als Vollkostendeckung.

Der Anlagetyp entscheidet über den Leistungsbeitrag: rund CHF 360 pro kWp bis 30 kWp und rund CHF 300 pro kWp darüber bei angebauten Anlagen, dagegen rund CHF 400 pro kWp bei dachintegrierten Anlagen. Diese Unterscheidung gehört früh in die Planung.

Die Programmkategorie hängt von der Leistung und vom Eigenverbrauch ab: KLEIV für Anlagen unter 100 kW, GREIV ab 100 kW und die HEIV für Anlagen von 2 bis 149,99 kW ohne Eigenverbrauch. Anspruch besteht zudem erst ab 2 kW installierter Gesamtleistung.

Boni können den Beitrag erhöhen: Seit 1. Januar 2025 beträgt der Neigungswinkelbonus CHF 400/kW für stark geneigte integrierte und CHF 200/kW für angebaute oder freistehende Anlagen; für grosse Anlagen ab 100 kW auf bisher unüberdachten Parkplätzen gilt ein Parkflächenbonus von CHF 250 pro kW.

Im Kanton Bern gibt es keine zusätzliche kantonale Direktförderung für eine reine PV-Anlage: Das Förderprogramm Energie unterstützt Gebäudehülle, Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Solarthermie und Beratung (GEAK), während PV über die Pronovo-Einmalvergütung des Bundes läuft.

Steuerlich wirken die Investitionskosten im Privatvermögen seit 2024 als abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt, doch die Pronovo-Einmalvergütung ist zu deklarieren und mindert den Abzug, weil von Dritten geleistete Subventionen mit den Investitionskosten verrechnet werden.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Anlagentyp und Leistungsklasse festlegenangebaut/freistehend oder dachintegriert sowie die installierte Gesamtleistung. Daraus ergeben sich Programm (KLEIV, GREIV oder HEIV) und der anwendbare Leistungsbeitrag; unter 2 kW besteht kein Anspruch.

  2. 2

    Mögliche Boni prüfenNeigungswinkelbonus (CHF 400/kW integriert, CHF 200/kW angebaut/freistehend) und bei grossen Anlagen ab 100 kW auf bisher unüberdachten Parkplätzen der Parkflächenbonus von CHF 250 pro kW.

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    Anlage realisieren und in Betrieb nehmenDas Gesuch um KLEIV kann erst nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Die vollständige Inbetriebnahmemeldung ist spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme einzureichen.

  4. 4

    Nachweise zusammenstellenfür das KLEIV-Gesuch unter anderem Abnahmeprotokoll beziehungsweise Sicherheitsnachweis und Prüfprotokoll, einen Grundbuchauszug (nicht älter als ein Jahr), Zahlungsinformationen sowie Fotos bei integrierten Anlagen.

  5. 5

    Gesuch bei Pronovo einreichen und die Mindestbetriebsdauer einplanen: Seit 1. Januar 2025 beträgt sie 20 Jahre für eine geförderte Anlage.

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    Kantonale und steuerliche Punkte einordnenEine reine PV-Anlage wird im Kanton Bern nicht zusätzlich kantonal gefördert; die Investitionskosten gelten aber als abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt, wobei die Pronovo-Beiträge mit dem Abzug verrechnet werden.

  7. 7

    Seit 1. Januar 2026 die Berner Solarpflicht beachtenBei Neubauten, Erweiterungen und neuen grösseren Parkplätzen müssen gut geeignete Dachflächen (ab 1000 kWh/m2a) zu mindestens 60 Prozent der Bruttodachfläche genutzt werden; Dachflächen unter 50 m2 sind befreit.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • EIV-Struktur: Grundbeitrag plus Leistungsbeitrag, max. 30 Prozent
  • KLEIV ab 2 kW, Gesuch erst nach Inbetriebnahme
  • Kanton Bern fördert PV nicht zusätzlich, aber Steuerabzug greift

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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