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RatgeberFörderungAargau

Pronovo, AEW-Vergütung und neue Steuerregeln für PV im Kanton Aargau

Wer im Kanton Aargau eine PV-Anlage plant, hat es mit drei überlagerten Ebenen zu tun: der bundesweiten Pronovo-Förderlogik, dem AEW-spezifischen Vergütungssystem für Rücklieferung und zwei neuen steuerlichen Regelungen, die der Kanton Aargau per 1. Januar 2026 eingeführt hat. Die Pronovo-Einmalvergütung (EIV) bleibt die zentrale Bundesförderung und unterscheidet zwischen KLEIV für Anlagen unter 100 kW, GREIV für Anlagen ab 100 kW und HEIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 2 kW und 149,99 kW. Für die Rücklieferung von überschüssigem Solarstrom bietet AEW Energie AG ab 2026 zwei Modelle: einen Fixpreis mit Herkunftsnachweis (HKN) oder einen variablen Referenzmarktpreis ohne HKN-Abgabe. Hinzu kommt, dass der Kanton Aargau ab 2026 für Einspeisevergütungen das Nettoprinzip einführt und kleine, nicht-kommerzielle Anlagen mit einer Einspeisung bis 10'000 kWh pro Jahr gänzlich von der Besteuerung befreit. Wer diese drei Ebenen sauber versteht, bereitet sein Projekt mit deutlich weniger Rückfragen vor.

Was Sie zuerst wissen müssen.

Hilft Eigentümern im Kanton Aargau, die Pronovo-Systematik, die AEW-Vergütungsmodelle und die neuen Aargauer Steuerregeln ab 2026 vor der PV-Planung sauber einzuordnen.

Wichtig

Die neuen Steuerregeln ab 2026, Nettoprinzip und Befreiungsgrenze bei 10'000 kWh Einspeisung pro Jahr, gelten spezifisch für den Kanton Aargau und sollten für das konkrete Projekt immer direkt mit dem Steueramt oder einer Fachperson geprüft werden. Pronovo ist die massgebliche Primärquelle für Förderkategorien, Gesuchsweg und aktuelle Berechnungslogik. AEW ist für Vergütungsmodell, Netzanmeldung und HKN-Prozess die zuständige Stelle im grössten Teil des Kantons.

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Die Förderkategorie bei Pronovo ist der erste und wichtigste Einordnungsschritt. KLEIV gilt für Anlagen unter 100 kW und ist für die meisten Wohnhäuser im Kanton Aargau die naheliegende Kategorie. Wer grössere Gewerbe- oder Mehrfamilienhausprojekte plant, sollte früh prüfen, ob stattdessen GREIV massgeblich wird.

AEW Energie AG ist der zentrale Netzbetreiber für weite Teile des Kantons Aargau. Das Vergütungsmodell, Fixpreis mit HKN (8,2 Rp./kWh für 2026) oder Referenzmarktpreis ohne HKN-Abgabe, muss frühzeitig gewählt werden, denn die Modellwahl gilt für das gesamte Jahr und verlängert sich automatisch.

Per 1. Januar 2026 hat der Kanton Aargau das Nettoprinzip für die steuerliche Behandlung von Einspeisevergütungen eingeführt. Für Erzeuger ist dieses Prinzip in der Regel vorteilhafter als das bisher geltende Bruttoprinzip. Diese Änderung betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagen ab der Steuerperiode 2026.

Ebenfalls ab 2026 gilt im Kanton Aargau: Kleine, nicht-kommerzielle Anlagen mit einer Einspeisung bis 10'000 Kilowattstunden pro Jahr werden gänzlich von der Besteuerung befreit. Für viele Eigenheimbesitzer mit typischen Dachanlagen kann diese Befreiungsgrenze direkt relevant sein.

Förderprozess und Netzprozess verlaufen nicht automatisch im selben Rhythmus. Das Pronovo-Gesuch, die AEW-Anmeldung und die steuerliche Einordnung berühren unterschiedliche Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten. Wer diese drei Stränge früh koordiniert, vermeidet Inkonsistenzen zwischen Offerte, Inbetriebnahme-Nachweis und Steuererklärung.

Konsistente Projektdaten sind die grösste praktische Fehlerquelle. Leistungsangabe, Anlagetyp, Eigenverbrauchslogik und Standortangaben sollten in Offerte, Pronovo-Unterlagen und AEW-Anmeldung übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen und können Auszahlungen verzögern.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Zuerst die Pronovo-Förderkategorie bestimmenKLEIV für Anlagen unter 100 kW, GREIV für Anlagen ab 100 kW, HEIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 2 kW und 149,99 kW. Diese Einordnung prägt alle weiteren Schritte und gehört ganz an den Anfang.

  2. 2

    Parallel dazu den zuständigen Netzbetreiber klären. In weiten Teilen des Kantons Aargau ist AEW Energie AG zuständig. Das Vergütungsmodell für die Rücklieferung, Fixpreis (inkl. HKN-Abgabe) oder Referenzmarktpreis (ohne HKN-Abgabe), sollte früh entschieden werden, da die Produktwahl für das gesamte Kalenderjahr gilt.

  3. 3

    Steuerliche Einordnung vor Inbetriebnahme klärenGilt die neue Befreiungsgrenze von 10'000 kWh/Jahr für die geplante Anlage? Liegt die erwartete Einspeisung darunter, entfällt die Besteuerung der Einspeisevergütung ab 2026 im Kanton Aargau vollständig. Liegt sie darüber, gilt das neue Nettoprinzip.

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    Technische Projektdaten konsistent erfassenLeistung, Anlagetyp, Eigenverbrauchslogik und Standort so dokumentieren, dass Pronovo-Unterlagen, AEW-Anmeldung und spätere Inbetriebnahme-Nachweise widerspruchsfrei bleiben.

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    Aktuelle Pronovo-Unterlagen vor dem Gesuch prüfenGesuchsassistent, Richtlinie für Photovoltaik und Förderbeitragsrechner auf pronovo.ch definieren den jeweils gültigen Rahmen. Gerade bei Sonderfällen, Anlagenänderungen oder Bonusfragen sollte immer mit dem aktuellen Pronovo-Stand gearbeitet werden.

  6. 6

    AEW-Anmeldung und Pronovo-Gesuch bewusst koordinierenNetzfragen wie Messkonzept, technische Freigaben und HKN-Dauerauftrag laufen beim Netzbetreiber, während Pronovo die Förderkategorie und den Investitionsbeitrag regelt. Je früher diese zwei Stränge zusammengedacht werden, desto reibungsloser läuft die Inbetriebnahme.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • KLEIV, GREIV oder HEIV: Welche Pronovo-Förderkategorie für ein PV-Projekt im Kanton Aargau gilt, und warum die Einordnung am Anfang stehen muss
  • AEW Rückspeisevergütung 2026: Fixpreis mit HKN oder Referenzmarktpreis, was der Unterschied ist und wann die Modellwahl getroffen werden muss
  • Neue AG-Steuerregeln ab 2026: Nettoprinzip für Einspeisevergütung und Steuerbefreiung für kleine Erzeuger bis 10'000 kWh pro Jahr

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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