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Einordnung
#ewz vergütet eingespeisten Solarstrom in der Stadt Zürich 2026 nicht nach dem Quartals-Marktpreis des Bundes, sondern fix: 8,5 Rp./kWh im Hochtarif (Montag bis Samstag, 6 bis 22 Uhr) und 4,45 Rp./kWh im Niedertarif, ohne MWST.
Dazu kommen 2,00 Rp./kWh städtische Solarförderung für Strom, der nicht selbst verbraucht, sondern ins ewz-Netz eingespeist wird, und 3,00 Rp./kWh für Herkunftsnachweise, wenn diese per Dauerauftrag an ewz gehen. Zusammen ergibt das 13,5 Rp./kWh im Hoch- und 9,45 Rp./kWh im Niedertarif. Grundlage ist die Verordnung über die Vergütung für die Rücklieferung von Elektrizität (VVRE), die der Gemeinderat am 1. April 2026 rückwirkend auf den 1. Januar 2026 erlassen hat.
Für Ihr Dach
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Was die Rechnung bestimmt
#ewz zahlt fix statt nach Marktpreis. Die Stadt Zürich hat sich bewusst gegen den vierteljährlich gemittelten Marktpreis des Bundes entschieden. Art. 2 VVRE legt 8,5 Rp./kWh im Hochtarif (Montag bis Samstag, 6.00 bis 22.00 Uhr) und 4,45 Rp./kWh im Niedertarif fest. Sommerquartale mit tiefem Börsenpreis drücken die ewz-Vergütung deshalb nicht.
Die Solarförderung kommt nur auf eingespeisten Strom. Art. 26a der städtischen Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen (VGL) gewährt 2,00 Rp./kWh für Solarstrom, der ins Verteilnetz eingespeist und nicht im Eigenverbrauch oder in einem ZEV genutzt wird. Laut Weisung des Stadtrats gilt das auch für Solarstrom, der innerhalb einer LEG über das Verteilnetz abgesetzt wird.
Herkunftsnachweise sind ein eigener Betrag. ewz vergütet den ökologischen Mehrwert von Solaranlagen mit 3,00 Rp./kWh, bis Ende 2025 waren es 5 Rappen. Voraussetzung ist eine bei Pronovo registrierte Anlage mit eingerichtetem und bestätigtem Dauerauftrag an ewz. Ohne diesen Schritt bleibt es bei Energie und Förderung.
Der Tagesverlauf zählt. Für Solaranlagen fällt der Grossteil der Einspeisung in den Hochtarif, sonntags und nach 22 Uhr gilt der Niedertarif. Die Stadt nennt für das bisherige Modell einen Durchschnitt von 12,91 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis; für eine eigene Rechnung ist der tatsächliche Anteil der Sonntagseinspeisung massgebend.
Quellen widersprechen sich beim Niedertarif. Die Medienmitteilung vom 17. Dezember 2025 und ein Abschnitt der Weisung nennen 4,55 Rp./kWh. Der vom Gemeinderat erlassene Verordnungstext und das aktuelle ewz-Tarifblatt nennen 4,45 Rp./kWh. Massgebend ist der Erlass, deshalb steht hier 4,45 Rp./kWh.
Vertrag oder LEG ersetzen den Tarif. Die VVRE gilt nicht, wenn die Abnahme vertraglich vereinbart ist. Im LEG-Angebot ewz.solarquartier nennt ewz insgesamt 14 Rp./kWh für Produzierende. Kleine Steckeranlagen ohne Smart Meter erhalten eine Jahrespauschale von CHF 17.– bis 450 W und CHF 23.– bis 600 W.
Der Ablauf in sechs Schritten
#Zum Abhaken für Ihr Projekt
ewz-Gebiet bestätigen
Die VVRE gilt im ewz-Verteilnetz der Stadt Zürich; das ewz-Tarifblatt nennt dieselben Ansätze auch für das ewz-Netz in Graubünden. Ausserhalb davon gelten andere Netzbetreiber wie EKZ oder Gemeindewerke mit eigenen Tarifen; die Strompreis-Website der ElCom zeigt den zuständigen Betreiber.
Einspeisung nach Tarifzeit schätzen
Produktion, Eigenverbrauch und Einspeisung rechnen und die Einspeisung auf Hochtarif (Mo–Sa 6–22 Uhr) und Niedertarif aufteilen. Auf beide Anteile kommen 2,00 Rp./kWh Förderung.
Herkunftsnachweise einrichten
Anlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen, Dauerauftrag zur Übertragung an ewz einrichten und bestätigen. Erst dann werden die 3,00 Rp./kWh ausbezahlt.
Alternativen prüfen
Bei Mehrparteienhäusern ZEV oder die Verrechnungslösung ewz.solarsplit, in der Nachbarschaft eine LEG über ewz.solarquartier. Eigenverbrauch ist meist mehr wert als die Rücklieferung, weil er Netzstrom zum vollen Preis ersetzt.
Abrechnung kontrollieren
ewz zahlt die Vergütungen rückwirkend vierteljährlich innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum aus. Energie, Förderung und HKN separat prüfen; mehrwertsteuerpflichtige Betreiber erhalten die MWST zusätzlich.
Änderungen verfolgen
Die VVRE ist unbefristet, eine Anpassung braucht einen Beschluss des Gemeinderats. Vor einer Investition die aktuelle Fassung in der Amtlichen Sammlung (AS 732.312) und das ewz-Tarifblatt prüfen.
Für Ihr Dach geprüft statt nachgelesen
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Häufige Fragen
#Quellen
#Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.