Kurzantwort
Erhalte ich in Glarus für eine gewöhnliche Dachanlage einen kantonalen Beitrag?
Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Glarus, die klären wollen, ob ihre geplante Photovoltaikanlage einen der beiden kantonalen Pfade trifft — den Neigungswinkelbonus GL-31 oder die Kombination mit einer thermischen Solaranlage — und was das für die Reihenfolge von Pronovo-Gesuch, kantonalem Gesuch und Baubeginn bedeutet.
Wichtig
Der Flyer zum Energieförderprogramm trägt den Vermerk «Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen bleiben vorbehalten» und gilt in der hier zugrunde gelegten Version 3.2 ab dem 1. Januar 2026. Die Fachstelle Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in die mit dem Beitragsgesuch zusammenhängenden Akten zu verlangen und Kontrollen während der Bauphase oder an den ausgeführten Anlagen vorzunehmen. Mit der Einreichung des Gesuchs willigt die gesuchstellende Person in die Herausgabe der zusammenhängenden Daten an Dritte ein, insbesondere an die Steuerbehörden von Gemeinde, Kanton und Bund sowie an Mieter und Pächter. Diese Seite ist eine fachliche Orientierung und ersetzt weder die Auskunft der Fachstelle Energie noch eine Steuerberatung.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: PV-Förderung Glarus
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Neigungswinkelbonus (GL-31) | CHF 250/kWp, max. CHF 15'000 |
| Bedingung GL-31 | Neigung ab 75°, mind. 2 kWp, Pronovo-Entscheid mit Neigungswinkelbonus |
| Kombinationsförderung | CHF 2'000 pauschal, nur mit M-08 am Bestandsgebäude |
| Mindestleistung Kombination | 2 kWp |
| Beitragssatz | Max. 50 % der Investitionskosten, inkl. Bundesbeiträge |
| Gesuch | Vor Bau- bzw. Installationsbeginn, ein Gesuch pro EGID |
| Programmstand | Version 3.2, gültig ab 01.01.2026 |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
GL-31 ist an den Bundesentscheid gekoppelt: Voraussetzung ist ein rechtskräftiger Förderentscheid von Pronovo über eine Einmalvergütung mit Neigungswinkelbonus. Ohne diesen Entscheid gibt es den kantonalen Bonus nicht, auch wenn die Module steil genug stehen.
Gefördert werden ausdrücklich auch Anlageteile: Massgebend ist der Neigungswinkel von 75 Grad oder mehr für die Anlage oder die einzelnen Anlageteile, und die Leistung dieser förderfähigen Teile muss mindestens 2 kWp betragen.
Die Kombinationsförderung ist keine PV-Förderung im Alleingang: Die CHF 2'000 werden nur bei gleichzeitiger Realisierung der Massnahme M-08 an einem bestehenden Gebäude ausgerichtet. Am Neubau ist keine Förderung möglich.
Der 50-Prozent-Deckel wirkt zusammen mit dem Bund: Der kantonale Beitrag darf zusammen mit anderen Beiträgen der öffentlichen Hand 50 Prozent der Investitionskosten für das einzelne Projekt nicht übersteigen — bei GL-31 also zusammen mit der Pronovo-Einmalvergütung.
Die Fördermittel sind steuerlich relevant: Die vom Kanton ausbezahlten Fördermittel müssen auf der Steuererklärung beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug gebracht werden. Das steht so in den allgemeinen Förderbedingungen und ist keine Empfehlung, sondern eine Auflage.
Ein Anrecht besteht nicht: Nach Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Energiegesetzes besteht grundsätzlich kein Anrecht auf Fördergelder. Bei knappen Mitteln entscheidet die Fondsverwaltung des Energiefonds über die Priorität, und bei ausgeschöpftem Budget kann die Zusicherung oder Auszahlung auf das Folgejahr verschoben werden.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Prüfen, welcher Pfad überhaupt greift75 Grad Neigung oder mehr führen zu GL-31, eine gleichzeitig geplante thermische Solaranlage zur Kombinationsförderung. Trifft keiner der beiden zu, bleibt es bei der Pronovo-Einmalvergütung.
- 2
Gesuch vor Bau- beziehungsweise Installationsbeginn über die Gesuchsplattform des Kantons einreichen, mit einem eigenen Gesuch pro Gebäude mit eigener EGID. Beurteilt wird nach den zum Zeitpunkt der vollständigen Einreichung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen.
- 3
Nach eingereichtem Gesuch darf auf eigenes Risiko vor Erhalt des Förderbescheids mit dem Bau begonnen werden. Bei der Kombinationsförderung sind mit dem Gesuch das Formular und die Offerte einzureichen.
- 4
Für GL-31 die Einmalvergütung bei Pronovo abwickeln und den rechtskräftigen Förderentscheid abwarten; der kantonale Bonus wird nach dem Einreichen dieses Entscheids ausbezahlt.
- 5
Beim Abschluss die verlangten Unterlagen nachreichenbei GL-31 das unterschriebene Fördergesuch, eine Kopie des Pronovo-Förderentscheids und eine Rechnungskopie; bei der Kombinationsförderung Rechnung und Produktebeschrieb der Photovoltaikanlage zum Gesuch für die thermische Solaranlage.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- GL-31 setzt einen rechtskräftigen Pronovo-Entscheid mit Neigungswinkelbonus voraus
- Kombinationsförderung von CHF 2'000 nur bei gleichzeitiger Realisierung der thermischen Solaranlage M-08
- Ein Gesuch pro EGID und Einreichung vor Bau- beziehungsweise Installationsbeginn
- Ausbezahlte Fördermittel in der Steuererklärung beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug bringen
FAQ
Weitere Fragen: PV-Förderung Glarus
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.
- Energie Förderprogramm 2026, Flyer Version 3.2Fachstelle Energie, Kanton Glarus
- Förderbedingungen Energieförderprogramm Kanton GlarusFachstelle Energie, Kanton Glarus
- Förderprogramm Energie, Kanton GlarusDepartement Bau und Umwelt, Kanton Glarus
- Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (KLEIV, GREIV, HEIV)Pronovo AG