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RatgeberWirtschaftlichkeitSt. Gallen

PV-Einspeisevergütung St. Gallen: SGSW 2026

Die PV-Einspeisevergütung in St. Gallen beträgt im Netzgebiet der St.Galler Stadtwerke (sgsw) 2026 unter 30 kW mindestens 6.00 Rp./kWh oder den höheren BFE-Referenzmarktpreis des jeweiligen Quartals. Für Anlagen von 30 bis unter 150 kW gelten je nach Eigenverbrauch andere Mindestansätze, während Anlagen ab 150 kW nach dem BFE-Referenzmarktpreis vergütet werden. Die sgsw weisen zusätzlich 4.60 Rp./kWh für den ökologischen Mehrwert und 2.00 Rp./kWh für die Nutzung der Flexibilität aus, beide Positionen aber optional und separat. Ausserhalb des St.Galler Elektrizitätsnetzes gilt nicht automatisch dieses Tarifblatt, sondern die Regelung des zuständigen Verteilnetzbetreibers. Für eine belastbare Offerte müssen deshalb Anschlussadresse, Anlagengrösse, Eigenverbrauch, HKN und Flexibilitätsvereinbarung vor der Einspeiserechnung getrennt feststehen.

Wie hoch ist die PV-Einspeisevergütung in St. Gallen 2026?

Im Netzgebiet der St.Galler Stadtwerke gilt 2026 für eingespeisten PV-Strom grundsätzlich die Mindestvergütung oder der höhere BFE-Referenzmarktpreis. Unter 30 kW sind es mindestens 6.00 Rp./kWh; HKN und Flexibilität werden separat vergütet. Für 30 bis unter 150 kW verändert Eigenverbrauch die Mindestlogik, ab 150 kW gilt der Quartalsmarktpreis.

Wichtig

Stand 3. September 2026 gilt das SGSW-Tarifblatt 2026 nur für Einspeisung in das St.Galler Elektrizitätsnetz und nennt alle Energiepreise exkl. Mehrwertsteuer. Die 4.60 Rp./kWh für HKN und 2.00 Rp./kWh für Flexibilität sind optionale Zusatzpositionen, keine automatische Gesamtvergütung. Für Adressen ausserhalb des sgsw-Netzes und für die nächste Quartalsperiode muss der zuständige Verteilnetzbetreiber den aktuellen Ansatz bestätigen.

Die Eckwerte: PV-Einspeisevergütung SGSW St. Gallen

Eckwerte zu PV-Einspeisevergütung SGSW St. Gallen, Stand 03. September 2026
KennwertWert
SGSW-NetzgebietDas Tarifblatt gilt für das St.Galler Elektrizitätsnetz, nicht automatisch für den ganzen Kanton
PV unter 30 kW6.00 Rp./kWh Mindestvergütung oder der höhere BFE-Referenzmarktpreis
30 bis unter 150 kW6.20 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch; mit Eigenverbrauch 6.0 bis 1.2 Rp./kWh
Optionale Zusatzpositionen4.60 Rp./kWh für HKN und 2.00 Rp./kWh für Flexibilität
BFE-PublikationReferenzmarktpreis bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Das Netzgebiet entscheidet über die Ausgangslage. Das SGSW-Tarifblatt gilt für die Einspeisung in das St.Galler Elektrizitätsnetz; eine Liegenschaft im Kanton St. Gallen liegt nicht automatisch im sgsw-Gebiet. Vor der Offerte muss deshalb die Anschlussadresse dem zuständigen Verteilnetzbetreiber zugeordnet werden.

Die Anlagengrösse und der Eigenverbrauch verändern die Mindestvergütung. Unter 30 kW nennt die sgsw 6.00 Rp./kWh oder den höheren BFE-Referenzmarktpreis. Von 30 bis unter 150 kW gelten ohne Eigenverbrauch 6.20 Rp./kWh, mit Eigenverbrauch eine anlagengrössenabhängige Mindestvergütung von 6.0 bis 1.2 Rp./kWh; ab 150 kW ist im Tarifblatt der BFE-Referenzmarktpreis vorgesehen.

Der BFE-Referenzmarktpreis ist ein Quartalswert und kein fixer Jahresansatz. Das BFE veröffentlicht ihn gemäss Art. 15 EnFV jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung, die einen einzigen Marktpreis über die gesamte Laufzeit fortschreibt, bildet die veröffentlichte Systematik deshalb nicht ab.

Herkunftsnachweise und Flexibilität sind eigene Erlöspositionen. Das SGSW-Tarifblatt nennt 4.60 Rp./kWh für den ökologischen Mehrwert und 2.00 Rp./kWh für die Nutzung der Flexibilität, weist beide aber als optional aus. Diese Beträge dürfen nur eingerechnet werden, wenn die jeweilige Vereinbarung mit den sgsw tatsächlich besteht.

Eigenverbrauch beeinflusst nicht nur die Einnahme, sondern auch die Auslegung. Bei einer Anlage von 30 bis unter 150 kW mit Eigenverbrauch sinkt der im Tarifblatt ausgewiesene Mindestansatz mit der Anlagengrösse von 6.0 bis 1.2 Rp./kWh. Batterie, Wallbox oder Wärmepumpe verschieben zusätzlich die Menge, die überhaupt ins Netz gelangt.

Bundesrecht und lokales Tarifblatt haben unterschiedliche Aufgaben. Art. 15 EnG und Art. 12 EnV bilden den gesetzlichen Rahmen für Abnahme und Mindestvergütung; die konkrete SGSW-Abrechnung trennt Energie, HKN und Flexibilität. Die Einspeisevergütung ist deshalb nicht mit einer Pronovo-Förderung oder dem Eigenverbrauchswert gleichzusetzen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Anschlussadresse und Netzbetreiber feststellenVor jeder Tarifrechnung prüfen, ob die Liegenschaft tatsächlich im St.Galler Elektrizitätsnetz der sgsw liegt. Falls ein anderer Verteilnetzbetreiber zuständig ist, muss dessen aktuelles Preisblatt verwendet werden; das SGSW-Tarifblatt darf nicht auf den ganzen Kanton übertragen werden.

  2. 2

    Anlagengrösse und Eigenverbrauch dokumentierenDie geplante Leistung in kW, das Eigenverbrauchsmodell und die erwartete Einspeisemenge getrennt festhalten. Die Einteilung unter 30 kW, von 30 bis unter 150 kW oder ab 150 kW sowie mit oder ohne Eigenverbrauch bestimmt, welche Zeile des SGSW-Tarifblatts in die Rechnung gehört.

  3. 3

    Eigenverbrauch und Einspeisung modellierenProduktion, direkt genutzte Energie, Speicherflüsse und Rücklieferung getrennt rechnen. Bei 30 bis unter 150 kW mit Eigenverbrauch die anlagengrössenabhängige Mindestvergütung von 6.0 bis 1.2 Rp./kWh einsetzen und nicht mit dem Ansatz für Anlagen ohne Eigenverbrauch vermischen.

  4. 4

    Optionale Produkte separat entscheidenVor der Bestellung klären, ob die sgsw den ökologischen Mehrwert mit 4.60 Rp./kWh und die Nutzung der Flexibilität mit 2.00 Rp./kWh vergüten sollen. HKN-Übertragung, steuerbare Lasten oder Speichersteuerung gehören nur dann in die Ertragsrechnung, wenn die sgsw-Vereinbarung vorliegt.

  5. 5

    Netzprozess und Inbetriebnahme koordinierenNetzanschluss, Messung und Produktionsanlage nach den Vorgaben der sgsw anmelden und die technische Anlage so dokumentieren, wie sie tatsächlich gebaut wird. Das baurechtliche Verfahren, die Netzanmeldung und die Tarifvereinbarung sind getrennte Schritte und dürfen nicht als eine einzige Freigabe behandelt werden.

  6. 6

    Quartalswerte und Abrechnung kontrollierenNach der BFE-Veröffentlichung bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende prüfen, ob der höhere Referenzmarktpreis oder der Mindestansatz angewendet wurde. Energie, HKN, Flexibilität und Mehrwertsteuer separat ausweisen und die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei einem neuen Quartalswert aktualisieren.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • SGSW-Netzgebiet anhand der Anschlussadresse bestätigen, bevor ein Rückliefertarif gerechnet wird
  • 6.00 Rp./kWh unter 30 kW, 6.20 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch bis 150 kW und die Eigenverbrauchsformel trennen
  • BFE-Referenzmarktpreis und Veröffentlichung bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende einplanen
  • HKN mit 4.60 Rp./kWh und Flexibilität mit 2.00 Rp./kWh nur bei separater Vereinbarung einrechnen

Weitere Fragen: PV-Einspeisevergütung SGSW St. Gallen

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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