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RatgeberWirtschaftlichkeitNidwalden

PV-Einspeisevergütung in Nidwalden: EWN 2026

Kurz gesagt

Wie hoch ist die PV-Einspeisevergütung in Nidwalden 2026?

Im EWN-Versorgungsgebiet gibt es 2026 keinen unveränderlichen Jahresbetrag.

EWN vergütet Solarstrom marktgerecht nach dem BFE-Referenz-Marktpreis und zusätzlich die Solarqualität mit 2 Rp./kWh. Für PV-Anlagen mit weniger als 150 kW wird ausserdem die bundesrechtliche Mindestvergütung berücksichtigt. Der konkrete Referenzwert hängt vom Quartal ab.

Einordnung

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Die PV-Einspeisevergütung in Nidwalden richtet sich im EWN-Versorgungsgebiet 2026 nach dem Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE); zusätzlich vergütet EWN die Qualität von Solarstrom mit 2 Rp./kWh.

Für PV-Anlagen mit weniger als 150 kW berücksichtigt EWN ab dem 1. Januar 2026 auch die bundesrechtliche Mindestvergütung nach Art. 15 EnG. Der Referenz-Marktpreis nach Art. 15 EnFV wird quartalsweise veröffentlicht, jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr, und ist deshalb kein unveränderlicher Jahreswert. Im Standardfall wird zuerst der Eigenverbrauch genutzt und nur der Überschuss ins Netz geliefert; Batterie, Wallbox, ZEV oder LEG verändern diese Rechnung.

Die EWN-Rücklieferung ist von der Pronovo-Einmalvergütung getrennt, und ausserhalb des EWN-Versorgungsgebiets müssen Tarif und Abrechnung beim zuständigen Netzbetreiber geprüft werden.

Was die Rechnung bestimmt

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  1. Zuerst entscheidet der zuständige Netzbetreiber. Die veröffentlichte 2026er Vergütung stammt vom Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) und gilt für dessen Versorgungsgebiet. Eine Liegenschaft im Kanton Nidwalden ist deshalb nicht automatisch ein EWN-Tarifstandort; vor der Offerte müssen Netzgebiet, Messstelle und Abrechnungspartner bestätigt werden.

  2. Der Stichtag 1. Januar 2026 verändert die Mindestabsicherung. EWN weist für PV-Anlagen mit weniger als 150 kW die bundesrechtliche Mindestvergütung zusätzlich zur marktbezogenen Logik aus. Art. 15 Abs. 1 EnG ist dabei die gesetzliche Grundlage für den schweizweit harmonisierten Preis, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen.

  3. Der Referenz-Marktpreis ist ein Quartalswert. Das BFE veröffentlicht ihn nach Art. 15 EnFV bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr; die Rechnung für ein Projekt im August 2026 darf daher nicht mit einem beliebigen Jahresdurchschnitt arbeiten. Für die Planung gehören das Veröffentlichungsdatum und die verwendete Tarifperiode in die Kalkulation.

  4. Eigenverbrauch und Einspeisung sind zwei verschiedene Erlöspfade. Jede Kilowattstunde, die im Gebäude für Haushalt, Wärmepumpe, Wallbox oder Gewerbelast genutzt wird, wird nicht als EWN-Rücklieferung abgerechnet. Erst der verbleibende Überschuss fällt unter den EWN-Mechanismus mit Referenz-Marktpreis und 2 Rp./kWh Solarqualität; Verbrauchsprofil und Messkonzept entscheiden über das Ergebnis.

  5. Die 2 Rp./kWh sind eine EWN-Angabe für die Qualität von Sonnenstrom, kein allgemeiner Schweizer Einheitstarif. EWN nennt diesen Zuschlag in der Strompreis-Information 2026 zusätzlich zur marktgerechten Vergütung. Er darf deshalb weder auf andere Netzbetreiber übertragen noch für kommende Tarifjahre als garantiert unterstellt werden.

  6. Pronovo ist ein separater Förderstrang. Die Einmalvergütung (EIV) ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes und wird über Pronovo abgewickelt; sie ersetzt weder die EWN-Rücklieferabrechnung noch die Prüfung des Eigenverbrauchs. Offerte, Förderantrag und Netzabrechnung müssen daher dieselbe Anlagenleistung und denselben Inbetriebnahmestand ausweisen.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Netzgebiet und Abrechnungspartner feststellen

    Stromrechnung, Objektadresse und Messstelle mit EWN abgleichen. Nur wenn EWN das konkrete Objekt versorgt, ist die EWN-Information zur 2026er Rücklieferung direkt anwendbar; sonst muss der lokale Netzbetreiber seine Bedingungen nennen.

  2. Anlagengrösse und Tarifmodell festlegen

    Installierte PV-Leistung, Eigenverbrauch, Überschusslieferung und allfällige Erweiterung getrennt dokumentieren. Liegt die Anlage unter 150 kW, ist die Mindestvergütung nach Art. 15 EnG in die Berechnung aufzunehmen; die EWN-Seite nennt diese Grenze ausdrücklich.

  3. Verwendete Tarifperiode festhalten

    Den BFE-Referenz-Marktpreis nach Art. 15 EnFV für das relevante Quartal aus der aktuellen BFE-Publikation übernehmen. Das Veröffentlichungsdatum liegt gemäss BFE bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende; veraltete oder geschätzte Werte gehören nicht unmarkiert in eine Offerte.

  4. Verbrauchsmodell vor der Komponentenwahl rechnen

    Tageslast, Wärmepumpe, Wallbox, Batterie, ZEV oder LEG als eigene Szenarien abbilden. EWN-Rücklieferung, vermiedener Strombezug und allfällige Mess- oder Abrechnungskosten getrennt ausweisen, statt die gesamte Produktion mit einem einzigen Tarif zu bewerten.

  5. Netzanschluss und Inbetriebnahme mit EWN koordinieren

    Anschlussgesuch, Messkonzept, Zähler, Inbetriebnahme und Rücklieferung anhand der technischen EWN-Unterlagen planen. Der bestehende Guide zum Netzanschluss in Nidwalden behandelt diesen Ablauf; die Vergütungsrechnung darf erst nach der bestätigten Mess- und Abrechnungslogik finalisiert werden.

  6. Pronovo und Wirtschaftlichkeit separat abschliessen

    EIV-Unterlagen mit den identischen Anlagendaten einreichen und die Erlösrechnung mit dem konkret verwendeten Quartalswert, dem EWN-Zuschlag von 2 Rp./kWh sowie dem Eigenverbrauchsszenario dokumentieren. Änderungen an Leistung oder Messkonzept vor der Inbetriebnahme neu abgleichen.

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Projekt anfragen

Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. Strompreise 2026 und Rückliefervergütung für Sonnenstrom

    Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) · ewn.ch

  2. Referenz-Marktpreise nach Art. 15 EnFV

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

  3. Energiegesetz, Art. 15

    Bund, Fedlex · fedlex.admin.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 19. August 2026 · Aktualisiert 19. August 2026