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RatgeberProjektablaufBern

Netzbetreiber-Anmeldung PV Bern: Ablauf BKW & ewb

Wer im Kanton Bern eine PV-Anlage ans Netz bringen will, klärt zuerst die Zuständigkeit: In der Stadt Bern ist Energie Wasser Bern (ewb) der Verteilnetzbetreiber, im grössten Teil des übrigen Kantons die BKW Energie AG, dazu lokale Werke wie Localnet in Burgdorf. Der Standardablauf folgt den VSE-Branchenvorgaben: Der beauftragte Fachpartner reicht vor dem Bau ein technisches Anschlussgesuch (TAG) ein, der Netzbetreiber prüft die Einspeiseleistung und einen allfälligen Netzausbau. Erst nach Bewilligung folgen verbindliche Anmeldung per Installationsanzeige, Bau, Inbetriebnahme und Sicherheitsnachweis (SiNa) nach NIV. Für die Einmalvergütung und die Herkunftsnachweise braucht es zusätzlich eine Inbetriebnahmemeldung an Pronovo. Ausnahme: Steckerfertige Plug-and-Play-Anlagen sind bewilligungsfrei, aber meldepflichtig (bei ewb bis 600 W pro Bezügerleitung).

Was Sie zuerst wissen müssen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Bern, die wissen müssen, in welcher Reihenfolge welche Unterlage bei welchem Netzbetreiber (BKW, ewb, lokales Werk) und bei Pronovo eingereicht wird, bevor die PV-Anlage gebaut und ans Netz genommen werden darf.

Wichtig

Stand 2026: Steckerfertige Plug-and-Play-Anlagen sind bei ewb bewilligungsfrei, aber meldepflichtig und auf 600 W pro Bezügerleitung begrenzt. Alle grösseren Anlagen brauchen ein technisches Anschlussgesuch vor dem Bau. Für Neuanlagen mit Anschlussgesuch ab 1. Juli 2026 gilt zudem die Einspeisebegrenzung auf 70 % der installierten DC-Modulleistung.

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Standort entscheidet über den Netzbetreiber: In der Stadt Bern ist ewb zuständig, im grössten Teil des übrigen Kantons die BKW, daneben lokale Werke wie Localnet (Burgdorf). Die Werkvorschriften und Meldepapiere unterscheiden sich je Netzbetreiber.

Das technische Anschlussgesuch (TAG) muss vor dem Bau eingereicht werden. Der Netzbetreiber prüft, ob das Verteilnetz die geplante Einspeiseleistung aufnehmen kann und ob ein Netzausbau nötig ist.

Bei knapper Netzkapazität kann die BKW eine Bewilligung unter Vorbehalt erteilen: Die Anlage speist anfangs nur mit reduzierter Leistung ein, die volle Leistung erst nach erfolgter Netzverstärkung.

Ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik ist für alle der NIV-Kontrolle unterstehenden PV-Installationen Pflicht und wird von der kontrollberechtigten Person erstellt.

Für Einmalvergütung und Herkunftsnachweise braucht es eine Inbetriebnahmemeldung an Pronovo. Die Voranzeige ist einen Monat vor der Inbetriebnahme einzureichen, die Beglaubigung spätestens einen Monat danach.

Für Neuanlagen mit Anschlussgesuch ab 1. Juli 2026 gilt eine netzdienliche Einspeisebegrenzung auf 70 % der installierten DC-Modulleistung. Das beeinflusst Auslegung und Wirtschaftlichkeit.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Zuständigen Netzbetreiber anhand der Adresse bestimmenewb in der Stadt Bern, BKW im grössten Teil des übrigen Kantons oder ein lokales Werk wie Localnet (Burgdorf), Onyx oder IBI.

  2. 2

    Fachpartner (Elektroinstallateur oder Solarprofi) beauftragen, der vor dem Bau das technische Anschlussgesuch (TAG) beim Netzbetreiber einreicht.

  3. 3

    Bewilligung des Netzbetreibers abwartenEr prüft die Einspeiseleistung und einen allfälligen Netzausbau; bei knapper Kapazität kann die Bewilligung unter Vorbehalt erfolgen.

  4. 4

    Nach Bewilligung die verbindliche Anmeldung per Installationsanzeige einreichen; erst danach darf die PV-Anlage gebaut und angeschlossen werden.

  5. 5

    Anlage in Betrieb nehmen, Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik durch die kontrollberechtigte Person erstellen und Zähler beim Netzbetreiber bestellen, der ihn montiert.

  6. 6

    Inbetriebnahmemeldung an Pronovo abwickelnVoranzeige einen Monat vor Inbetriebnahme, Beglaubigung spätestens einen Monat danach, für Einmalvergütung und Herkunftsnachweise.

  7. 7

    Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber vertraglich regeln; bei ewb orientiert sie sich am quartalsweise bestimmten Referenz-Marktpreis gemäss Energiegesetz.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Technisches Anschlussgesuch vor dem Bau
  • Zuständigkeit: BKW, ewb oder lokales Werk
  • Sicherheitsnachweis und Pronovo-Meldung

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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