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RatgeberWirtschaftlichkeitAargau

Rückliefertarif AEW 2026: 8,2 Rp. fix oder Referenzpreis

Kurz gesagt

Wie hoch ist der Rückliefertarif der AEW 2026?

Für PV-Anlagen von 2 bis 30 kW wahlweise 8,20 Rp./kWh fix inklusive Herkunftsnachweis oder der BFE-Referenzmarktpreis ohne HKN, mindestens 6 Rp./kWh. Der Referenzpreis lag 2026 bei 10,27, 3,90 und 8,54 Rp./kWh in Q1 bis Q3. Anlagen ab 30 kW erhalten den Referenzmarktpreis. Alle Werte ohne MWST.

Einordnung

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AEW lässt Betreiber von Photovoltaikanlagen zwischen 2 und 30 kW 2026 zwischen zwei Modellen wählen. «AEW Rücklieferung Fixpreis» zahlt einheitlich 8,20 Rp./kWh ohne MWST (8,86 Rp./kWh mit MWST für mehrwertsteuerpflichtige Produzenten) für Energie inklusive Herkunftsnachweis, unabhängig vom Marktpreis.

«AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» zahlt den Quartalspreis des BFE ohne Abnahme der Herkunftsnachweise, mindestens die gesetzliche Mindestvergütung bis 150 kW; 2026 waren das für Photovoltaik 10,27, 3,90 und 8,54 Rp./kWh in den ersten drei Quartalen. Anlagen ab 30 kW erhalten automatisch den Referenzmarktpreis. Laut AEW gilt der Fixpreis von 8,2 Rp./kWh auch 2027.

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Was die Rechnung bestimmt

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  1. Fixpreis heisst Planbarkeit. «AEW Rücklieferung Fixpreis» zahlt im Kalenderjahr 2026 einheitlich 8,20 Rp./kWh ohne MWST für Energie und Herkunftsnachweis zusammen. Im Q2 2026 lag der Referenzmarktpreis bei 3,90 Rp./kWh, im Q1 bei 10,27 Rp./kWh; der Fixpreis glättet diese Schwankung, verzichtet aber auf hohe Quartale.

  2. Der Fixpreis verlangt Herkunftsnachweise. Die Anlage muss direkt am AEW-Netz angeschlossen, bei Pronovo angemeldet und durch einen Auditor beglaubigt, «naturemade star»-zertifizierbar, nicht vor 2000 in Betrieb und nicht freistehend sein, zwischen 2 und 30 kW leisten und darf keine EVS-, KEV- oder MKF-Förderung erhalten. Die Bedingungen gelten kumulativ.

  3. Die Alternative ist der Referenzmarktpreis. «AEW Rücklieferung Referenzmarktpreis» zahlt den vierteljährlichen BFE-Preis; AEW publiziert ihn in der zweiten Woche nach Quartalsende. Für Anlagen bis 150 kW gilt die Mindestvergütung nach Art. 12 EnV, wenn der Quartalspreis tiefer liegt. Herkunftsnachweise nimmt AEW in diesem Modell nicht ab.

  4. Ab 30 kW gibt es keine Wahl. Anlagen ab 30 kW werden automatisch dem Referenzmarktpreis zugeteilt, bis 150 kW mit Mindestvergütung (180 geteilt durch kW mit Eigenverbrauch, 6,20 Rp./kWh ohne), darüber bis 3’000 kW ohne. Das Produkt gilt bis 3 MW Leistung oder 5’000 MWh Jahresproduktion.

  5. Die Wahl bindet für ein Jahr. Bestehende Anlagen mussten vor Beginn 2026 wählen, neue Anlagen wählen einmal für das restliche Jahr. Ohne Widerruf verlängert sich das Modell um ein Jahr. Für den Fixpreis galten 2026 die Anmeldefristen 7. Dezember 2025, 15. Februar, 15. Mai und 15. August 2026 für den Start im jeweils folgenden Quartal.

  6. 2027 bleibt der Fixpreis. AEW bietet Anlagen bis 30 kW auch 2027 einen Fixpreis von 8,2 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis an. Ohne Abgabe der HKN gilt 2027 der Spotpreis im Einspeisezeitpunkt plus Zusatzvergütung, wenn der Referenzmarktpreis unter dem Mindesttarif liegt. Anlagen ohne Smart Meter werden übergangsweise weiter mit dem Referenzmarktpreis abgerechnet.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. AEW-Netz bestätigen

    Die Produktblätter gelten nur für Einspeisung ins Verteilnetz der AEW, nicht für jede Aargauer Adresse. Die Strompreis-Website der ElCom zeigt den Netzbetreiber für die Anschlussadresse.

  2. Leistungsklasse bestimmen

    Unter 2 kW, 2 bis 30 kW, 30 bis 150 kW oder darüber. Nur die Klasse 2 bis 30 kW hat die Wahl zwischen Fixpreis und Referenzmarktpreis.

  3. Modelle vergleichen

    Die erwartete Einspeisung pro Quartal einmal mit 8,20 Rp./kWh und einmal mit dem höheren Wert aus Referenzpreis und Mindestvergütung rechnen. Beim Referenzmodell bleiben die Herkunftsnachweise beim Produzenten.

  4. Für den Fixpreis anmelden

    Anlage bei Pronovo anmelden und beglaubigen lassen, im AEW-Kundenportal den Antrag stellen und die Beglaubigung hochladen. AEW meldet den HKN-Dauerauftrag innert zwei Wochen bei Pronovo an, der Produzent bestätigt ihn per Link.

  5. Frist einhalten

    Der Fixpreis beginnt im Quartal nach der Anmeldung, wenn die Frist eingehalten ist. Für einen Wechsel per 2027 gelten die Fristen der AEW-Produktblätter 2027, sobald diese publiziert sind.

  6. Abrechnung prüfen

    AEW zahlt quartalsweise nach der eingespeisten Menge aus oder trägt die Vergütung auf die nächste Rechnung vor. Mehrwertsteuerpflichtige Produzenten erhalten die Sätze inklusive MWST.

Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen

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Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. AEW: Solarstrom einspeisen

    AEW Energie AG · aew.ch

  2. Fedlex: Energieverordnung, Art. 12

    Bund, Fedlex · fedlex.admin.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 24. Oktober 2026 · Aktualisiert 24. Oktober 2026