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Einordnung
#Ja, Sie dürfen Solarstrom an Nachbarn verkaufen – auf drei Wegen. Im ZEV fliesst der Strom ohne öffentliches Netz innerhalb eines oder mehrerer Grundstücke.
Der virtuelle ZEV nutzt seit 2025 zusätzlich die gemeinsame Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt. Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) darf seit dem 1. Januar 2026 das Verteilnetz innerhalb einer Gemeinde nutzen; dafür sinkt der Netznutzungstarif auf dem intern bezogenen Solarstrom um 40 oder 20 Prozent.
Was die Rechnung bestimmt
#Grundlage aller Modelle ist der Eigenverbrauch: Betreiber dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion verbrauchen und ganz oder teilweise zum Verbrauch dort veräussern; beides gilt als Eigenverbrauch (Art. 16 Abs. 1 EnG). Der Ort der Produktion kann weitere Grundstücke umfassen, solange der Strom dort ohne Verteilnetz verbraucht werden kann (Art. 14 Abs. 2 EnV).
ZEV: Mehrere Grundeigentümer sowie Mieterinnen und Pächter schliessen sich zusammen und treten gegenüber dem Netzbetreiber wie ein einziger Endverbraucher auf. Voraussetzung ist eine Produktionsleistung von mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses; Anlagen mit höchstens 500 Betriebsstunden pro Jahr zählen nicht mit (Art. 15 EnV).
vZEV: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen ZEV auf der Spannungsebene unter 1 kV die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt mitnutzen (Art. 14 Abs. 3 EnV). Statt eines physischen Hauptzählers sind mehrere Messpunkte zulässig. «vZEV» ist kein eigener Rechtsbegriff: Es bleibt ein ZEV, auch die 10-Prozent-Schwelle gilt unverändert.
LEG: Endverbraucher, Erzeuger erneuerbarer Elektrizität und Speicherbetreiber können den selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinschaft frei absetzen und dafür das Verteilnetz nutzen (Art. 17d Abs. 1 und Art. 17e Abs. 1 StromVG). Alle müssen im gleichen Netzgebiet und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein, ein intelligentes Messsystem haben, und die Ausdehnung umfasst höchstens das Gebiet einer Gemeinde (Art. 17d Abs. 2 und 3 StromVG).
Für eine LEG genügt eine Erzeugungsleistung von 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden, also halb so viel wie im ZEV. Teilnehmende und Anlagen dürfen nicht über 36 kV angeschlossen sein, und jede Verbrauchsstätte sowie jede Anlage darf nur in einer Gemeinschaft mitmachen (Art. 19e StromVV).
Der Netzrabatt der LEG betrifft nur den Netznutzungstarif auf dem intern bezogenen Solarstrom: 40 Prozent, oder 20 Prozent für alle, wenn der Strom nicht ohne Spannungstransformation von jeder Anlage zu jedem Teilnehmenden gelangen kann. Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag sowie Abgaben an Gemeinwesen werden ohne Abschlag verrechnet (Art. 19h StromVV).
Der Ablauf in fünf Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Modell wählen
Bleibt der Strom auf dem eigenen oder angrenzenden Grundstücken ohne Verteilnetz, genügt ein ZEV. Hängen die Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt unter 1 kV, kommt ein vZEV in Frage. Liegen sie verstreut in derselben Gemeinde und im selben Netzgebiet, ist die LEG der Weg.
Leistung prüfen
Rechnen Sie die Anschlussleistung aller Beteiligten zusammen. Der ZEV braucht mindestens 10 Prozent davon als Produktionsleistung, die LEG mindestens 5 Prozent.
Netzbetreiber anfragen
Für die LEG muss der Verteilnetzbetreiber die nötigen Angaben zur Netztopologie spätestens 15 Arbeitstage nach der Anfrage liefern (Art. 19g Abs. 3 StromVV). Daraus ergibt sich auch, ob 40 oder 20 Prozent Netzrabatt gelten.
Vertrag schliessen
Die LEG-Teilnehmenden vereinbaren schriftlich unter anderem die Vertretung, die internen Strompreise, die Kosten für Daten und Abrechnung sowie Ein- und Austritt (Art. 19f StromVV). Im ZEV regelt die Grundeigentümerschaft die interne Abrechnung, bei Mietern mit den Vorgaben von Art. 16a und 16b EnV.
Fristgerecht melden
ZEV-Gründung und -Auflösung drei Monate im Voraus (Art. 18 EnV). LEG-Gründung und -Auflösung drei Monate im Voraus auf ein Monatsende, Ein- und Austritte einen Monat im Voraus (Art. 19g Abs. 1 StromVV). Verlangt die Gemeinschaft Smart Meter, muss der Netzbetreiber sie innert drei Monaten installieren.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
Wenn die Einordnung passt, lohnt sich eine objektspezifische Prüfung mit Dach, Netz und Unterlagen.
Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.