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RatgeberWirtschaftlichkeitLuzern

LEG Luzern: Solarstrom im Quartier teilen

Eine LEG Luzern ermöglicht es, Solarstrom zwischen mehreren Liegenschaften zu teilen, wenn die Teilnehmenden im gleichen Gemeindegebiet, im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers und auf derselben Netzebene angeschlossen sind. Im Standardfall betrifft das im ewl-Gebiet die Stadt Luzern; im übrigen Kanton entscheidet der zuständige Netzbetreiber, etwa CKW, über Netztopologie und Anmeldung. Die Produktionsleistung der Gemeinschaft muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher erreichen, und jeder Anschluss benötigt ein Smart Meter. ewl nennt für den Einbau eines fehlenden Smart Meters und für die Bildung einer LEG eine Frist von frühestens 3 Monaten. Aus einer PV-Anlage allein entsteht jedoch keine LEG: Rollen, Vertrag, Messung und Abrechnung müssen vor der Anmeldung geklärt werden.

Was ist eine LEG in Luzern?

Im Kanton Luzern kann eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) seit 1. Januar 2026 Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz innerhalb derselben politischen Gemeinde teilen. Voraussetzung sind derselbe Netzbetreiber und dieselbe Netzebene, mindestens 5 % Produktionsleistung gemessen an der Anschlussleistung der Verbraucher sowie Smart Meter. ewl und CKW prüfen die konkrete Netztopologie.

Wichtig

Stand 29. August 2026 ist «LEG Luzern» kein einheitlicher kantonaler Netzprozess: ewl ist für die Stadt Luzern zuständig, während im übrigen Kanton je nach Adresse CKW oder ein anderes Werk massgebend ist. Die 5-%-Schwelle allein genügt nicht; Gemeindegebiet, Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter und die Prüfung des konkreten Netzbetreibers müssen ebenfalls erfüllt sein.

Die Eckwerte: LEG Photovoltaik Luzern

Eckwerte zu LEG Photovoltaik Luzern, Stand 29. August 2026
KennwertWert
LEG möglichseit 1. Januar 2026
Lokaler Rahmengleiche Gemeinde, gleiches Netzgebiet und gleiche Netzebene
Produktionsquotemindestens 5 % der Anschlussleistung der Endverbraucher
MessungSmart Meter für jeden Anschluss
ewl-ZeitplanBildung frühestens innert 3 Monaten

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Netzbetreiber und die Gemeindegrenze entscheiden zuerst. Art. 17d StromVG eröffnet die LEG schweizweit, aber ewl und CKW führen die konkrete Netztopologie ihres Versorgungsgebiets. Eine Adresse in der Stadt Luzern wird deshalb anders geprüft als eine Liegenschaft im CKW-Gebiet ausserhalb der Stadt; eine kantonsweite LEG lässt sich nicht voraussetzen.

Die 5-%-Regel bezieht sich auf Anschlussleistung, nicht auf die Dachfläche. ewl nennt als Beispiel 100 kW kumulierte Anschlussleistung und mindestens 5 kWp installierte PV-Leistung. Werden weitere Verbrauchsstellen aufgenommen, steigt die Bezugsgrösse und die Produktionsleistung muss erneut gegen Art. 19e StromVV gerechnet werden.

Smart Meter sind eine Voraussetzung für die Messung. ewl installiert bei einem Beitrittsantrag ein fehlendes intelligentes Messsystem innert 3 Monaten kostenlos; dieselbe Messanforderung gehört auch bei einer CKW-LEG in die Vorprüfung. Ohne Messwerte lassen sich Solarproduktion, Verbrauch und LEG-Strom nicht korrekt abrechnen.

LEG, ZEV und vZEV lösen unterschiedliche Planungsfragen. Die BFE-Übersicht von Januar 2026 beschreibt die LEG als Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes; ZEV und vZEV beruhen auf anderen Anschluss- und Messkonzepten. Wer eine bestehende Eigenverbrauchslösung einfach als LEG weiterführt, kann die falsche Topologie oder Abrechnung planen.

Die interne Vereinbarung muss vor dem Antrag stehen. Art. 19f StromVV verlangt schriftliche Regeln unter anderem für Vertretung, Vergütung des lokal erzeugten Stroms, Verwaltung und Abrechnung sowie Ein- und Austritt. CKW verweist für Anmeldung und Verwaltung auf LEGHub; im ewl-Gebiet läuft die Bildung ebenfalls über den LEGhub-Prozess.

Die Wirtschaftlichkeit hängt nicht nur vom Rückliefertarif ab. Die BFE-Übersicht stellt fest, dass die Konditionen der internen Stromverteilung durch die LEG beziehungsweise ihre Vertretung festgelegt werden; ewl nennt tiefere Stromkosten und höhere Einnahmen als mögliche Wirkung. Deshalb müssen Solarstrompreis, Reststrom, Netznutzung und Abrechnung als gemeinsames Modell gerechnet werden.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Versorgungsgebiet und Topologie prüfenFür jede interessierte Adresse zuerst den zuständigen Verteilnetzbetreiber bestimmen. In der Stadt Luzern ist ewl der konkrete Ansprechpartner; ausserhalb gilt je nach Standort etwa CKW oder ein anderes Werk. Gemeindegebiet und Netzebene müssen für die LEG zusammenpassen.

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    Teilnehmende und Rollen erfassenProduzierende mit PV-Anlage, reine Stromnutzende und allfällige Speicherbetreibende namentlich aufführen. Art. 17d StromVG erlaubt diese Rollen in einer LEG; die Zuordnung entscheidet, welche Produktions- und Verbrauchsdaten später in die Abrechnung einfliessen.

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    Produktionsquote berechnenDie installierte PV-Produktionsleistung der Summe der Anschlussleistungen aller teilnehmenden Endverbraucher gegenüberstellen. Bei 100 kW Anschlussleistung sind gemäss ewl-Beispiel mindestens 5 kWp PV-Leistung nötig; Art. 19e StromVV ist der massgebende Anker für die 5-%-Prüfung.

  4. 4

    Messung vorbereitenDen Smart-Meter-Status jedes Anschlusses dokumentieren und den Einbau beim zuständigen Netzbetreiber auslösen. ewl nennt für ein fehlendes Gerät innert 3 Monaten einen kostenlosen Einbau; bei CKW sind die dort geltenden Abläufe und Termine vor der Anmeldung zu bestätigen.

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    Vertrag und Abrechnung festlegenVor der Einreichung die schriftliche Vereinbarung nach Art. 19f StromVV erstellen. Sie sollte Vertretung, internen Solarstrompreis, Kosten für Datenbearbeitung und Abrechnung, Eintritt und Austritt sowie den Umgang mit Reststrom und Überschüssen festhalten; LEGHub und ewl stellen dafür den praktischen Prozess bereit.

  6. 6

    LEG beim Netzbetreiber anmelden und PV-Projekt koppelnDen Bildungs- oder Anmeldeantrag mit Adressen, technischen Anlagedaten und Vertretung einreichen. ewl erstellt die LEG auf das gewünschte Datum, frühestens innert 3 Monaten; bei CKW erfolgt die Anmeldung über LEGHub. Erst danach sollten PV-Auslegung, Speicheroption und interne Preisannahmen als gemeinsames Wirtschaftlichkeitsmodell festgeschrieben werden.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • ewl, CKW oder ein anderer Verteilnetzbetreiber: Gemeindegebiet und Netzebene der Adressen abgleichen
  • 5-%-Mindestleistung gegen die gesamte Anschlussleistung der teilnehmenden Verbrauchsstellen rechnen
  • Smart Meter, LEG-Vertrag nach Art. 19f StromVV und interne Abrechnung vor der Anmeldung festlegen
  • ewl-Bildungsprozess mit frühestem Start innert 3 Monaten von einer CKW-Anmeldung unterscheiden

Weitere Fragen: LEG Photovoltaik Luzern

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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