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Einordnung
#Im Kanton Basel-Stadt sind Aufwendungen für Massnahmen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, bei bestehenden Gebäuden des Privatvermögens vom Einkommen abziehbar, auch wenn sie wertvermehrend sind.
Das Merkblatt der Steuerverwaltung führt Photovoltaikanlagen in bestehenden Gebäuden samt Projektierung und Vorrichtungsarbeiten als Energiesparmassnahme mit einer Abzugsquote von in der Regel 100 Prozent. Bei Neubauten und innert zwei Jahren seit deren Fertigstellung gehören diese Kosten zu den Anlagekosten. Soweit Subventionen bezogen werden, ist kein Abzug möglich.
Massgebend ist die Steuerperiode, in der die Kosten bezahlt wurden. Diese Seite ordnet die publizierte Praxis ein und ersetzt keine Beurteilung Ihres Falls.
Für Ihr Dach
Was der Abzug bei Ihrem Haus ausmacht
Der Bericht für Ihre Adresse rechnet Einmalvergütung, kantonale Förderung und Steuerabzug zusammen, mit Investition nach Abzug und Amortisation.
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Was die Rechnung bestimmt
#Abzug für bestehende Gebäude: Nach dem Merkblatt betreffend den Abzug von Liegenschaftskosten (Ausgabe 1. Januar 2026, gilt für Kanton und Bund) sind werterhaltende wie wertvermehrende Aufwendungen für Energiesparmassnahmen abziehbar, wenn sie veraltete Bauteile ersetzen oder neue Installationen in bestehenden Gebäuden des Privatvermögens erstmals anbringen. Der Katalog führt Photovoltaikanlagen inklusive Projektierung und Vorrichtungsarbeiten an der Liegenschaft unter Ziffer 6.12.
Zwei Jahre nach dem Neubau: Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen bei Neubauten sind stets den Anlagekosten zuzurechnen. Das gilt auch für Investitionen, die zeitnah, also innerhalb von zwei Jahren seit der Fertigstellung des Neubaus, erfolgen.
Subventionen und Pauschale schliessen aus: Kein Kostenabzug ist möglich, soweit für die Massnahme Subventionen bezogen werden. Ebenfalls kein Abzug ist möglich, wenn statt der tatsächlichen Kosten die Wechselpauschale beansprucht wird. Ziehen Sie Förderbeiträge wie die Einmalvergütung deshalb von den Kosten ab, bevor Sie Pauschale und effektive Kosten vergleichen.
Pauschale nach Gebäudealter: Der Pauschalabzug beträgt 10 Prozent des Eigenmietwerts, wenn das Gebäude zu Beginn der Steuerperiode nicht älter als zehn Jahre ist, sonst 20 Prozent. Ein Wechsel zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten ist in jeder Steuerperiode möglich (Wegleitung 2025).
Das Zahlungsdatum entscheidet: In Basel-Stadt sind Liegenschaftskosten in der Steuerperiode abziehbar, in der sie bezahlt wurden. Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen, die nicht vollständig berücksichtigt werden können, lassen sich auf die zwei folgenden Steuerperioden vortragen, sofern sie in der Periode des Zahlungsdatums deklariert wurden.
Einspeisung und Vermögen: Entschädigungen aus Einspeisevergütung oder Direktvermarktung des Stroms stellen steuerbares Einkommen dar. Eine Verrechnung mit den Stromkosten nennen Merkblatt und Wegleitung nicht; klären Sie das mit der Steuerverwaltung. Für nicht kommerzielle, selbst genutzte und versicherte Aufdachanlagen wird der Vermögenssteuerwert der Liegenschaft auf Antrag um den Versicherungswert oder pauschal CHF 15’000 reduziert.
Ab 2029 ändert der Bund das System: Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung entfällt ab 1. Januar 2029 bei der direkten Bundessteuer der Unterhaltsabzug für selbst bewohntes Wohneigentum. Kantone dürfen Energiesparabzüge längstens bis 2050 vorsehen (Art. 78h StHG); wie Basel-Stadt das regelt, klären Sie mit der Steuerverwaltung.
Der Ablauf in fünf Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
Gebäudealter festhalten
Notieren Sie das Datum der Fertigstellung. Innert zwei Jahren danach gelten Solaranlagen als Anlagekosten, ein Abzug ist dann nicht möglich.
Kosten und Förderung gegenüberstellen
Lassen Sie Anlage, Projektierung und Vorrichtungsarbeiten ausweisen und ziehen Sie bezogene Subventionen ab. Nur der selbst getragene Teil ist abziehbar.
Zahlungen terminieren
Massgebend ist das Zahlungsdatum. Halten Sie fest, in welcher Steuerperiode Sie welche Rechnung bezahlen, und deklarieren Sie die Kosten in genau dieser Periode.
Methode wählen
Vergleichen Sie die Pauschale von 10 oder 20 Prozent mit den effektiven Kosten. Im Jahr der Anlage fällt der Vergleich meist zugunsten der effektiven Kosten aus, weil die Pauschale den Energieabzug ausschliesst.
Einkünfte und Vermögen erfassen
Deklarieren Sie Einspeisevergütungen unter den übrigen Einkünften und klären Sie die Anrechnung der Stromkosten. Beantragen Sie für eine selbst genutzte, versicherte Aufdachanlage die Reduktion des Vermögenssteuerwerts.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
Was der Abzug bei Ihrem Haus ausmacht
Der Bericht für Ihre Adresse rechnet Einmalvergütung, kantonale Förderung und Steuerabzug zusammen, mit Investition nach Abzug und Amortisation.
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Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.