Kurzantwort
Was Sie zuerst wissen müssen.
Ein vZEV ermöglicht im EBL-Netzgebiet gemeinsamen PV-Eigenverbrauch über bestehende Smartmeter, wenn die Verbrauchsstellen am gleichen Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt liegen und die PV mindestens 10 % der Anschlussleistung erreicht. Vor der Anmeldung müssen Eigentümerzustimmung, Vertrag, Messung und interne Abrechnung geklärt sein. Ein klassischer ZEV ist das passende Modell, wenn die Beteiligten hinter einem gemeinsamen Netzanschluss zusammengefasst werden.
Wichtig
Stand 15. Juli 2026: Die hier genannten 10 %, Smartmeter- und Vertragsanforderungen stammen von EBL und gelten nur in dessen Netzgebiet. Ein positiver EBL-Machbarkeitsentscheid ist vor der Umsetzung erforderlich; bei Primeo oder einem anderen Netzbetreiber sind die jeweils aktuellen lokalen Vorgaben zu prüfen.
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der Netzverknüpfungspunkt entscheidet über den vZEV: EBL verlangt für die Teilnahme denselben Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt. Liegen die Gebäude nur nahe beieinander, aber an unterschiedlichen Punkten, genügt das nicht.
Die PV-Leistung ist eine harte Eintrittsschwelle: Für ZEV und vZEV nennt EBL mindestens 10 % der Anschlussleistung des Zusammenschlusses. Die geplante Generatorleistung muss deshalb vor der Modellwahl mit den Anschlussdaten abgeglichen werden.
Ein klassischer ZEV und ein vZEV führen zu verschiedenen Messkonzepten: Beim ZEV nennt EBL einen gemeinsamen Netzanschluss mit Hauptzähler, beim vZEV bleiben EBL-Smartmeter für die Messdaten im Einsatz.
Vertragsfähigkeit ist vor der Technik zu klären: EBL fordert das Einverständnis aller Grundeigentümer und einen vZEV-Vertrag. Bei bestehenden Mietverhältnissen nennt EBL für den klassischen ZEV ebenfalls die Zustimmung aller Beteiligten.
Die Abrechnung bleibt eine eigene Aufgabe: EBL stellt beim vZEV Messdaten bereit, übernimmt aber keine interne Abrechnung. Ohne benannte Verwaltung oder Abrechnungslösung bleibt das Modell trotz technischer Machbarkeit unvollständig.
Der Netzbetreiber ist standortabhängig: EBL führt Matchingplattform, Anmeldung und Machbarkeitsentscheid im eigenen Netzgebiet. Für eine Liegenschaft im Primeo-Netzgebiet sind dessen Anschlussauskunft sowie Mess- und Betriebskonzept massgeblich.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Anschlussstelle erfassenPrüfen Sie mit dem Netzbetreiber, ob alle geplanten Verbrauchsstellen am gleichen Niederspannungs-Netzverknüpfungspunkt liegen. Diese EBL-Voraussetzung entscheidet, ob ein vZEV überhaupt geprüft werden kann.
- 2
PV-Leistung rechnenStellen Sie die geplante PV-Leistung der Anschlussleistung des Zusammenschlusses gegenüber. Im EBL-Netzgebiet muss die PV mindestens 10 % dieser Anschlussleistung erreichen.
- 3
Modell festlegenWählen Sie einen klassischen ZEV bei gemeinsamem Netzanschluss oder einen vZEV mit bestehenden Smartmetern. Dokumentieren Sie zugleich, welche Zähler, Verbraucher und Eigentümer dazugehören.
- 4
Verträge und Abrechnung bestimmenHolen Sie die erforderliche Eigentümerzustimmung ein, bereiten Sie den vZEV-Vertrag vor und bestimmen Sie die Stelle für die interne Abrechnung. EBL liefert Messdaten, aber keine interne Abrechnung.
- 5
Bei EBL anmeldenNutzen Sie im EBL-Netzgebiet die Matchingplattform und reichen Sie die vZEV-Anmeldung mit den verlangten Angaben ein. Erst der positive Machbarkeitsentscheid bestätigt, dass das Konzept netzseitig umsetzbar ist.
- 6
PV-Projekt und Messbetrieb koordinierenStimmen Sie nach dem Netzentscheid die PV-Installation, Smartmeterdaten, Vertragsstart und die Abrechnung zeitlich ab. Im Primeo-Netzgebiet folgt dieser Schritt dem dortigen Prozess, nicht dem EBL-Ablauf.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- ZEV und vZEV nach Netzanschluss, Zählern und Gebäudestruktur unterscheiden
- 10 % der Anschlussleistung mit der geplanten PV-Leistung abgleichen
- Eigentümerzustimmung, vZEV-Vertrag und interne Abrechnung vor der Anmeldung festlegen
- Bei Primeo statt EBL den lokalen Anschluss- und Messprozess separat prüfen
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.