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RatgeberProjektablaufAppenzell Innerrhoden

PV-Einspeisebegrenzung SAK Appenzell I.Rh.: 70 %

Bei der PV-Einspeisebegrenzung im SAK-Netzgebiet von Appenzell Innerrhoden legt die SAK am Hausanschlusspunkt 70 % der installierten DC-Panelleistung als maximale Einspeisung fest. Der Standard gilt für Anlagen, deren technisches Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026 beurteilt wird, sowie bei neu installierten Wechselrichtern und bei erweiterten oder erneuerten Bestandsanlagen. Die Begrenzung kann mit einer festen Wechselrichterparametrierung oder mit einem Energiemanagementsystem umgesetzt werden; bei Ausfall des Energiemanagements darf die maximale Einspeiseleistung trotzdem nicht überschritten werden. Wird für die angemeldete Einspeiseleistung eine Netzverstärkung nötig, kann die SAK bis zu deren Abschluss vorübergehend eine tiefere Begrenzung vorgeben. Entscheidend ist deshalb, die Modulbelegung, den Wechselrichter und das technische Anschlussgesuch als eine gemeinsame Netzplanung zu behandeln.

Gilt die 70-%-Einspeisebegrenzung für jede PV-Anlage in Appenzell Innerrhoden?

Im SAK-Netzgebiet wird eine neu beurteilte oder technisch veränderte PV-Anlage in der Regel auf 70 % der installierten DC-Modulleistung am Hausanschlusspunkt begrenzt. Für Eigentümer in Appenzell Innerrhoden entscheidet deshalb nicht allein die Modulfläche, sondern auch die Wechselrichterparametrierung, ein ausfallsicheres Energiemanagement und das technische Anschlussgesuch der SAK.

Wichtig

Stand 31. Juli 2026: Die 70-%-Regel ist eine Vorgabe der SAK für ihr Netzgebiet, nicht pauschal eine kantonsweit identische Vorgabe für jede Adresse in Appenzell Innerrhoden. Sie begrenzt die Einspeisung am Hausanschlusspunkt; bei notwendiger Netzverstärkung kann die SAK bis zu deren Abschluss zusätzlich eine tiefere temporäre Einspeiseleistung festlegen.

Die Eckwerte: PV-Einspeisebegrenzung AI

Eckwerte zu PV-Einspeisebegrenzung AI, Stand 31. Juli 2026
KennwertWert
Standardbegrenzung70 % der installierten DC-Panelleistung
AuslöserTAG ab 1. Januar 2026 oder technische Änderung
Netzdienliche Abregelungbis 3 % der Jahresenergie
SAK-Umsetzungfixer Wechselrichterwert oder EMS mit Fail-safe
Netzverstärkung2 Monate bis einige Jahre möglich

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Anwendungszeitpunkt ist konkret: Die SAK-Vorgabe betrifft Anlagen, deren technisches Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026 beurteilt wurde. Eine Offerte ohne diesen TAG-Status kann deshalb die erforderliche Wechselrichter- oder EMS-Einstellung übersehen.

Die 70-%-Vorgabe bezieht sich auf die DC-Panelleistung und den Hausanschlusspunkt, nicht auf eine frei gewählte AC-Nennleistung des Wechselrichters. Das SAK-Layout muss deshalb die installierte Modulleistung eindeutig ausweisen, damit die maximale Einspeisung korrekt parametriert wird.

Die Wahl der Technik hat eine feste Sicherheitsbedingung: Die SAK erlaubt entweder eine fixe Wechselrichterbegrenzung oder ein Energiemanagementsystem. Beim Ausfall des EMS darf die vorgegebene maximale Einspeiseleistung nicht überschritten werden; ein bloss softwareseitig geplanter Regelwert genügt ohne Fail-safe-Konzept nicht.

Bei bestehenden Anlagen ist die Grenze nicht nur ein Neubauthema. Die SAK nennt neu installierte Wechselrichter sowie Erweiterungen oder Erneuerungen; die Begrenzung gilt dann für die gesamte Anlage hinter demselben Zählerkreis oder für alle Zählerkreise einer Summenmessung.

Netzdienliche Nutzung ist begrenzt, aber nicht beliebig: Die Technischen Bedingungen erlauben der SAK am Anschlusspunkt bis zu 3 % der jährlich erzeugten Energie für netzdienliche Flexibilitätsnutzung ohne Zustimmung des Produzenten und ohne Vergütung abzuregeln. Für Höhenlagen über 1’200 m ü. M. kann eine kleinere Begrenzung verlangt werden, wenn die 70-%-Grenze nachweislich mehr als 3 % Jahresenergie abregeln würde.

Eine gewünschte Einspeiseleistung kann den Terminplan verändern: Ist der Hausanschluss zu klein, muss die SAK Hauszuleitung und/oder vorgelagertes Netz verstärken. Die Hauszuleitung trägt der Netzanschlussnehmer, das vorgelagerte Netz finanziert die SAK; bis zum Abschluss, der laut SAK von 2 Monaten bis zu einigen Jahren dauern kann, ist eine tiefere Einspeiseleistung möglich.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Anlagengrösse und Betriebsziel vor dem TAG festlegenMit dem Anlagenlieferanten die Modulleistung sowie Eigenverbrauch, Netzeinspeisung und Vergütungssystem bestimmen. Die SAK verknüpft diese Wahl mit der Messanordnung und beurteilt sie nicht erst nach der Montage.

  2. 2

    Technisches Anschlussgesuch bei der SAK einreichenDas TAG wird über ElektroForm online ausgefüllt und von der SAK beurteilt. Für die 70-%-Regel ist festzuhalten, ob die Beurteilung ab dem 1. Januar 2026 erfolgt oder eine bestehende Anlage technisch verändert wird.

  3. 3

    Einspeiselimit im Ausführungsschema festlegenDer Elektroinstallateur reicht bei der SAK die Installationsanzeige mit Ausführungsschema und definierter Messanordnung ein. Dort gehören die 70-%-Begrenzung am Hausanschlusspunkt und die gewählte Wechselrichter- oder EMS-Lösung zusammen.

  4. 4

    Netzverstärkung vor der Bestellung entscheidenReicht der Netzanschluss für die angemeldete Einspeiseleistung nicht aus, benötigt die SAK eine Installationsanzeige, ein beurteiltes Anschlussgesuch und einen unterschriebenen Netzanschlussvertrag. Bis zum Abschluss der Verstärkung ist eine niedrigere Einspeiseleistung einzuplanen.

  5. 5

    Anlage gemäss TAG parametrieren und bauenDie Unternehmen führen die Installation nach der SAK-Beurteilung, den Bewilligungen und Werkvorschriften aus. Bei EMS-Steuerung muss auch der Fehlerfall sicherstellen, dass die maximal erlaubte Einspeisung nicht überschritten wird.

  6. 6

    Messung, Prüfprotokoll und Sicherheitsnachweis abschliessenNach den Installationsarbeiten bestellt der Elektroinstallateur die Energiemessung bei der SAK. Für die Inbetriebnahme bestätigen Eigentümerschaft und Anlagenlieferant mit dem Prüfprotokoll die Parametrierung nach den SAK-Technischen Bedingungen; die Sicherheitsnachweise gehen an die SAK.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Prüfen, ob das technische Anschlussgesuch ab dem 1. Januar 2026 beurteilt wird oder ein Wechselrichter ersetzt, erweitert oder erneuert wird
  • 70 % der installierten DC-Modulleistung am Hausanschlusspunkt in Wechselrichter- oder EMS-Planung übernehmen
  • Bei einer EMS-Lösung den sicheren Zustand bei Ausfall festlegen: Die maximale Einspeiseleistung darf auch dann nicht überschritten werden
  • Vor der Montage mit der SAK klären, ob eine Netzverstärkung nötig wird und bis zu deren Abschluss eine tiefere Begrenzung gilt

Weitere Fragen: PV-Einspeisebegrenzung AI

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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