Einordnung
#Der Netzanschluss PV Schaffhausen ist im Standardfall kein einzelnes Formular, sondern ein Ablauf über EKS-Portal, Elektrofachbetrieb, Zähler, Sicherheitsnachweis und Inbetriebnahme.
Für neue Vorgänge verweist EKS inzwischen verbindlich auf das neue Installateurportal: Der Fachbetrieb muss sich einmalig registrieren und seinen Installateurausweis hochladen; neue Anmeldungen per E-Mail werden nicht bearbeitet. Das bisherige Portal dient nur noch dazu, bereits erfasste Fälle abzuschliessen. Eine wichtige Ausnahme betrifft Stecker-Solaranlagen bis 600 Watt: Auch sie müssen nach der Montage bei EKS angemeldet werden, mit Formular und Konformitätserklärung des Herstellers.
Für fest installierte PV-Anlagen entscheidet zusätzlich, ob Herkunftsnachweise an EKS übertragen werden sollen; EKS vergütet HKN nur für Anlagen bis und mit 500 kWp, wenn die Anlage bei Pronovo beglaubigt und im HKN-System erfasst ist. Die baurechtliche Meldung an die kommunale Baubehörde bleibt davon getrennt und muss im Kanton Schaffhausen spätestens 30 Tage vor Baubeginn eingereicht werden.
Worauf es im Kanton Schaffhausen ankommt
#Der erste Faktor ist der zuständige Netzbetreiber am Anschlusspunkt: EKS betreibt im Kanton Schaffhausen ein Installateurportal, in dem Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen, Geräte, Speicher, Fertigstellungsanzeigen und Änderungsmitteilungen verwaltet werden. Ohne diese Zuordnung sind Portal, Zählerprozess und Rücklieferungsvertrag nicht belastbar planbar.
Der Portalwechsel ist für den Starttermin entscheidend: Neue Vorgänge werden bei EKS nicht mehr über das bisherige Portal oder per E-Mail bearbeitet. Der registrierte Fachbetrieb muss den Zugang zum neuen Installateurportal einrichten und den Installateurausweis hochladen; bereits alteingetragene Vorgänge dürfen noch über das bisherige Portal abgeschlossen werden.
Der zweite Faktor ist die elektrische Dokumentation: Laut ESTI bestätigt der Sicherheitsnachweis, dass eine elektrische Installation zum Zeitpunkt der Ausstellung den Anforderungen der Art. 3 und 4 NIV entspricht. Bei Photovoltaikanlagen ist nach ESTI das Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik gemäss Weisung 233 zu verwenden.
Der dritte Faktor ist die Abnahmekontrolle: Bei nicht vorlagepflichtigen PV-Anlagen mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz muss der Eigentümer nach ESTI innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen und den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin einreichen.
Der vierte Faktor ist der Zähler: EKS hält für Stecker-Solargeräte ausdrücklich fest, dass ein digitaler Stromzähler mit Rücklaufsperre nötig ist und EKS bei Bedarf einen Smart Meter installiert. Bei fest installierten Anlagen gehört die Zählerfrage deshalb in die Inbetriebnahmeplanung, nicht ans Projektende.
Der fünfte Faktor ist die HKN-Vergütung: EKS vergütet Herkunftsnachweise zusätzlich zum Rücklieferungstarif nur, wenn die Anlage Solarstrom produziert, bis und mit 500 kWp leistet, bei Pronovo beglaubigt ist, im HKN-System erfasst ist, fest ans EKS-Netz angeschlossen ist und ein gültiger Rücklieferungsvertrag samt HKN-Dauerauftrag besteht.
Der sechste Faktor ist die Trennung von Netz und Baurecht: Das kantonale Meldeformular verlangt die Eingabe der Solaranlage spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde. Diese Meldung ersetzt weder EKS-Portal, Sicherheitsnachweis, Zählerwechsel noch Pronovo- oder HKN-Schritte.
Der Ablauf in sieben Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Netzgebiet und Projektgrösse bestimmen
Vor der Offerte klären, ob EKS am Anschlusspunkt zuständig ist, ob ein Speicher mitgeplant wird und ob die Anlage in den HKN-Rahmen bis und mit 500 kWp fallen kann. Diese Angaben steuern Portal, Rücklieferung und Messkonzept.
Baurecht parallel starten
Das Solarmeldeformular des Kantons Schaffhausen spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde einreichen. Bei Abweichungen von Art. 32a RPV, Schutzobjekten oder gestalterischen Vorgaben kann eine Baubewilligung nötig werden.
Neuen EKS-Portalzugang einrichten
Der Elektro- oder Solarteur registriert sich für neue Vorgänge im neuen Installateurportal, lädt den Installateurausweis hoch und bestätigt anschliessend den Kundenlogin. Neue Anmeldungen per E-Mail werden nicht bearbeitet; bereits im alten Portal erfasste Fälle werden dort nur noch abgeschlossen.
Zähler- und Messkonzept festlegen
Vor der Montage klären, ob ein bestehender Zähler ersetzt werden muss und ob Rücklieferung, Eigenverbrauch, Speicher oder vZEV/LEG später sauber messbar sein sollen. EKS nennt für Steckeranlagen den digitalen Zähler mit Rücklaufsperre ausdrücklich als Voraussetzung.
Sicherheitsnachweis und Kontrolle takten
Nach Installation und Schlusskontrolle den SiNa mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik erstellen lassen. Bei nicht vorlagepflichtigen PV-Anlagen am Niederspannungsnetz muss die unabhängige Abnahmekontrolle nach ESTI innerhalb von sechs Monaten veranlasst werden.
Inbetriebnahme und Rücklieferung abschliessen
Fertigstellungsanzeige, Zählerfreigabe und Rücklieferungsvertrag vor dem regulären Betrieb sauber abschliessen. Wer HKN an EKS übertragen will, muss nach EKS die Pronovo-Beglaubigung, den HKN-Dauerauftrag und den gültigen Rücklieferungsvertrag zusammenführen.
Pronovo-Aktivierung kontrollieren
EKS erfasst nach Vertragseingang den HKN-Dauerauftrag bei Pronovo; die Betreiberin oder der Betreiber muss den Pronovo-Link per E-Mail zwingend bestätigen. Der HKN kann laut EKS frühestens rückwirkend ab Beginn des laufenden Quartals abgerechnet werden.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
Wenn die Einordnung passt, lohnt sich eine objektspezifische Prüfung mit Dach, Netz und Unterlagen.
Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.