Kurzantwort
Was Sie zuerst wissen müssen.
Für den Netzanschluss einer PV-Anlage in Schaffhausen müssen Netzbetreiber, EKS-Portal, Zählerprozess, Sicherheitsnachweis und Pronovo/HKN vor der Inbetriebnahme zusammenpassen. Steckeranlagen bis 600 Watt sind ebenfalls meldepflichtig; fest installierte Anlagen brauchen eine fachliche Elektrokoordination und getrennt davon die baurechtliche 30-Tage-Meldung bei der Gemeinde.
Wichtig
Stand 2026 ist die wichtigste Grenze: Eine kommunale 30-Tage-Meldung im Kanton Schaffhausen macht die Anlage baurechtlich nicht automatisch netzbereit. EKS-Portal, Zähler, Sicherheitsnachweis, unabhängige Kontrolle, Pronovo-Beglaubigung und HKN-Dauerauftrag sind eigene technische beziehungsweise energiewirtschaftliche Schritte.
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der erste Faktor ist der zuständige Netzbetreiber am Anschlusspunkt: EKS betreibt im Kanton Schaffhausen ein Installateurportal, in dem Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen, Geräte, Speicher, Fertigstellungsanzeigen und Änderungsmitteilungen verwaltet werden. Ohne diese Zuordnung sind Portal, Zählerprozess und Rücklieferungsvertrag nicht belastbar planbar.
Der zweite Faktor ist die elektrische Dokumentation: Laut ESTI bestätigt der Sicherheitsnachweis, dass eine elektrische Installation zum Zeitpunkt der Ausstellung den Anforderungen der Art. 3 und 4 NIV entspricht. Bei Photovoltaikanlagen ist nach ESTI das Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik gemäss Weisung 233 zu verwenden.
Der dritte Faktor ist die Abnahmekontrolle: Bei nicht vorlagepflichtigen PV-Anlagen mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz muss der Eigentümer nach ESTI innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen und den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin einreichen.
Der vierte Faktor ist der Zähler: EKS hält für Stecker-Solargeräte ausdrücklich fest, dass ein digitaler Stromzähler mit Rücklaufsperre nötig ist und EKS bei Bedarf einen Smart Meter installiert. Bei fest installierten Anlagen gehört die Zählerfrage deshalb in die Inbetriebnahmeplanung, nicht ans Projektende.
Der fünfte Faktor ist die HKN-Vergütung: EKS vergütet Herkunftsnachweise zusätzlich zum Rücklieferungstarif nur, wenn die Anlage Solarstrom produziert, bis und mit 500 kWp leistet, bei Pronovo beglaubigt ist, im HKN-System erfasst ist, fest ans EKS-Netz angeschlossen ist und ein gültiger Rücklieferungsvertrag samt HKN-Dauerauftrag besteht.
Der sechste Faktor ist die Trennung von Netz und Baurecht: Das kantonale Meldeformular verlangt die Eingabe der Solaranlage spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde. Diese Meldung ersetzt weder EKS-Portal, Sicherheitsnachweis, Zählerwechsel noch Pronovo- oder HKN-Schritte.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Netzgebiet und Projektgrösse bestimmenVor der Offerte klären, ob EKS am Anschlusspunkt zuständig ist, ob ein Speicher mitgeplant wird und ob die Anlage in den HKN-Rahmen bis und mit 500 kWp fallen kann. Diese Angaben steuern Portal, Rücklieferung und Messkonzept.
- 2
Baurecht parallel startenDas Solarmeldeformular des Kantons Schaffhausen spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde einreichen. Bei Abweichungen von Art. 32a RPV, Schutzobjekten oder gestalterischen Vorgaben kann eine Baubewilligung nötig werden.
- 3
EKS-Portal durch den Fachbetrieb vorbereitenDer registrierte Elektro- oder Solarteur legt die Erzeugungsanlage, Geräte und einen allfälligen Speicher im Installateurportal an. EKS weist darauf hin, dass die Bearbeitung eines Netzanschlussantrags erst nach Bestätigung des Kundenlogins beginnt.
- 4
Zähler- und Messkonzept festlegenVor der Montage klären, ob ein bestehender Zähler ersetzt werden muss und ob Rücklieferung, Eigenverbrauch, Speicher oder vZEV/LEG später sauber messbar sein sollen. EKS nennt für Steckeranlagen den digitalen Zähler mit Rücklaufsperre ausdrücklich als Voraussetzung.
- 5
Sicherheitsnachweis und Kontrolle taktenNach Installation und Schlusskontrolle den SiNa mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik erstellen lassen. Bei nicht vorlagepflichtigen PV-Anlagen am Niederspannungsnetz muss die unabhängige Abnahmekontrolle nach ESTI innerhalb von sechs Monaten veranlasst werden.
- 6
Inbetriebnahme und Rücklieferung abschliessenFertigstellungsanzeige, Zählerfreigabe und Rücklieferungsvertrag vor dem regulären Betrieb sauber abschliessen. Wer HKN an EKS übertragen will, muss nach EKS die Pronovo-Beglaubigung, den HKN-Dauerauftrag und den gültigen Rücklieferungsvertrag zusammenführen.
- 7
Pronovo-Aktivierung kontrollierenEKS erfasst nach Vertragseingang den HKN-Dauerauftrag bei Pronovo; die Betreiberin oder der Betreiber muss den Pronovo-Link per E-Mail zwingend bestätigen. Der HKN kann laut EKS frühestens rückwirkend ab Beginn des laufenden Quartals abgerechnet werden.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- Vor der Offerte klären, ob EKS am Anschlusspunkt zuständig ist oder ein anderer lokaler Netzbetreiber
- Erzeugungsanlage, Speicher, Fertigstellungsanzeige und Änderungsmitteilung im EKS-Installateurportal vorbereiten
- Sicherheitsnachweis, Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik und unabhängige Kontrolle nach ESTI/NIV einplanen
- HKN-Dauerauftrag, Rücklieferungsvertrag und Pronovo-Aktivierung ab dem laufenden Quartal sauber abschliessen
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.
- Photovoltaikanlagen und HKN bei EKSElektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG
- EKS InstallateurportalElektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG
- ESTI SicherheitsnachweiseEidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
- ESTI Photovoltaik und NIVEidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
- Solaranlagen Kanton SchaffhausenKanton Schaffhausen