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RatgeberFörderungSt. Gallen

Ladeinfrastruktur-Förderung St. Gallen: PV & Garage

Die Ladeinfrastruktur-Förderung im Kanton St. Gallen unterstützt eine neue Grundinfrastruktur in bestehenden, nicht öffentlichen Einstellhallen, wenn mindestens vier betriebsbereite Ladestationen mit Lastmanagement vorgesehen sind. Als bestehend gilt ein Bau mit einer vor dem 31. Dezember 2020 rechtskräftig erteilten Baubewilligung; bei gemischter Nutzung müssen mindestens 30 % der Energiebezugsfläche auf Wohnen entfallen. Für eine gekoppelte PV-Anlage sind im gleichen Bauprojekt mindestens 12 kWp und eine Baubewilligung nötig, damit der separate Bezugsnachweis für naturemade-Strom entfällt. Die Energieagentur St.Gallen GmbH führt das Gesuch über das e-Förderportal und entscheidet auf Grundlage der Wegleitung zur Massnahme M27. Eine einzelne Wallbox oder eine öffentliche Ladestation fällt nicht unter diesen Fördertatbestand.

Wer erhält die Ladeinfrastruktur-Förderung im Kanton St. Gallen?

Im Kanton St. Gallen erhält eine Ladeinfrastruktur in einer bestehenden, nicht öffentlichen Einstellhalle nur dann einen Beitrag, wenn mindestens vier betriebsbereite Ladestationen mit Lastmanagement installiert werden. Die Förderbeiträge betragen CHF 300 je Parkplatz für C1/C2, CHF 800 je Parkplatz für Stufe D und CHF 5'000 für eine gleichzeitig erstellte PV-Anlage. Das schriftliche Gesuch muss vor Ausführung bei der Energieagentur eingehen.

Wichtig

Stand 30. August 2026 ist die entscheidende Grenze nicht die PV-Grösse, sondern der Fördertatbestand: Die St. Galler Wegleitung verlangt eine bestehende, nicht öffentliche Einstellhalle mit Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020, mindestens vier betriebsbereite Ladestationen und Lastmanagement. Eine einzelne Wallbox, eine öffentliche Anlage oder ein vor dem Gesuch begonnener Bau löst diesen Beitrag nicht aus.

Die Eckwerte: LadeinfrastrukturFörderung St. Gallen

Eckwerte zu LadeinfrastrukturFörderung St. Gallen, Stand 30. August 2026
KennwertWert
Mindestumfang4 betriebsbereite Ladestationen mit Lastmanagement
GebäudegrenzeBaubewilligung vor dem 31. Dezember 2020
PV als Stromnachweismindestens 12 kWp im gleichen Projekt
BeiträgeCHF 300 C1/C2, CHF 800 Stufe D, CHF 5'000 PV
Antragsterminschriftlich vor Ausführung einreichen

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Das Baualter grenzt den Fördertatbestand ein. Gefördert werden Infrastrukturanlagen in nicht öffentlichen Einstellhallen bestehender Bauten; die Baubewilligung muss vor dem 31. Dezember 2020 rechtskräftig erteilt worden sein. Bei einem jüngeren Neubau passt diese Massnahme deshalb nicht, auch wenn die Garage vier Stellplätze und ein Lastmanagement aufweist.

Bei gemischten Gebäuden zählt die Wohnfläche als Schwelle. Die Energiebezugsfläche Wohnen muss mindestens 30 % betragen. Ein Gewerbeobjekt mit vier Ladepunkten ist daher nicht automatisch antragsberechtigt; für die Einordnung braucht die Energieagentur die Nutzung des Gebäudes und die entsprechende Energiebezugsfläche.

Die Systemgrösse ist wichtiger als die Zahl der vorbereiteten Kabel. Die Massnahme verlangt mindestens vier betriebsbereite Ladestationen in Ausbaustufe D und ein Lademanagement, das die Gesamtleistung vermindern, verlagern oder priorisieren kann. Eine einzelne Wallbox zählt laut Wegleitung nicht als geförderte Ladeinfrastruktur.

Die Energiequelle beeinflusst den Nachweis. Ohne gleichzeitige PV muss die Ladeinfrastruktur mit naturemade-Strom Qualitätsstufe 2 oder einem gleichwertigen Produkt betrieben werden. Dieser Bezugsnachweis entfällt, wenn im gleichen Projekt eine gebäudeeigene PV-Anlage mit mindestens 12 kWp und vorhandener Baubewilligung entsteht; alternativ genügt ein ZEV- oder EVG-Nachweis mit insgesamt mindestens 12 kWp.

Die Fördermodule sind getrennt zu rechnen. Für C1/C2, also Anschlussleitung, Schutzeinrichtungen und allfällige Zähler nach SIA Merkblatt 2060, gelten CHF 300 je eingerichteten Parkplatz, höchstens CHF 25'000 und höchstens 35 % der Investitionskosten. Für betriebsbereite Ladestationen der Stufe D gelten CHF 800 je Parkplatz, mindestens vier Stationen und höchstens 50 % der Investitionskosten. Die gekoppelte PV erhält pauschal CHF 5'000.

Der Antragstermin ist ein Projektrisiko. Das schriftliche Gesuch mit Unterschriftenformular und Beilagen muss vor der Ausführung bei der Energieagentur St.Gallen GmbH eingegangen sein; ein Start davor schliesst den Beitrag aus. Nach der Verfügung gilt die Beitragszusicherung zwei Jahre. Eine einmalige Verlängerung kann nur begründet und vor Fristablauf schriftlich beantragt werden.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Objekt und Nutzung abgleichenFür die Einstellhalle die rechtskräftige Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020, die öffentliche oder nicht öffentliche Nutzung und bei gemischten Bauten die Wohnfläche der Energiebezugsfläche zusammentragen. Die 30-%-Schwelle muss vor der technischen Auslegung geklärt sein.

  2. 2

    Energiequelle entscheidenFestlegen, ob die Ladeinfrastruktur mit naturemade-Strom Qualitätsstufe 2 oder gleichwertig, mit einer gleichzeitig erstellten Gebäude-PV oder über einen ZEV beziehungsweise eine EVG betrieben wird. Bei PV die Mindestleistung von 12 kWp und die erforderliche Baubewilligung in die Projektunterlagen aufnehmen.

  3. 3

    Infrastruktur nach SIA 2060 planenAnschlussleitung, Schutzeinrichtungen und allfällige Zähler als C1/C2 sowie mindestens vier betriebsbereite Ladestationen als Stufe D auslegen. Im Lastmanagement muss nachvollziehbar sein, wie Gesamtleistung vermindert, verschoben oder priorisiert wird; mehrere Einfahrten oder Geschosse bleiben eine Einstellhalle.

  4. 4

    Beitragsmodule und Kostenbelege aufteilenC1/C2 mit CHF 300 je Parkplatz, maximal CHF 25'000 und 35 % der Investitionskosten, Stufe D mit CHF 800 je Parkplatz und maximal 50 % sowie die gekoppelte PV mit CHF 5'000 separat ausweisen. So bleibt erkennbar, welcher Teil der Offerte zu welchem Fördermodul gehört.

  5. 5

    Gesuch vollständig einreichenDas Online-Formular im e-Förderportal erfassen, das Unterschriftenformular und die verlangten Beilagen an die Energieagentur St.Gallen GmbH senden. Dazu gehören Kartenausschnitt, Einstellhallenplan, Offerte inklusive Installationsaufwand und CE-Konformität sowie der Nachweis der Stromquelle oder der PV-, ZEV- beziehungsweise EVG-Daten. Der Eingang muss vor Ausführung liegen.

  6. 6

    Entscheid und Umsetzung taktenDie Energieagentur prüft das Gesuch und stellt bei positiver Beurteilung eine auf zwei Jahre befristete Beitragszusicherung aus. Ein Start nach Einreichung, aber vor dem Entscheid erfolgt auf eigenes Risiko. Nach Abschluss sind die Meldung Projektabschluss und die Beilagen einzureichen; erst nach erfolgreicher Abschlusskontrolle wird ausbezahlt.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Bestehende, nicht öffentliche Einstellhalle und rechtskräftige Baubewilligung vor dem 31. Dezember 2020 nachweisen
  • Mindestens vier betriebsbereite Ladestationen nach SIA Merkblatt 2060 mit Lastmanagement planen
  • PV im gleichen Projekt mit mindestens 12 kWp oder naturemade-Strom als Energiequelle dokumentieren
  • CHF 300 für C1/C2, CHF 800 für Ladestationen und CHF 5'000 für die gekoppelte PV getrennt rechnen

Weitere Fragen: LadeinfrastrukturFörderung St. Gallen

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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