Kurzantwort
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV in Glarus 2026?
Im TBGN-Netzgebiet richtet sich die Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. TBGN garantiert bis 30 kW mindestens 6.00 Rp./kWh exkl. Mehrwertsteuer; grössere Anlagen, Eigenverbrauch, HKN und Speicher folgen eigenen Regeln. Die Abrechnung ist vom übrigen Strombezug zu trennen.
Wichtig
Stand 2026 gilt die Tarifübersicht nur im TBGN-Versorgungsgebiet und für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Der Energiepreis wird quartalsweise rückwirkend festgelegt; die genannten Mindest- und HKN-Sätze sind deshalb keine kantonsweit geltenden Fixpreise. Für eine Liegenschaft ausserhalb des TBGN-Netzes muss der zuständige Verteilnetzbetreiber separat geprüft werden.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: Einspeisevergütung PV Glarus
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Gültigkeit | TBGN-Tarifübersicht vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 |
| Bis 30 kW | Mindestens 6.00 Rp./kWh exkl. Mehrwertsteuer |
| HKN | 1.50 Rp./kWh bis und mit 30 kW, 1.25 Rp./kWh ab 30 kW |
| Speicher | Rückerstattung der Netznutzung nur auf Antrag nach StromVG Art. 14a und StromVV Art. 18d ff. |
| Zuständig | Technische Betriebe Glarus Nord (TBGN) im eigenen Versorgungsgebiet |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der Netzbetreiber ist der erste Prüfpunkt: Die TBGN-Tarifübersicht gilt für das TBGN-Versorgungsgebiet, nicht automatisch für jede Parzelle im Kanton Glarus. Die gesetzliche Abnahme- und Vergütungspflicht nach Art. 15 EnG reicht bei TBGN bis zu Anlagen mit höchstens 3'000 kW.
Der Marktpreis ist kein fixer Jahrestarif. Seit dem 1. Januar 2026 wird die Energiekomponente nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergütet; das BFE veröffentlicht die Referenzmarktpreise und legt die Höhe rückwirkend für das jeweilige Quartal fest.
Bis 30 kW gilt der Mindestwert unabhängig vom Eigenverbrauch: TBGN nennt 6.00 Rp./kWh exkl. Mehrwertsteuer beziehungsweise 6.49 Rp./kWh inkl. 8.1 % Mehrwertsteuer. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung muss trotzdem der tatsächlich eingespeiste Anteil verwendet werden.
Bei 30 bis 150 kW entscheidet der Eigenverbrauch über die Mindestlogik. Ohne Eigenverbrauch nennt TBGN 6.20 Rp./kWh exkl. Mehrwertsteuer für die gesamte Leistung; mit Eigenverbrauch gelten 6.00 Rp./kWh für die ersten 30 kW und 0.00 Rp./kWh für den weiteren Leistungsanteil, proportional zur Anlagenleistung.
HKN sind kein Bestandteil des physischen Energiepreises. TBGN vergütet sie freiwillig mit 1.50 Rp./kWh bis und mit 30 kW sowie 1.25 Rp./kWh ab 30 kW, wenn die Anlage im TBGN-Versorgungsgebiet liegt, nicht im KEV-Programm ist, bei Pronovo beglaubigt und erfasst ist und mindestens das Standardstromprodukt bezogen wird.
Ein Speicher verändert den Abrechnungsweg: Für Speicher mit Endverbrauch nennt TBGN nach StromVG Art. 14a und StromVV Art. 18d ff. eine Rückerstattung der Netznutzung für zeitversetzt zurückgelieferte Energie. Die Rückerstattung wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss beim TBGN beantragt werden; Netzebene und Tarifmodell bestimmen den Betrag.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
TBGN-Netzgebiet bestätigenVor der Offerte klären, ob die Liegenschaft tatsächlich durch die Technischen Betriebe Glarus Nord versorgt wird. Die Art.-15-EnG-Grenze von 3'000 kW und ein allfälliger KEV-Status entscheiden darüber, ob die TBGN-Regeln für die Anlage passen.
- 2
Anlageleistung und Eigenverbrauchsmodell festlegenDie Planung muss mindestens zwischen bis 30 kW und 30 bis 150 kW unterscheiden. Für die Ertragsrechnung sind Eigenverbrauch, Überschuss und die tatsächlich ins Netz gelieferte Energie getrennt auszuweisen.
- 3
Energiekomponente einplanenFür 2026 den vierteljährlichen Referenzmarktpreis des BFE als variable Grösse führen und die TBGN-Mindestwerte als Untergrenze einsetzen. Der Marktpreis wird für das jeweilige Quartal rückwirkend festgelegt, deshalb darf eine Jahresrechnung nicht mit einem vermeintlich fixen Tarif arbeiten.
- 4
HKN nur bei erfüllten Bedingungen einplanenDie Anlage muss bei Pronovo beglaubigt und im HKN-Nachweissystem erfasst sein; zusätzlich verlangt TBGN unter anderem das Standardstromprodukt und einen Dauerauftrag für den HKN-Transfer. Der Vertrag läuft mindestens ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr; die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
- 5
Speicher-Rückerstattung separat vorbereitenBei einem Speicher mit Endverbrauch die zeitversetzt bezogene und zurückgelieferte Energiemenge sowie Netzebene und Tarifmodell dokumentieren. Den Antrag nach StromVG Art. 14a und StromVV Art. 18d ff. direkt bei TBGN einreichen, weil die Rückerstattung nur auf Antrag erfolgt.
- 6
Abrechnung nach der Inbetriebnahme kontrollierenSeit Juli 2025 wird die Einspeisevergütung separat von der bisherigen Stromrechnung ausbezahlt. Prüfen, ob Energie, HKN und eine beantragte Speicher-Rückerstattung getrennt ausgewiesen sind; HKN vergütet TBGN spätestens im ersten Quartal des Produktionsfolgejahres.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- Referenzmarktpreis des BFE und Mindestvergütung für Anlagen bis 150 kW auseinanderhalten
- 30-kW-Schwelle, Eigenverbrauch und die proportionale Vergütung grösserer Anlagen berechnen
- HKN bei Pronovo und TBGN mit Standardstromprodukt, Dauerauftrag und sechs Monaten Kündigungsfrist prüfen
- Rückerstattung der Netznutzung für Speicher auf Netzebene 5 oder 7 separat beantragen
FAQ
Weitere Fragen: Einspeisevergütung PV Glarus
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.