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RatgeberWirtschaftlichkeitZug

LEG Photovoltaik Zug: WWZ-Voraussetzungen 2026

Kurz gesagt

Ab wann kann ich eine LEG im Kanton Zug gründen?

WWZ ermöglicht die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft seit dem 1. Januar 2026.

Vor der Bildung müssen Gemeindegebiet, Netzebene, 5-%-Produktionsquote, Smart Meter und die vollständige Anmeldung geprüft sein. Die LEG wird nach der erforderlichen Vorlaufzeit zum nächsten Monatsersten gebildet.

Einordnung

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Wer eine LEG Photovoltaik Zug plant, muss im WWZ-Netzgebiet Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber innerhalb derselben Gemeinde auf derselben Netzebene verbinden und mindestens 5 % der Anschlussleistung als Erzeugungsleistung erreichen.

WWZ verlangt für alle Teilnehmenden ein intelligentes Messsystem und eine eigene Messstelle; Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen sowie Anlagen unter 2 kWp sind nach den WWZ-Bedingungen ausgeschlossen. Liegen alle Anschlüsse auf derselben Netzebene und ist keine Transformation nötig, beträgt der Rabatt auf die Netznutzung 40 %; bei notwendiger Transformation sind es 20 %, zusätzlich fallen ab 2026 CHF 0.50 pro LEG-Messgerät und Monat an.

Der WWZ-Netztopologie-Check ist für Netzebene 7 nur eine Orientierung, während Netzebene 5 über das Kontaktformular angefragt wird und die verbindliche technische Prüfung erst nach der LEG-Anmeldung erfolgt. Die Meldung muss mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme eingehen; ausserhalb des WWZ-Netzgebiets oder bei einem anderen Gemeindegebiet gelten diese konkreten Bedingungen nicht automatisch.

Was die Rechnung bestimmt

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  1. Die Netztopologie entscheidet vor der PV-Auslegung: Eine WWZ-LEG ist auf das Gebiet einer Gemeinde begrenzt, darf keine Spannungsebene über 36 kV beanspruchen und setzt denselben Netzbetreiber sowie dieselbe Netzebene NE7 oder NE5 voraus. Eine Adresse im Kanton Zug oder die räumliche Nähe zweier Gebäude genügt daher nicht.

  2. Die Eintrittsschwelle ist ein Leistungsverhältnis: Die Erzeugungsleistung der LEG muss mindestens 5 % der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbrauchsstätten erreichen. Diese Quote muss mit den Anschlussdaten gerechnet werden; die reine Modulfläche oder eine beliebige kWp-Zahl ersetzt die Prüfung nicht.

  3. Messinfrastruktur ist eine harte Voraussetzung: Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber brauchen ein intelligentes Messsystem von WWZ und jeweils eine eigene Messstelle. Muss WWZ einen Smart Meter nachrüsten, nennt die LEG-Bedingung dafür bis zu drei Monate ab Anmeldung; teilnehmen kann der Anschluss erst nach dem Einbau.

  4. Der finanzielle Effekt hängt von der Transformation ab: Ohne Transformation und bei gleicher Netzebene reduziert WWZ das Netznutzungsentgelt für LEG-Strom um 40 %; bei notwendiger Transformation gilt ein Abschlag von 20 %. Zusätzlich weist das Messtarifblatt 2026 CHF 0.50 Zuschlag pro LEG-Messgerät und Monat aus.

  5. Die Abrechnung ist geteilt: WWZ ermittelt die im Verteilnetz ausgetauschten LEG-Anteile und stellt Netzbezug, Messdienstleistungen sowie Abgaben den einzelnen Teilnehmenden in Rechnung. Die interne Verrechnung des lokal ausgetauschten Stroms bleibt Aufgabe der LEG; dafür stellt WWZ Messdaten bereit, übernimmt aber nicht die interne Abrechnung.

  6. Der Zeitplan beginnt vor der Montage: WWZ verlangt die Meldung mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme, und die LEG wird nach Ablauf dieser Frist zum nächsten Monatsersten gebildet. Der Online-Check für NE7 ist unverbindlich; der definitive technische Entscheid fällt erst nach der vollständigen LEG-Anmeldung.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Netzgebiet und Gemeinde erfassen

    Für jede geplante Liegenschaft Netzbetreiber, Gemeinde, Adresse und vorhandenen Messpunkt festhalten. Im WWZ-Netzgebiet bleibt die LEG auf eine Gemeinde begrenzt; für andere Netzgebiete darf der WWZ-Ablauf nicht übernommen werden.

  2. Anschluss- und Netzebene prüfen

    Mit den Anschlussdaten der Verbrauchsstellen entscheiden, ob NE7 oder NE5 betroffen ist und ob eine Transformation innerhalb der LEG nötig wird. Diese Abklärung bestimmt später, ob der 40-%- oder der 20-%-Netznutzungsrabatt zu rechnen ist.

  3. Produktionsquote berechnen

    PV-Erzeugungsleistung von bestehenden und neuen Anlagen der Anschlussleistung der Teilnehmenden gegenüberstellen. Die WWZ-Bedingung verlangt mindestens 5 %; Plug-&-Play-Anlagen und PV-Anlagen unter 2 kWp gehören nicht in diese WWZ-LEG-Variante.

  4. Teilnehmende und Messpunkte festlegen

    Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber mit ihren eigenen Messstellen auflisten, Zustimmung und interne Konditionen klären und die Zuständigkeit für die LEG-Abrechnung bestimmen. WWZ liefert Messdaten, die interne Stromverrechnung bleibt bei der LEG.

  5. Topologie abfragen und anmelden

    Für NE7 den WWZ-Netztopologie-Check als Vorprüfung nutzen; für NE5 die Anfrage über das WWZ-Kontaktformular stellen. Danach die vollständige LEG-Anmeldung mit den relevanten Liegenschaften, Anlagen- und Messdaten einreichen, denn erst dann erfolgt die verbindliche technische Prüfung.

  6. Frist und Inbetriebnahme takten

    Die Meldung mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme einreichen, Smart-Meter-Nachrüstung berücksichtigen und die Bildung zum nächsten Monatsersten einplanen. Erst danach sollten PV-Montage, Speicherbetrieb, interne Abrechnung und WWZ-Vertragsstart gemeinsam terminiert werden.

Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen

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Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. WWZ-Netztopologie-Check für LEG

    WWZ Energie AG · wwz.ch

  2. Preisblatt Messtarif 2026

    WWZ Energie AG · wwz.ch

  3. Stromversorgungsgesetz (StromVG), Art. 17d ff.

    Bundeskanzlei, Fedlex · fedlex.admin.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 31. August 2026 · Aktualisiert 30. September 2026