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RatgeberWirtschaftlichkeitSchwyz

LEG Photovoltaik Schwyz: ebs-Voraussetzungen 2026

LEG Photovoltaik Schwyz ist im ebs-Versorgungsgebiet möglich, wenn Erzeuger, Speicher und Verbraucher in derselben politischen Gemeinde, im ebs-Netz und auf zulässigen Netzebenen unter 36 kV liegen. Zusätzlich muss die PV-Erzeugungsleistung mindestens 5 % der Anschlussleistung der beteiligten Endverbraucher erreichen. Im ebs-Preisblatt 2026 werden 40 % Netzentgeltreduktion im gleichen Trafogebiet beziehungsweise auf Netzebene 5 und 20 % bei unterschiedlichen Trafogebieten ausgewiesen. Wer ausserhalb des ebs-Gebiets wohnt oder mehrere Gemeinden verbinden will, kann diese Schwyzer Regeln nicht einfach übertragen; die verbindliche Topologieprüfung macht ebs.

Kann ich in Schwyz mit Nachbarn eine LEG gründen?

Eine LEG im ebs-Netzgebiet des Kantons Schwyz verbindet PV-Produzenten, Speicher und Verbraucher innerhalb einer politischen Gemeinde. Voraussetzung sind derselbe Verteilnetzbetreiber, zulässige Netzebenen unter 36 kV, mindestens 5 % Erzeugungsleistung bezogen auf die Anschlussleistung der Endverbraucher und intelligente Messung. ebs weist 2026 je nach Trafogebiet 40 % oder 20 % weniger Netzentgelt aus; Strompreis und Abrechnung bleiben separat zu planen.

Wichtig

Stand 5. September 2026: Die ebs-Preisübersicht ist ab 1. Januar 2026 gültig, weist Preise exklusive Mehrwertsteuer aus und kann geändert werden. Die 40-%- oder 20-%-Reduktion betrifft die Netznutzung des lokal ausgetauschten Stroms, nicht automatisch jede Position der Stromrechnung. Die ebs-Bedingungen gelten nur im ebs-Verteilnetzgebiet; ausserhalb davon sind Netzbetreiber, Messkonzept und Tarifblatt neu zu prüfen.

Die Eckwerte: LEG-Photovoltaik Schwyz

Eckwerte zu LEG-Photovoltaik Schwyz, Stand 05. September 2026
KennwertWert
LEG-Standebs-Preisübersicht gültig ab 1. Januar 2026
ProduktionsquoteMindestens 5 % der Anschlussleistung der Endverbraucher
NetzebeneUnter 36 kV und auf derselben zulässigen Netzebene
Netzentgeltreduktion40 % im gleichen Trafogebiet, 20 % bei unterschiedlichen Trafogebieten
EinrichtungCHF 250 Betreiber-Grundgebühr plus CHF 25 je Messpunkt

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Versorgungsgebiet und Gemeinde zuerst prüfen: ebs verlangt für eine LEG denselben Verteilnetzbetreiber und dieselbe politische Gemeinde. Eine Adresse im Kanton Schwyz oder die räumliche Nähe zweier Gebäude genügt nicht; liegt ein Anschluss bei einem anderen Netzbetreiber, gelten dessen Bedingungen.

Die Netzebene bestimmt die technische Machbarkeit und den Rabatt: Die Teilnehmenden müssen auf derselben zulässigen Netzebene unter 36 kV liegen. Das ebs-Preisblatt 2026 weist 40 % Reduktion bei gleicher Netzebene und gleichem Trafogebiet, 40 % auf Netzebene 5 sowie 20 % bei unterschiedlichen Trafogebieten aus.

Die 5-%-Quote wird mit Anschlussleistung gerechnet: Die Erzeugungsleistung der LEG muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der beteiligten Endverbraucher erreichen. Die Dachfläche oder eine pauschale kWp-Zahl ersetzt diese Rechnung nicht; zusätzliche Verbraucher können die Quote verändern.

Intelligente Messung ist Teil des ebs-Prozesses: Für die Zuordnung der lokal ausgetauschten Energie müssen die relevanten Messstellen intelligent messen. ebs prüft Messkonzept und technische Daten; fehlende Smart Meter oder unklare Erzeugungs- und Speicherzähler gehören vor der Anmeldung geklärt.

Ein LEG-Rabatt ist kein Gesamtpreis für Solarstrom: Die lokale Energie, Netznutzung, Messung, Abgaben und interne Verrechnung sind getrennt zu kalkulieren. Die ebs-Preisübersicht 2026 nennt für die Einrichtung CHF 250 Betreiber-Grundgebühr plus CHF 25 je Messpunkt sowie CHF 2.50 je Messpunkt und Monat für Daten und Bilanzierung; alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

LEG, eEG, eEV und ZEV/vZEV nicht vermischen: ebs beschreibt die LEG als Gemeinschaft im öffentlichen Netz innerhalb derselben Gemeinde. Die Wahl hängt deshalb von Eigentumsstruktur, Gemeindegrenze, Netzebene, Verbrauchsprofil und gewünschter Abrechnung ab; der LEG-Rabatt ersetzt keine Auslegung für Eigenverbrauch oder Speicher.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Anschlüsse abgrenzenFür jede Liegenschaft Gemeinde, Adresse, Netzbetreiber, Messpunkt und vorhandene PV- oder Speicheranlage erfassen. Eine Schwyzer Adresse allein bestätigt keine ebs-Zuständigkeit.

  2. 2

    Teilnehmende und Anschlussleistungen sammelnProduzenten, Speicher und Endverbraucher mit ihren Messstellen auflisten und die Anschlussleistung jeder Verbrauchsstelle dokumentieren. Daraus wird die gesetzliche 5-%-Produktionsquote für die geplante LEG gerechnet.

  3. 3

    Netzebene und Trafogebiet mit ebs vorprüfenAbklären, ob alle Anschlüsse auf derselben Netzebene unter 36 kV liegen und ob ein oder mehrere Trafogebiete betroffen sind. Diese Topologiefrage entscheidet, ob 40 % oder 20 % Netzentgeltreduktion in die Rechnung gehört.

  4. 4

    Messkonzept und lokale Konditionen festlegenSmart Meter, Erzeugungs- und Speicherzähler, Datenfluss sowie die Zuständigkeit für die interne Abrechnung schriftlich klären. ebs übernimmt Messdaten und Netzdienstleistungen; die interne Verrechnung des lokalen Stroms bleibt bei der LEG.

  5. 5

    Preis- und Betriebsmodell vergleichenDie ebs-Preisübersicht 2026 unterscheidet bei eEG-Modellen unter anderem Plus, Spar und Eigen. Vor der Anmeldung müssen lokaler Energiepreis, Netzentgelt, Messkosten, allfällige Plattformkosten sowie Eigenverbrauch und Speicherbetrieb gemeinsam gerechnet werden.

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    PV-Anlage, Anmeldung und Inbetriebnahme taktenDie geplante PV-Leistung muss die 5-%-Quote erfüllen; ebs erhält die vollständigen Anlagen-, Mess- und Teilnehmerdaten zur technischen Prüfung. Erst nach der Rückmeldung sollten Montage, Smart-Meter-Termin, Speicherbetrieb und interne Abrechnung verbindlich terminiert werden.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • ebs-Netzgebiet, politische Gemeinde und Netzebene vor der PV-Planung abgleichen
  • Die 5-%-Produktionsquote mit der Anschlussleistung der Verbraucher berechnen
  • 40 % im gleichen Trafogebiet und 20 % bei unterschiedlichen Trafogebieten unterscheiden
  • ebs-Kosten für Einrichtung, Messpunkte, Daten und lokale Strompreise in die Rechnung aufnehmen

Weitere Fragen: LEG-Photovoltaik Schwyz

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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