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Einordnung
#BKW vergütet eingespeisten Solarstrom 2026 nach dem Referenzmarktpreis des BFE, rückwirkend pro Quartal, und zahlt die gesetzliche Mindestvergütung, wenn dieser Preis tiefer liegt.
Für Photovoltaik unter 30 kW waren das 10,27 Rp./kWh im ersten, 6,00 Rp./kWh im zweiten und 8,54 Rp./kWh im dritten Quartal, jeweils ohne MWST; der Wert für das vierte Quartal erscheint im Januar 2027. Für Herkunftsnachweise zahlt BKW seit dem 1. April 2026 freiwillig 2,0 Rp./kWh, sofern die Anlage mindestens 2 kW leistet und «naturemade star»-zertifizierbar ist. Seit dem 1. Juli 2026 bietet BKW zusätzlich eine Abnahmevergütung nach dem stündlichen Spotpreis an.
Für Ihr Dach
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Was die Rechnung bestimmt
#Der Wert hängt vom Quartal ab. Das BKW-Preisblatt 2026 weist für alle PV-Klassen 10,27 Rp./kWh im Q1 und 8,54 Rp./kWh im Q3 aus. Im Q2 lag der Referenzmarktpreis bei 3,90 Rp./kWh, deshalb erhielten Anlagen unter 30 kW die Mindestvergütung von 6,00 Rp./kWh und Anlagen über 150 kW nur 3,90 Rp./kWh.
Grösse und Eigenverbrauch bestimmen das Minimum. Unter 30 kW gilt 6,00 Rp./kWh. Von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch rechnet BKW 180 geteilt durch die Anlagenleistung, also 6 Rp. bei 30 kW, 2 Rp. bei 90 kW und 1,2 Rp. bei 150 kW. Ohne Eigenverbrauch gelten 6,20 Rp./kWh, über 150 kW gibt es kein Minimum.
Herkunftsnachweise bringen 2,0 Rp./kWh. Das HKN-Preisblatt gilt seit 1. April 2026. Die Anlage muss im BKW-Versorgungsgebiet stehen, ins BKW-Netz einspeisen, mindestens 2 kW leisten, «naturemade star»-zertifizierbar, nicht vor 2000 in Betrieb genommen und nicht freistehend sein. Anlagen mit EVS, KEV, MKF oder Plug&Play sind ausgeschlossen.
HKN-Fristen sind quartalsweise. Die Abnahme beginnt per 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober, wenn der Antrag bis 15. November, 15. Februar, 15. Mai oder 15. August vorliegt. BKW erfasst den Dauerauftrag bei Pronovo vor; er muss innert 30 Tagen im Pronovo-Portal angenommen werden. Wechselt der Abnehmer des Stroms, endet der HKN-Vertrag gleichzeitig.
Die Spotpreis-Option ist freiwillig. Seit dem 1. Juli 2026 bietet BKW eine Abnahmevergütung nach dem stündlichen Day-Ahead-Preis an. Sie setzt ein intelligentes Messsystem oder eine gleichwertige Messung voraus. Im Sommer kann der Erlös tiefer, im Winter höher ausfallen als beim Quartalsmodell; anwendbare Mindestvergütungen bleiben als Differenzbetrag geschützt.
Das BKW-Netz ist nicht der ganze Kanton. Das Preisblatt gilt für Einspeisung ins Verteilnetz der BKW. Städte und Gemeinden mit eigenem Elektrizitätswerk legen eigene Rückliefertarife fest. Vor der Rechnung die Anschlussadresse auf der Strompreis-Website der ElCom prüfen.
Der Ablauf in sechs Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Netzbetreiber bestimmen
Mit der Anschlussadresse auf der Strompreis-Website der ElCom prüfen, ob BKW zuständig ist. Nur dann gelten Preisblatt und HKN-Angebot der BKW.
Tarifklasse bestimmen
Anlagenleistung in kW und Eigenverbrauch festhalten. Bei 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch die Mindestvergütung mit 180 geteilt durch kW berechnen und mit dem Quartalspreis vergleichen.
Mit Quartalswerten rechnen
Die erwartete Einspeisung pro Quartal mit dem jeweils höheren Wert aus Referenzpreis und Mindestvergütung multiplizieren. Sommerquartale bringen viel Menge zu tiefem Preis, Winterquartale wenig Menge zu höherem Preis.
Herkunftsnachweise anmelden
Anlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen, auf die Freischaltung warten, den HKN-Antrag bei BKW stellen und den vorerfassten Dauerauftrag innert 30 Tagen annehmen.
Modell wählen
Quartalsmodell oder Abnahmevergütung nach Spotpreis. Die Spotpreis-Variante lohnt sich eher mit Speicher oder steuerbaren Verbrauchern, die Einspeisung in Stunden mit tiefen Preisen vermeiden.
Abrechnung prüfen
Die Gutschrift erfolgt in der Regel quartalsweise; auf der Rechnung ist ersichtlich, ob nach Mindestvergütung oder nach Marktpreis vergütet wurde. HKN-Vergütung separat kontrollieren.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
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Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.