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RatgeberWirtschaftlichkeitSchaffhausen

PV-Einspeisevergütung Schaffhausen 2026

Kurz gesagt

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV in Schaffhausen 2026?

Im SH-POWER-Netzgebiet richtet sich die Einspeisevergütung 2026 nach dem vierteljährlichen BFE-Referenz-Marktpreis.

SH POWER nennt für PV-Anlagen bis 30 kW zusätzlich 6.00 Rp./kWh Mindestvergütung. Publiziert sind 10.27 Rp./kWh für Q1 2026 und 3.90 Rp./kWh für Q2; Q3 folgt am 14. Oktober 2026.

Einordnung

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Die PV-Einspeisevergütung Schaffhausen richtet sich 2026 im Netzgebiet von SH POWER nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE); bis 30 kW gilt eine Mindestvergütung von 6.00 Rp./kWh.

Für SH POWER sind im ersten Quartal 10.27 Rp./kWh und im zweiten Quartal 3.90 Rp./kWh publiziert, jeweils exklusive Mehrwertsteuer. Der Wert für das dritte Quartal wird erst am 14. Oktober 2026 um 12.00 Uhr veröffentlicht und darf nicht vorweggenommen werden. Bei einem anderen Netzbetreiber, einer Anlage über 30 kW oder einem Mittelspannungsanschluss gelten zusätzliche Abklärungen.

Herkunftsnachweise werden getrennt vergütet und ab 4 kW über einen Vertrag mit SH POWER abgewickelt, während die Pronovo-Einmalvergütung einen eigenen Förderweg bildet.

Was die Rechnung bestimmt

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  1. Das Netzgebiet ist die erste Weiche. Die veröffentlichte Tarifordnung stammt von SH POWER und gilt für Einspeisung in dessen Netz; der Kanton Schaffhausen allein bestimmt den Rückliefertarif nicht. Vor der Offerte muss deshalb die Adresse dem zuständigen Verteilnetzbetreiber zugeordnet werden.

  2. Seit 1. Januar 2026 ersetzt der vierteljährliche Referenz-Marktpreis nach Art. 15 Abs. 1 EnG den pauschalen Jahreswert, wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen. Das BFE veröffentlicht den Preis bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr; Q3 2026 folgt am 14. Oktober 2026.

  3. Die installierte PV-Leistung ist die massgebende Grösse. SH POWER nennt bis 30 kW eine Mindestvergütung von 6.00 Rp./kWh; bei 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch sinkt die leistungsabhängige Mindestvergütung gemäss Tarifordnung nach der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in kW, beispielsweise auf 3.00 Rp./kWh bei 60 kW.

  4. Eigenverbrauch verändert die Menge, nicht automatisch den Tarif. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher oder ZEV verringern den Überschuss, der überhaupt vergütet wird. Für die verbleibende Einspeisung sind bei SH POWER die publizierten BFE-Werte von 10.27 Rp./kWh für Q1 und 3.90 Rp./kWh für Q2 2026 die konkreten Vergleichspunkte.

  5. Herkunftsnachweise sind ein eigener Geldstrom. SH POWER nennt 2.50 Rp./kWh für HKN; bei Anlagen von 0 bis 4 kW wird dieser Betrag automatisch mit dem Rückliefertarif abgegolten, ab 4 kW braucht es einen separaten HKN-Abnahmevertrag sowie eine Beglaubigung und Meldung im Pronovo-System.

  6. Termin und Steuerbasis gehören in die Ertragsrechnung. Die SH-POWER-Tarifordnung 2026 weist Rücklieferung und HKN grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer aus; der Wechsel auf HKN-Vergütung muss zwei Monate vor Quartalsbeginn gemeldet und der Pronovo-Dauerauftrag spätestens 14 Tage vor dem Wechsel bestätigt werden.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Netzgebiet und Messpunkt feststellen

    Adresse, Netzanschlusspunkt und zuständigen Verteilnetzbetreiber in der Projektakte festhalten. Nur wenn SH POWER die Einspeisung abnimmt, ist die folgende Tarifordnung die passende Grundlage; bei einem anderen Netzbetreiber muss dessen aktuelle Rücklieferregelung verwendet werden.

  2. Anlage klassifizieren

    installierte DC-Leistung, Spannungsebene, erwartete Jahresproduktion und Eigenverbrauchsanteil berechnen. Bis 30 kW gilt die 6.00-Rp.-Mindestvergütung; bei 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch ist zusätzlich die Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung zu prüfen, und über 150 kW beträgt die Minimalvergütung gemäss Tarifordnung 0.00 Rp./kWh.

  3. Messung und Anmeldung vorbereiten

    technische Daten, Anschlussgesuch, Messkonzept und die tatsächlich installierte Leistung mit SH POWER abstimmen. Ein Mittelspannungsanschluss oder eine Leistung ausserhalb der veröffentlichten Standardklassen darf erst nach schriftlicher Klärung mit dem Netzbetreiber in die Offerte übernommen werden.

  4. Eigenverbrauch modellieren

    Lastprofil, Wärmepumpe, Wallbox, Speicher und allfällige ZEV- oder LEG-Struktur gegen die PV-Erzeugung legen. Nur der verbleibende Überschuss wird mit dem jeweiligen Quartalswert bewertet; die BFE-Publikation erfolgt exklusive Mehrwertsteuer und nicht als fixer Jahrespreis.

  5. Rücklieferung, HKN und Förderung getrennt rechnen

    SH POWER weist 2.50 Rp./kWh für HKN aus, während Pronovo die Einmalvergütung als Bundesförderung abwickelt. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen mindestens Eigenverbrauchswert, Rücklieferung, HKN und Pronovo-EIV als unterschiedliche Positionen erscheinen.

  6. HKN-Vertrag und Fristen nur bei Bedarf auslösen

    Für Anlagen ab 4 kW müssen die Anlagedaten beglaubigt, im HKN-System der Pronovo gemeldet und der SH-POWER-Wechsel zwei Monate vor Quartalsbeginn beantragt werden. Den Pronovo-Dauerauftrag muss der Produzent spätestens 14 Tage vor dem Wechsel bestätigen.

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Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

  2. Anschlussbedingungen für Produzenten erneuerbarer Elektrizität

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

  3. Förderung von Photovoltaikanlagen

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 27. August 2026 · Aktualisiert 27. August 2026