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RatgeberWirtschaftlichkeitSt. Gallen

LEG Photovoltaik St. Gallen: Solarstrom teilen

Eine LEG Photovoltaik in St. Gallen ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom mit anderen Teilnehmenden im Netzgebiet der St.Galler Stadtwerke zu teilen; seit dem 1. Januar 2026 sind lokale Elektrizitätsgemeinschaften zugelassen. Im Standardfall prüft die sgsw-Adressekarte, ob die Liegenschaften im gleichen Versorgungsgebiet und auf derselben Netzebene liegen. Die Produktionsleistung muss dabei mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Liegenschaften erreichen, und alle Anschlüsse benötigen Smart Meter. Je nach Lage innerhalb des sgsw-Netzes reduziert sich die Netznutzung um 20 oder 40 %. Eine PV-Anlage im Kanton St. Gallen genügt allein jedoch nicht: ausserhalb des passenden sgsw-Netzgebiets oder ohne die technische Eignung der Adressen entsteht keine LEG.

Was ist eine LEG für Photovoltaik in St. Gallen?

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft in St. Gallen verbindet Produzierende und Beziehende über das Netz der sgsw, ohne dass alle eine eigene PV-Anlage brauchen. Entscheidend sind dieselbe Netzebene, ein Smart Meter je Anschluss und mindestens 5 % PV-Produktionsleistung gegenüber der gesamten Anschlussleistung. Die sgsw-Adressekarte klärt zudem den möglichen Netznutzungsrabatt von 20 oder 40 %.

Wichtig

Stand 2026 gilt eine LEG nicht kantonsweit automatisch: Für das Angebot der St.Galler Stadtwerke müssen die Anschlüsse im gleichen sgsw-Versorgungsgebiet und auf derselben Netzebene liegen. Ob 20 % oder 40 % Netznutzungsrabatt möglich sind, entscheidet die Adresse in der sgsw-Karte; eine PV-Anlage allein begründet keinen Anspruch.

Die Eckwerte: LEG Photovoltaik St. Gallen

Eckwerte zu LEG Photovoltaik St. Gallen, Stand 26. Juli 2026
KennwertWert
Start der LEGseit 1. Januar 2026 zugelassen
PV-Mindestleistungmindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung
Netznutzungsrabatt20 % oder 40 % je nach Netzgebiet
MessungSmart Meter bei allen Teilnehmenden
Netzvoraussetzunggleiches sgsw-Versorgungsgebiet und gleiche Netzebene

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Standort entscheidet zuerst. Die sgsw verlangt für ihre LEG, dass alle Teilnehmenden im gleichen Versorgungsgebiet liegen und auf derselben Netzebene angeschlossen sind. Eine Nachbarschaft im gleichen Kanton ist deshalb keine ausreichende Voraussetzung; die Adresse muss in der sgsw-Karte als passende LEG-Option erscheinen.

Die Gemeinschaft braucht eine belastbare PV-Basis. Die sgsw nennt mindestens eine Photovoltaikanlage und eine installierte Produktionsleistung von mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Liegenschaften. Wer weitere Verbrauchsstellen aufnimmt, muss diese Quote mit den aktuellen Anschlusswerten erneut prüfen.

Nicht alle Teilnehmenden müssen Solarstrom produzieren. Die sgsw erlaubt auch Haushalten, Unternehmen oder Liegenschaftsbesitzenden ohne eigene Anlage den Beitritt zu einer bestehenden LEG. Für die Planung trennt das die Frage nach der passenden PV-Grösse von der Frage, welche Nachbaradressen Strom beziehen können.

Smart Meter sind technische Voraussetzung, nicht bloss Komfort. Die sgsw verlangt bei allen Teilnehmenden einen Smart Meter und übernimmt dessen Einbau, falls noch keiner vorhanden ist. Messung und Abrechnung lassen sich erst danach über den Netzbetreiber sauber abbilden.

Die wirtschaftliche Wirkung hängt von der Netzebene ab. Im direkten Umfeld am gleichen Trafokreis gewährt die sgsw 40 % Rabatt auf die Netznutzung; im weiteren Umfeld desselben Unterwerks sind es 20 %. Der Rabatt betrifft die Netznutzung, nicht automatisch den Energiepreis oder die Rücklieferungsvergütung.

Der Zeitpunkt ist seit dem 1. Januar 2026 relevant. Erst seit diesem Datum sind LEG zugelassen; die St.Galler Stadtwerke stellen dafür eine Adresseingabe, technische Prüfung, Messung und Abrechnung bereit. Für ein konkretes Projekt sind PV-Auslegung, teilnehmende Liegenschaften und Messkonzept deshalb gemeinsam vor der Anmeldung festzulegen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Adresse und Netzgebiet abklärenDie Adresse jeder interessierten Liegenschaft in der LEG-Karte der sgsw eingeben. Nur die Karte zeigt, ob eine bestehende LEG, eine sgsw-LEG oder die Gründung einer eigenen LEG am konkreten Anschluss möglich ist.

  2. 2

    Teilnehmende und Rollen festlegenProduzierende mit PV-Anlage, reine Beziehende und allfällige Liegenschaftsvertretungen namentlich erfassen. Mindestens eine Anlage muss Solarstrom liefern; Haushalte ohne eigene PV können dennoch als Beziehende teilnehmen.

  3. 3

    5-%-Schwelle rechnenDie installierte PV-Produktionsleistung der LEG der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Liegenschaften gegenüberstellen. Erst wenn die Leistung mindestens 5 % erreicht, erfüllt die Gemeinschaft die von der sgsw veröffentlichte Mindestvorgabe.

  4. 4

    Messung sicherstellenFür jeden Anschluss einen Smart Meter prüfen. Fehlt ein Gerät, den Einbau mit der sgsw einplanen; ohne Smart Meter sind die Verbrauchs- und Produktionswerte der Teilnehmenden nicht für die LEG-Abrechnung verfügbar.

  5. 5

    Netznutzungszone einordnenFür die geprüften Adressen die 40-%-Zone am gleichen Trafokreis und die 20-%-Zone im gleichen Unterwerk unterscheiden. Die Zonierung gehört vor die wirtschaftliche Beurteilung, weil sie den Rabatt auf die Netznutzung festlegt.

  6. 6

    Projekt mit der sgsw einreichen und die Abrechnung festlegenDie Stadtwerke unterstützen laut ihrem Angebot Technik, Messung und Abrechnung. Vor der verbindlichen Umsetzung sollten Beteiligte jedoch separat festhalten, wie lokaler Solarstrom, Reststrombezug und allfällige Überschüsse innerhalb ihrer Gemeinschaft gehandhabt werden.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Adresse in der sgsw-Karte prüfen: gleiches Versorgungsgebiet, gleiche Netzebene und 20- oder 40-%-Zone
  • Mindestens 5 % Produktionsleistung gegenüber der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Liegenschaften berechnen
  • PV-Anlage, Smart Meter sowie Rollen von produzierenden und beziehenden Teilnehmenden vor der Anmeldung festlegen
  • Netznutzungsrabatt von der Energiepreis- und Rücklieferungsregelung der einzelnen Beteiligten getrennt beurteilen

Weitere Fragen: LEG Photovoltaik St. Gallen

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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