Die Ebikoner Solarrichtlinie in die Dachplanung einbeziehen
Die kommunale Richtlinie vom 20. Mai 2026 behandelt Dach- und Fassadenanlagen sowie freistehende Anlagen. Sie thematisiert unter anderem die Anordnung der Module und mögliche Blendwirkungen. Unsere Empfehlung für die Offertanfrage: Lassen Sie eine Dachansicht mit Modulfeldern erstellen und ergänzen Sie Fotos aus dem Strassenraum. So kann die zuständige Stelle das konkrete Erscheinungsbild besprechen. Bei einer Fassade oder Solarpergola sollten Sie die Anlage ausdrücklich als solche beschreiben. Eine Offerte für ein gewöhnliches Aufdachsystem beantwortet die Standort- und Verfahrensfragen einer anderen Bauform nicht automatisch.









