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RatgeberProjektablaufZug

PV-Einspeisebegrenzung Zug: 70%-Regel im WWZ-Gebiet

Für die PV-Einspeisebegrenzung Zug gilt im WWZ-Netzgebiet seit dem 1. Januar 2026: Neue Anlagen müssen so geplant werden, dass höchstens 70 % ihrer DC-Modulleistung ins Netz einspeisen. Die Vorgabe betrifft auch eine bestehende Anlage, wenn ihr Wechselrichter ersetzt wird. Sie begrenzt die Abgabe ins Netz, nicht den Verbrauch im Gebäude oder die Zwischenladung eines Batteriespeichers. WWZ nennt als technische Umsetzung die Parametrierung im Wechselrichter oder im Energiemanagementsystem (EMS). Die Regel ist keine pauschale Kantonsvorgabe: Ausserhalb des WWZ-Netzgebiets entscheidet der zuständige Verteilnetzbetreiber über seinen Prozess und seine technischen Vorgaben.

Was Sie zuerst wissen müssen.

Im WWZ-Netzgebiet müssen neue PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2026 die Einspeisung auf höchstens 70 % der DC-Modulleistung begrenzen; dasselbe gilt beim Ersatz eines Wechselrichters. Die Begrenzung betrifft nur die Netzeinspeisung und lässt Eigenverbrauch, Batterie und steuerbare Verbraucher zu. Vor der Planung ist deshalb zuerst das Netzgebiet und danach die technische Konfiguration zu prüfen.

Wichtig

Stand 2026: Die 70%-Regel dieses Ratgebers bezieht sich ausdrücklich auf das WWZ-Netzgebiet, nicht auf den ganzen Kanton Zug. Für bestehende Anlagen ohne Wechselrichterersatz legt WWZ den weiteren Zeitplan über den jeweiligen Netzbetreiber fest; die Anlage deshalb nur aufgrund einer konkreten technischen Vorgabe ändern.

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Das Netzgebiet entscheidet über die Regel. Die WWZ-Vorgabe gilt für ihr eigenes Netzgebiet ab 1. Januar 2026, nicht automatisch für jede Adresse im Kanton Zug; vor der Detailplanung ist deshalb der zuständige Verteilnetzbetreiber zu bestätigen.

Massgeblich ist die DC-Modulleistung. WWZ begrenzt die Einspeiseleistung auf 70 % der DC-Nennleistung der Module; eine grössere Modulfläche wird dadurch nicht verboten, aber die Einspeisespitze muss im Konzept separat geführt werden.

Der Wechselrichterersatz ist ein konkreter Auslöser. WWZ wendet die 70%-Regel auch auf bestehende Anlagen an, wenn ein neuer Wechselrichter eingebaut wird; bei einer Sanierung gehört die Parametrierung deshalb in die technische Offerte.

Die Begrenzung soll mittägliche Spitzen dämpfen, nicht Solarstrom im Haus verhindern. WWZ nennt Wechselrichter und EMS als Umsetzungsorte; Eigenverbrauch über Wärmepumpe, Boiler, Wallbox oder Batteriespeicher bleibt möglich und gehört in die Lastplanung.

WWZ beziffert die mögliche Ertragseinbusse konkret. Für eine auf 70 % reduzierte Einspeiseleistung nennt WWZ maximal 3 % des Jahresertrags; diese Zahl betrifft die Abregelung, nicht die gesamte Wirtschaftlichkeit des Projekts.

Bestehende Anlagen ohne Wechselrichterersatz sind kein Selbstläufer. WWZ erklärt, dass die weitere Umsetzung und der Zeitplan für bestehende Anlagen durch die jeweiligen Netzbetreiber festgelegt werden; eine bestehende Anlage darf deshalb nicht vorsorglich ohne konkrete Aufforderung umparametriert werden.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Netzgebiet abklärenVor jeder Auslegung prüfen, ob die Liegenschaft im WWZ-Netzgebiet liegt. Bei einer Adresse ausserhalb dieses Gebiets gelten die Vorgaben des dortigen Verteilnetzbetreibers, nicht automatisch die WWZ-70%-Regel.

  2. 2

    Anlagenfall bestimmenNeue PV-Anlagen und bestehende Anlagen mit Wechselrichterersatz fallen seit dem 1. Januar 2026 in den von WWZ beschriebenen Anwendungsfall. Den Ersatz deshalb nicht nur als Servicearbeit, sondern als Planungsänderung erfassen.

  3. 3

    Leistungswerte trennenDC-Nennleistung der Module und die auf 70 % begrenzte Einspeiseleistung im Schema, in der Offerte und in den Unterlagen für den Netzprozess klar voneinander ausweisen.

  4. 4

    Umsetzung festlegenZusammen mit dem Elektrofachbetrieb entscheiden, ob die Begrenzung im Wechselrichter oder im EMS konfiguriert wird. Die gewählte Lösung muss die Einspeisegrenze verlässlich einhalten, ohne den Eigenverbrauch unnötig zu blockieren.

  5. 5

    Lasten mitdenkenWärmepumpe, Boiler, Wallbox und Batteriespeicher im EMS-Konzept erfassen. Diese Verbraucher sind nicht die Einspeisebegrenzung selbst, können aber PV-Strom im Gebäude nutzen, wenn die Netzeinspeisung ihre 70%-Grenze erreicht.

  6. 6

    Konfiguration dokumentieren und vor Inbetriebnahme prüfenDie eingestellte Begrenzung im Wechselrichter oder EMS mit den tatsächlich installierten Moduldaten abgleichen. Bei einem späteren Wechselrichtertausch dieselbe Prüfung wiederholen.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Vor der Offerte klären, ob das Objekt im WWZ-Netzgebiet liegt und die 70%-Vorgabe damit massgeblich ist
  • DC-Modulleistung und zulässige Einspeiseleistung im technischen Konzept getrennt ausweisen
  • Wechselrichter oder EMS so vorsehen, dass die Begrenzung nachweisbar konfiguriert werden kann
  • Bei einem Wechselrichterersatz die bestehende Anlage wie ein neues Planungsthema behandeln

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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