Kurzantwort
Was Sie zuerst wissen müssen.
Im Kanton Solothurn sind genügend angepasste PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden in der Regel meldepflichtig statt baubewilligungspflichtig. Die Standortgemeinde erhält das Meldeformular mit Baubeschrieb, Situationsplan und Fassadenplan spätestens 30 Tage vor Baubeginn; Schutzobjekte und die kantonal bezeichneten Schutzgebiete lösen eine Baubewilligung aus.
Wichtig
Stand 2026 ist die wichtigste Grenze im Kanton Solothurn nicht die Modulgrösse allein, sondern der Schutzstatus und die Einhaltung der RPV-Gestaltungskriterien. Solaranlagen ausserhalb von Dach oder Fassade, zum Beispiel auf einer Lärmschutzwand, sind laut Solothurner Formular immer baubewilligungspflichtig; Anlagen ausserhalb der Bauzone brauchen zusätzlich die Zustimmung des Bau- und Justizdepartements.
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der erste Filter ist Art. 18a RPG: In Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden grundsätzlich keine Baubewilligung, sondern nur eine Meldung. Für Solothurn bedeutet das nicht "einfach bauen", sondern eine formelle Eingabe bei der Standortgemeinde nach § 3bis KBV.
Bei Schrägdächern entscheidet Art. 32a Abs. 1 RPV über die Anpassung: höchstens 20 cm Überragung im rechten Winkel, kein Hinausragen über die Dachfläche, reflexionsarme Ausführung und kompakte Anordnung. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, markiert das Solothurner Formular die Anlage als baubewilligungspflichtig.
Bei Flachdächern gilt Art. 32a Abs. 1bis RPV: Die Anlage darf die Oberkante des Dachrandes höchstens 1 m überragen und muss so weit zurückversetzt sein, dass sie von unten in einem Winkel von 45 Grad nicht sichtbar ist. Genau diese Werte gehören vor der Offerte in Schnitt oder Fassadenansicht.
Solothurn nennt kantonale Schutzfälle ausdrücklich: Altstädte Solothurn und Olten, Dorfkern Balsthal, geschützte historische Kulturdenkmäler, geschützte Bereiche des Juras, Engelbergs, Borns, Bucheggbergs und Äusseren Wasseramts sowie Ortsbildschutzzonen und Gebiete besonderer Schönheit und Eigenart. In diesen Fällen führt die örtliche Baubehörde das ordentliche Baugesuchsverfahren.
Die Unterlagen sind kein Nebenthema: § 3bis KBV und das Solothurner Formular verlangen Baubeschrieb, Situationsplan und Fassadenplan. Fehlt ein Plan oder ist die Modulhöhe nicht erkennbar, kann die Gemeinde die Einordnung Meldeverfahren versus Baubewilligung nicht belastbar vornehmen.
Ab 30 kWp weist das Solothurner Meldeformular auf die Feuerwehrplanpflicht hin; zusätzlich fragt es ab, ob Netzbetreiber-Abklärungen zusätzliche Leitungsbauprojekte oder Transformatorenstationen ergeben haben. Diese Punkte können den Terminplan stärker beeinflussen als die reine 30-Tage-Frist der Baumeldung.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Standort prüfenVor der Offerte klären, ob das Gebäude in der Altstadt Solothurn oder Olten, im Dorfkern Balsthal, in der Juraschutzzone, in einer Ortsbildschutzzone oder auf einem geschützten historischen Kulturdenkmal liegt. Ein Treffer bedeutet nicht automatisch ein Verbot, aber in Solothurn eine Baubewilligungspflicht.
- 2
Anlagetyp einordnenFür Schrägdach, Flachdach oder Fassade die Anforderungen aus Art. 32a bzw. Art. 32abis RPV prüfen. Die 20-cm-Regel am Schrägdach, der 1-m-Wert am Flachdach und die 45-Grad-Sichtbarkeit müssen in der Planung sichtbar bleiben.
- 3
Netz und Leistung vorbereitenVor der Eingabe mit der Netzbetreiberin klären, ob Leitungsbauprojekte oder eine Transformatorenstation nötig werden. Bei Anlagen ab 30 kWp zusätzlich die im Solothurner Formular genannte Feuerwehrplanpflicht mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung einordnen.
- 4
Unterlagen erstellenBaubeschrieb, Situationsplan und Fassadenplan so vorbereiten, dass Lage, Modulfläche, Aufbauhöhe, Dachrand, Fassadenbezug und Reflexionsarmut nachvollziehbar sind. Das Formular verlangt diese Beilagen zwingend und unterschrieben.
- 5
Meldung einreichenDas vollständige Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde der Standortgemeinde einreichen. Die Gemeinde entscheidet anhand der linken oder rechten Antwortoptionen im Formular, ob das Projekt meldepflichtig bleibt oder ins ordentliche Baugesuchsverfahren geht.
- 6
Entscheid abwarten und Ablauf koppelnBei meldepflichtigen Anlagen informiert die örtliche Baubehörde gemäss Formular die Bauherrschaft, die Solothurnische Gebäudeversicherung und bei Bedarf weitere Instanzen wie die Feuerwehr. Erst danach gehören Montagefenster, Gerüst, Netzanschluss und Inbetriebnahme verbindlich koordiniert.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- 30 Tage vor Baubeginn: Meldeformular, Baubeschrieb, Situationsplan und Fassadenplan vollständig einreichen
- Schrägdach, Flachdach oder Fassade nach Art. 32a bzw. Art. 32abis RPV einordnen
- Schutzfälle prüfen: Altstadt Solothurn oder Olten, Dorfkern Balsthal, Juraschutzzone und Kulturdenkmal
- Ab 30 kWp Feuerwehrplanpflicht und Netzbetreiber-Abklärung vor der Eingabe berücksichtigen
FAQ
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.
- Meldeformular für Solaranlagen auf Dächern und FassadenKanton Solothurn, Bau- und Justizdepartement
- Leitfaden Melde- und Bewilligungsverfahren für SolaranlagenEnergieSchweiz / Bundesamt für Energie BFE
- Baurecht für SolaranlagenSwissolar
- Raumplanungsgesetz Art. 18aBund (Fedlex)
- Raumplanungsverordnung Art. 32aBund (Fedlex)