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Einordnung
#vZEV Photovoltaik in Basel-Landschaft passt, wenn Verbrauchsstellen über denselben Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt verbunden sind und die geplante PV-Leistung im EBL-Netzgebiet mindestens 10 % der Anschlussleistung des Zusammenschlusses erreicht.
Ein klassischer ZEV bündelt die Beteiligten dagegen hinter einem gemeinsamen Netzanschluss; beim vZEV bleiben die Smartmeter des Netzbetreibers bestehen. EBL verlangt für den vZEV unter anderem das Einverständnis aller Grundeigentümer, einen vZEV-Vertrag und einen positiven Machbarkeitsentscheid. Die interne Abrechnung ist dabei nicht Teil der EBL-Messdienstleistung. Im Primeo-Netzgebiet gelten dessen eigene Anschluss- und Messprozesse, deshalb darf der EBL-Ablauf nicht übertragen werden.
Was die Rechnung bestimmt
#Der Netzverknüpfungspunkt entscheidet über den vZEV: EBL verlangt für die Teilnahme denselben Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt. Liegen die Gebäude nur nahe beieinander, aber an unterschiedlichen Punkten, genügt das nicht.
Die PV-Leistung ist eine harte Eintrittsschwelle: Für ZEV und vZEV nennt EBL mindestens 10 % der Anschlussleistung des Zusammenschlusses. Die geplante Generatorleistung muss deshalb vor der Modellwahl mit den Anschlussdaten abgeglichen werden.
Ein klassischer ZEV und ein vZEV führen zu verschiedenen Messkonzepten: Beim ZEV nennt EBL einen gemeinsamen Netzanschluss mit Hauptzähler, beim vZEV bleiben EBL-Smartmeter für die Messdaten im Einsatz.
Vertragsfähigkeit ist vor der Technik zu klären: EBL fordert das Einverständnis aller Grundeigentümer und einen vZEV-Vertrag. Bei bestehenden Mietverhältnissen nennt EBL für den klassischen ZEV ebenfalls die Zustimmung aller Beteiligten.
Die Abrechnung bleibt eine eigene Aufgabe: EBL stellt beim vZEV Messdaten bereit, übernimmt aber keine interne Abrechnung. Ohne benannte Verwaltung oder Abrechnungslösung bleibt das Modell trotz technischer Machbarkeit unvollständig.
Der Netzbetreiber ist standortabhängig: EBL führt Matchingplattform, Anmeldung und Machbarkeitsentscheid im eigenen Netzgebiet. Für eine Liegenschaft im Primeo-Netzgebiet sind dessen Anschlussauskunft sowie Mess- und Betriebskonzept massgeblich.
Der Ablauf in sechs Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Anschlussstelle erfassen
Prüfen Sie mit dem Netzbetreiber, ob alle geplanten Verbrauchsstellen am gleichen Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt liegen. Diese EBL-Voraussetzung entscheidet, ob ein vZEV überhaupt geprüft werden kann.
PV-Leistung rechnen
Stellen Sie die geplante PV-Leistung der Anschlussleistung des Zusammenschlusses gegenüber. Im EBL-Netzgebiet muss die PV mindestens 10 % dieser Anschlussleistung erreichen.
Modell festlegen
Wählen Sie einen klassischen ZEV bei gemeinsamem Netzanschluss oder einen vZEV mit bestehenden Smartmetern. Dokumentieren Sie zugleich, welche Zähler, Verbraucher und Eigentümer dazugehören.
Verträge und Abrechnung bestimmen
Holen Sie die erforderliche Eigentümerzustimmung ein, bereiten Sie den vZEV-Vertrag vor und bestimmen Sie die Stelle für die interne Abrechnung. EBL liefert Messdaten, aber keine interne Abrechnung.
Bei EBL anmelden
Nutzen Sie im EBL-Netzgebiet die Matchingplattform und reichen Sie die vZEV-Anmeldung mit den verlangten Angaben ein. Erst der positive Machbarkeitsentscheid bestätigt, dass das Konzept netzseitig umsetzbar ist.
PV-Projekt und Messbetrieb koordinieren
Stimmen Sie nach dem Netzentscheid die PV-Installation, Smartmeterdaten, Vertragsstart und die Abrechnung zeitlich ab. Im Primeo-Netzgebiet folgt dieser Schritt dem dortigen Prozess, nicht dem EBL-Ablauf.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
Wenn die Einordnung passt, lohnt sich eine objektspezifische Prüfung mit Dach, Netz und Unterlagen.
Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.