Kurzantwort
Wie hoch ist die PV-Einspeisevergütung bei Repower 2026?
Im Repower-Netzgebiet richtet sich die PV-Rückliefervergütung 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten BFE-Referenzmarktpreis. Für Anlagen bis 30 kWp gilt mindestens 6.0 Rp./kWh; zwischen 30 und unter 150 kWp greifen je nach Eigenverbrauch 6.2 Rp./kWh oder die Formel 180 geteilt durch kWp. HKN werden zusätzlich nach Quartal vergütet, wenn Pronovo-Registrierung und Dauerauftrag vorliegen.
Wichtig
Stand 4. September 2026: Das Repower-Tarifblatt gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 und weist alle Tarife exklusive 8.1 % Mehrwertsteuer aus. Der BFE-Referenzmarktpreis wird quartalsweise aktualisiert; für Q3 2026 ist die Veröffentlichung am 14. Oktober 2026 vorgesehen. Die Werte gelten zudem nur im Repower-Netzgebiet und nicht für Anlagen mit Drittabnehmer oder im Einspeisevergütungssystem nach Art. 19 EnG.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: PV-Einspeisevergütung Repower Graubünden
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Basisvergütung 2026 | Vierteljährlicher BFE-Referenzmarktpreis |
| PV bis 30 kWp | Mindestens 6.0 Rp./kWh |
| PV 30 bis unter 150 kWp | 6.2 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch oder 180/kWp mit Eigenverbrauch |
| HKN 2026 | 0.5 Rp./kWh in Q1/Q4 und 0.2 Rp./kWh in Q2/Q3 |
| Abnehmerwechsel | Auf Quartalsende mit einem Monat Frist |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der Netzbetreiber und der Anlagenumfang grenzen den Tarif ein. Repower beschreibt die Rückliefervergütung für Anlagen in ihrem eigenen Netzgebiet bis höchstens 3 MW oder 5'000 MWh Jahresproduktion nach Eigenverbrauch. Wer Energie an Dritte vermarktet oder am Einspeisevergütungssystem nach Art. 19 EnG teilnimmt, erhält keine zusätzliche Rückliefervergütung von Repower.
Der Basiswert ist kein fixer Jahrespreis. Art. 15 EnG und Art. 15 EnFV führen zum vierteljährlich gemittelten BFE-Referenzmarktpreis; das BFE veröffentlicht die Werte bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr. Für Q3 2026 ist die Publikation am 14. Oktober 2026 vorgesehen, weshalb eine Jahresrechnung mit nur einem Tarif unsicher wäre.
Anlagengrösse und Eigenverbrauch bestimmen die Mindestvergütung. Bis 30 kWp sind 6.0 Rp./kWh garantiert; von 30 bis unter 150 kWp gelten ohne Eigenverbrauch 6.2 Rp./kWh und mit Eigenverbrauch 180 geteilt durch die Anlagenleistung. Eine 50-kWp-Anlage erreicht mit dieser Formel 3.6 Rp./kWh für die ersten 30 kW, sofern der Referenzmarktpreis nicht höher ist.
HKN sind eine eigene Erlösposition. Im Jahr 2026 vergütet Repower 0.5 Rp./kWh im ersten und vierten Quartal sowie 0.2 Rp./kWh im zweiten und dritten Quartal zusätzlich zur Energievergütung. Voraussetzung sind die Erfassung der Anlage im Herkunftsnachweissystem von Pronovo und ein Dauerauftrag zur Übertragung an Repower; rückwirkende HKN-Zahlungen sind ausgeschlossen.
Vergütet wird die Rücklieferung, nicht die gesamte Produktion. Direktverbrauch, Speicherladung, Wallbox, Wärmepumpe und die tatsächlich exportierte Energie müssen getrennt modelliert werden. Ein höherer Eigenverbrauch kann den Wert der eingespeisten Kilowattstunden senken, aber gleichzeitig den teureren Netzbezug vermeiden; deshalb ist der HKN- und Tarifwert nur ein Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Abnehmerwechsel und Messung verändern den Ablauf. Ein Wechsel zu einer Drittvermarktung oder zurück zu Repower ist auf ein Quartalsende mit einer Frist von einem Monat möglich; bei Drittabnahme entfallen die Repower-Vergütungen. Zusätzliche, nicht zwingend notwendige Zähler oder virtuelle Messpunkte werden 2026 nicht belastet, bei unveränderter Messanordnung können ab 2027 reguläre Messtarife anfallen.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Netzgebiet bestätigenPrüfen Sie anhand der Anschlussadresse, ob die Anlage tatsächlich im Repower-Netzgebiet liegt. Die Bündner Kantonszugehörigkeit allein reicht nicht, weil andere Verteilnetzbetreiber eigene Rücklieferbedingungen anwenden.
- 2
Anlagengrenzen und Teilnahmeweg erfassenDokumentieren Sie Modulleistung in kWp, erwartete Jahresproduktion nach Eigenverbrauch sowie die Frage, ob eine Teilnahme an Art. 19 EnG oder eine Vermarktung an Dritte vorgesehen ist. Nur bis 3 MW oder 5'000 MWh und ohne ausgeschlossene Vermarktungsform passt der Repower-Rahmen.
- 3
Tarifklasse rechnenOrdnen Sie die Anlage bis 30 kWp, von 30 bis unter 150 kWp oder über 150 kWp ein und trennen Sie Eigenverbrauch von Volleinspeisung. Rechnen Sie bei 30 bis unter 150 kWp mit Eigenverbrauch 180 geteilt durch kWp und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem aktuellen BFE-Referenzmarktpreis.
- 4
Energieflüsse und HKN vorbereitenHalten Sie Produktion, Direktverbrauch, Speicher- und Ladeflüsse sowie die physische Rücklieferung getrennt fest. Wenn Repower die HKN vergüten soll, lassen Sie die Anlage bei Pronovo erfassen und richten Sie den Dauerauftrag mit dem richtigen Händlerkonto ein.
- 5
Abnehmer und Frist entscheidenBei einer Drittvermarktung oder einem Wechsel zu Repower muss die Mitteilung mit mindestens einem Monat Vorlauf auf ein Quartalsende abgestimmt werden. Prüfen Sie zugleich die Messanordnung, weil die Zahl der Zähler und virtuellen Messpunkte die künftigen Messtarife beeinflussen kann.
- 6
Quartalsabrechnung kontrollierenVergleichen Sie den angesetzten BFE-Referenzmarktpreis mit der Minimalvergütung, weisen Sie Energie und HKN getrennt aus und berücksichtigen Sie die 8.1 % Mehrwertsteuer. Die BFE-Publikation bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende ist der richtige Zeitpunkt für die Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- Repower-Netzgebiet, Anlagenlimit von 3 MW oder 5'000 MWh und Teilnahme an der EIV prüfen
- 6.0 Rp./kWh bis 30 kWp und die Formel 180 geteilt durch kWp mit Eigenverbrauch einordnen
- HKN-Zuschlag von 0.5 Rp./kWh im ersten und vierten Quartal sowie 0.2 Rp./kWh im zweiten und dritten Quartal sichern
- Eigenverbrauch, Abnehmerwechsel und einmonatige Frist auf das Quartalsende vor der Offerte abstimmen
FAQ
Weitere Fragen: PV-Einspeisevergütung Repower Graubünden
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.