Zum Inhalt springen
RatgeberBewilligungBern

Solarpflicht Parkplätze Bern: Regeln ab 2026

Die Solarpflicht für Parkplätze in Bern gilt ab 1. Januar 2026 für neue, dauerhaft angelegte öffentliche und bewirtschaftete Aussenparkplätze ab 80 Personenwagen sowie für neue Park-and-Ride-Anlagen im Freien mit mehr als 50 Plätzen, sofern der Standort geeignet ist. Nach Art. 19g KEnV ist ein Standort geeignet, wenn die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung mindestens 1'000 kWh/m² beträgt und der Untergrund befestigt ist. Geeignete Parkflächen müssen nach Art. 19h KEnV zu mindestens 50 Prozent der gesamten Fläche mit einer solaraktiven Überdachung ausgestattet werden. Bestehende Park-and-Ride-Anlagen müssen bei umfassender Sanierung und spätestens bis zum 31. Dezember 2035 nachgerüstet werden. Für regelmässig für öffentliche Veranstaltungen genutzte Parkplätze entfällt die Pflicht, wenn eine Überdachung die Nutzung erheblich einschränken würde; technische, nutzungsbedingte oder wirtschaftlich unverhältnismässige Fälle können nach Art. 39e Abs. 5 KEnG eine Ausnahme rechtfertigen, über die die Baubewilligungsbehörde entscheidet. Dieser Guide richtet sich an Eigentümer, Gemeinden und Projektierende, die Parkplatzfläche, Tragwerk, Bauverfahren und PV-Netzanschluss vor der Offerte zusammenführen müssen.

Brauche ich für einen Parkplatz in Bern eine Solaranlage?

Seit 1. Januar 2026 müssen im Kanton Bern neue, dauerhaft angelegte und öffentlich zugängliche, bewirtschaftete Parkplätze im Freien ab 80 Plätzen mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden. Für neue Park-and-Ride-Anlagen gilt die Pflicht ab mehr als 50 Plätzen. Geeignete Flächen sind grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent zu überdachen; Ausnahmen und Eignung müssen projektbezogen geprüft werden.

Wichtig

Stand 28. August 2026 ist die Berner Parkplatz-Solarpflicht kein allgemeines Nachrüstgebot für jeden bestehenden Parkplatz: Die 80-Plätze-Schwelle gilt für neue öffentliche, bewirtschaftete Aussenparkplätze, die P+R-Regel für neue Anlagen mit mehr als 50 Plätzen; bestehende P+R-Anlagen haben die separate Frist bis 31. Dezember 2035. Über Eignung, Verfahren und eine allfällige Ausnahme entscheidet die zuständige Behörde am konkreten Standort.

Die Eckwerte: Solarpflicht Parkplätze Bern

Eckwerte zu Solarpflicht Parkplätze Bern, Stand 28. August 2026
KennwertWert
Inkrafttreten1. Januar 2026
Neue öffentliche AussenparkplätzeAb 80 Personenwagen, öffentlich zugänglich und bewirtschaftet
Neue P+R-AnlagenMehr als 50 Plätze im Freien
MindestumfangMindestens 50 Prozent der gesamten Parkfläche
Bestehende P+R-AnlagenSpätestens bis 31. Dezember 2035 ausstatten

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Die Nutzung und der Ausbauzustand bestimmen den Anwendungsfall: Art. 39e Abs. 1 KEnG erfasst neue, auf Dauer angelegte, öffentlich zugängliche und bewirtschaftete Aussenparkplätze ab 80 Personenwagen. Kundenparkplätze mit Parkgebühr fallen darunter; regelmässige Mitarbeiterparkplätze ohne öffentliche Zugänglichkeit nennt die EN-Solar-BE-Vollzugshilfe ausdrücklich als nicht betroffen.

Park-and-Ride ist eine eigene Schwelle: Neue Anlagen im Freien mit mehr als 50 Plätzen fallen nach Art. 39e Abs. 2 KEnG unter die Pflicht. Genau 50 Plätze erfüllen den Wortlaut «mehr als 50» nicht; bestehende P+R-Anlagen werden unabhängig von einer umfassenden Sanierung spätestens bis 31. Dezember 2035 erfasst.

Die Eignung ist kein Bauchgefühl, sondern ein Kriterium aus Art. 19g Abs. 1 KEnV: mindestens 1'000 kWh/m² mittlere jährliche Sonneneinstrahlung und ein befestigter Untergrund. Fehlt eines dieser Kriterien, greift die spezielle Parkplatz-Ausstattungspflicht nicht automatisch; andere Bau- oder Energieanforderungen können trotzdem gelten.

Die Flächenberechnung entscheidet über die Grösse der Überdachung: Art. 19h Abs. 1 KEnV verlangt mindestens 50 Prozent der gesamten Parkfläche. Die Vollzugshilfe zählt dazu nicht nur Abstellplätze, sondern auch Fahrgassen und Fahrwege; 50 Prozent der markierten Parkfelder wären deshalb eine zu kleine Bezugsfläche.

Bei einer umfassenden Sanierung bestehender P+R-Anlagen läuft eine feste Übergangsgrenze: Die Ausstattung mit einer solaraktiven Überdachung muss nach Art. 19g Abs. 2 KEnV spätestens zehn Jahre nach dem Inkrafttreten erfüllt sein, also bis 31. Dezember 2035. Für normale bestehende Aussenparkplätze nennt diese Sonderregel keine allgemeine Nachrüstpflicht.

Ausnahmen brauchen einen konkreten Grund und eine zuständige Stelle: Für regelmässige öffentliche Veranstaltungen besteht nach Art. 19g Abs. 3 KEnV keine Pflicht, wenn die Überdachung die Nutzung erheblich einschränken würde. Eine Einzelausnahme wegen technischer, anderer nutzungsbedingter oder wirtschaftlicher Unmöglichkeit ist nach Art. 39e Abs. 5 KEnG zu begründen; die Baubewilligungsbehörde entscheidet. Die Vollzugshilfe nennt als wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit Lebenszykluskosten, die mindestens 25 Prozent über den zusätzlichen Energiekosten ohne Solaranlage liegen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Parkplatztyp und Schwelle erfassenFür jedes Teilprojekt Anzahl Plätze, dauerhafte Nutzung, Lage im Freien, öffentliche Zugänglichkeit und Bewirtschaftung dokumentieren. Danach entscheiden, ob Art. 39e Abs. 1 KEnG mit mindestens 80 Plätzen oder Art. 39e Abs. 2 KEnG für eine P+R-Anlage mit mehr als 50 Plätzen einschlägig ist.

  2. 2

    Eignung nachweisenFür die gesamte betroffene Parkanlage festhalten, ob die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung mindestens 1'000 kWh/m² erreicht und ob der Untergrund befestigt ist. Bei einer Unterschreitung darf die Projektakte die Parkplatzpflicht nicht einfach voraussetzen oder verwerfen; die konkrete Fläche und weitere Bauanforderungen sind mit der zuständigen Behörde zu klären.

  3. 3

    Bezugsfläche und Überdachung berechnenDie mindestens 50 Prozent nach Art. 19h Abs. 1 KEnV beziehen sich auf die gesamte Parkfläche inklusive Abstellplätzen, Fahrgassen und Fahrwegen. In der Flächenbilanz müssen deshalb Markierung, Verkehrsführung, Stützenbereiche und die tatsächlich überdachte Fläche gemeinsam nachvollziehbar sein.

  4. 4

    Solaraktive Konstruktion planenArt. 19h Abs. 2 KEnV akzeptiert fixe oder bewegliche Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen über dem Parkplatz. Für Bau und Betrieb nennt die Vollzugshilfe SIA 261 und SIA 261/1 für Einwirkungen auf Tragwerke, SIA 2057 für die PV-Modulkonzeption und VSS 40 291 für die Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlage; Brandschutz, Entwässerung und AWA-Vorgaben gehören ebenfalls in das Konzept.

  5. 5

    Verfahren und Ausnahme vor der Einreichung festlegenDer Vollzug der Bewilligungs- oder Meldeverfahren erfolgt nach der Berner Gesetzgebung; die Kontrolle übernimmt die Baubewilligungs- beziehungsweise Baupolizeibehörde. Falls Art. 39e Abs. 5 KEnG angerufen wird, müssen technische oder nutzungsbedingte Gründe beziehungsweise die 25-Prozent-Lebenszykluskostenprüfung aus der Vollzugshilfe begründet und mit dem Baugesuch oder der zuständigen Stelle abgestimmt werden.

  6. 6

    PV-Projekt und Erfüllungsmodell abschliessenVor der Offerte müssen Netzanschluss, Messkonzept, Inbetriebnahme und die Abnahme der Anlage separat mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber geplant werden. Eigentümer können die Pflicht nach Art. 39e Abs. 3 KEnG durch Dritte erfüllen lassen; bei bestehenden P+R-Anlagen ist die Nachrüstung bis 31. Dezember 2035 als eigener Termin im Projektplan zu führen.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • 80-Plätze-Schwelle für neue öffentliche, bewirtschaftete Aussenparkplätze und mehr als 50 Plätze bei P+R unterscheiden
  • Eignung mit mindestens 1'000 kWh/m² mittlerer jährlicher Sonneneinstrahlung und befestigtem Untergrund nachweisen
  • Mindestens 50 Prozent der gesamten Parkfläche inklusive Fahrgassen und Fahrwegen als Überdachung planen
  • P+R-Nachrüstung bis 31. Dezember 2035 sowie Veranstaltungs-, Technik- und Wirtschaftsausnahmen vor dem Gesuch prüfen

Weitere Fragen: Solarpflicht Parkplätze Bern

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

Weiterlesen

Passende Seiten für den nächsten Schritt.

Für Bern finden Sie hier passende Leistungen, regionale Projekte und verwandte Leitfäden, die Sie praktisch weiterbringen.

Regionale Leistung

PV-Montage Bern – Dach & Elektro koordiniert

Bern gehört zu den Kantonen mit der höchsten installierten PV-Leistung pro Kopf. BKW und EWB liefern Rückspeisevergütungen von bis zu 10.96 Rp./kWh (EWB). Im Berner Oberland sorgen Höhenlage und Schneereflexion für bis zu 12 % höhere Wintererträge bei bifazialen Modulen – das stellt besondere Anforderungen an Unterkonstruktion und Lastverteilung auf alpinen Dächern.

Ratgeber

Baubewilligung PV Bern: 7-Tage-Meldung statt Gesuch

Wann eine PV-Dachanlage im Kanton Bern baubewilligungsfrei ist, wann nur das Meldeverfahren über eBau greift und welche Denkmal- und K-Objekt-Ausnahmen eine Baubewilligung auslösen.

Regionale Leistung

Solaranlage Bern – Planung bis Inbetriebnahme

Der Kanton Bern hat die MuKEn 2014 modular umgesetzt und verfolgt mit der kantonalen Solarinitiative eine der ambitioniertesten Ausbauziele der Schweiz. Neubauten über 300 m² benötigen zwingend eine Solaranlage. Die Koordination mit BKW oder EWB – je nach Netzgebiet – bestimmt Messkonzept, Rückspeiseregelung und Inbetriebnahmeablauf. Das erfordert Projektsteuerung, die beide EVU-Prozesse kennt.

Ratgeber

Baubewilligung PV Zürich: 30 Tage melden statt bewilligen

Erfahren Sie, warum die meisten PV-Projekte im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2023 nur noch der Gemeinde gemeldet statt formell bewilligt werden, welche 30-Tage-Frist gilt und welche Ausnahmen wie Kernzonen oder Denkmalschutz früh abzuklären sind.

Regionale Leistung

Flachdach-Photovoltaik Bern – Lasten, Dachschutz und Aufständerung

Im Kanton Bern bieten Gewerbebauten im Mittelland und Höhenlagen im Oberland zwei grundverschiedene Flachdach-Szenarien: Im Mittelland zählen Standardstatik und schnelle Bewilligungswege, im Oberland dominieren Schneelast (SIA 261) und erhöhte Windexposition. Bifaziale Module auf Flachdächern im Oberland nutzen die Schneereflexion – erfordern aber eine angepasste Aufständerungsgeometrie.

Ratgeber

Baubewilligung PV Aargau: meist genügt die Meldung

Erfahren Sie, warum die meisten PV-Projekte im Kanton Aargau mit Meldepflicht statt Baubewilligung abgewickelt werden, und welche Gestaltungsvorgaben, Schutzzonen oder Sonderfälle früh abgeklärt werden sollten.