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RatgeberWirtschaftlichkeitTessin

Einspeisevergütung PV Tessin 2026: Rmin FER

Die Einspeisevergütung für PV im Tessin richtet sich 2026 bei Anlagen mit kantonalem FER-CU nach einem Quartalstarif; die Rmin FER liegt für Anlagen unter 30 kW bei 4.0 Rp./kWh und für 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch bei 5.0 Rp./kWh. Die Werte gelten ohne Mehrwertsteuer und ohne Herkunftsnachweise und greifen nur, wenn der marktbasierte AET-Wert unter die Mindestschwelle fällt. Im Standardfall verkauft AET die von einem FER-CU-System eingespeiste Energie und die zugehörigen Herkunftsnachweise; bei RCP oder CLE gelten für selbst verbrauchte Energie seit dem 1. Januar 2026 eigene Regeln. RIC-TI-Anlagen, Systeme ab 150 kW und Projekte ohne CU-FER müssen deshalb separat eingeordnet werden, bevor eine Wirtschaftlichkeitsrechnung oder Offerte entsteht.

Wie hoch ist die Mindestvergütung für PV im Tessin 2026?

Die Einspeisevergütung für PV im Tessin ist 2026 keine einheitliche Jahrespauschale. Bei einer Anlage mit kantonalem CU-FER wird der AET-Tarif quartalsweise aus dem Referenzmarktpreis bestimmt; unterschreitet dieser Wert die Schwelle, greift eine Rmin FER von 4.0 Rp./kWh unter 30 kW beziehungsweise 5.0 Rp./kWh bei 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch. Herkunftsnachweise und Eigenverbrauch werden separat behandelt.

Wichtig

Stand 2026 ist die Rmin FER weder eine allgemeine Tessiner Einspeisegarantie noch ein fixer Tarif für jede PV-Anlage: Sie gilt nur für CU-FER-Anlagen unter 150 kW, nur für eingespeiste Energie ohne Herkunftsnachweise und nur, wenn der marktbasierte Wert unter die Mindestschwelle fällt. T2 2026 ist ein veröffentlichter Quartalsstand; für eine aktuelle Offerte müssen die jeweils publizierten Werte und der Förderstatus erneut bei FER und AET geprüft werden.

Die Eckwerte: Einspeisevergütung PV Tessin

Eckwerte zu Einspeisevergütung PV Tessin, Stand 15. August 2026
KennwertWert
Rmin unter 30 kW4.0 Rp./kWh im Jahr 2026, ohne Herkunftsnachweise
Rmin 30 bis 150 kW5.0 Rp./kWh ohne Eigenverbrauch im Jahr 2026
GeltungsbereichCU-FER-Photovoltaik unter 150 kW nach Art. 25c RFER
InbetriebnahmemeldungInnert 12 Monaten ab Inbetriebnahme; verspätete Gesuche werden nicht akzeptiert
AbrechnungAET vergütet beim CU-FER grundsätzlich quartalsweise nach FER-Akzeptanz

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Förderstatus ist die erste Weiche: Die Rmin FER nach Art. 25c RFER gilt für PV-Anlagen unter 150 kW, die den kantonalen einmaligen FER-Investitionsbeitrag CU-FER erhalten haben. Bei RIC-TI wird die Vergütung dagegen in der Inbetriebnahmeentscheidung festgelegt; ein allgemeiner Pronovo-Beitrag allein erzeugt keine Tessiner Rmin FER.

Leistung und Eigenverbrauch bestimmen die Kategorie. 2026 beträgt die Rmin FER für Anlagen unter 30 kW 4.0 Rp./kWh und für 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch 5.0 Rp./kWh. Bei 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch wird die Kategorie nach dem Quartalspreis berechnet; berücksichtigt werden 4.0 Rp./kWh für den Leistungsanteil unter 30 kW und 0.0 Rp./kWh für den restlichen Anteil.

Der Tarif ist nicht für das ganze Jahr fix. Der Kanton berechnet die FER-CU-Vergütung aus dem UFE-Referenzmarktpreis für den Schweizer Day-ahead-Markt und den Kosten für Bewirtschaftung und Ausgleichsenergie; der Wert wird quartalsweise aktualisiert und die Auszahlung erfolgt grundsätzlich quartalsweise. Für T2 2026 publiziert der Kanton 5.0 Rp./kWh unter 30 kW, 6.0 Rp./kWh bei 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch, 4.8 Rp./kWh mit Eigenverbrauch und 4.6 Rp./kWh ab 150 kW.

Energie und Herkunftsnachweise sind rechnerisch zu trennen. Die Rmin FER gilt nach Art. 25c RFER nur für die eingespeiste elektrische Energie ohne Herkunftsnachweise. Beim FER-CU werden Energie und Herkunftsnachweise grundsätzlich an AET verkauft; die im Quartal veröffentlichte FER-CU-Zahl kann deshalb nicht einfach als garantierter Wert für jede einzelne Kilowattstunde inklusive HKN gelesen werden.

Ein RCP oder eine CLE verändert den Verkaufspfad. CU-FER-Anlagen dürfen seit dem 1. Januar 2026 an einem RCP und an einer CLE teilnehmen; Strom, der innerhalb dieser Struktur verbraucht wird, ist von der Verkaufspflicht an AET ausgenommen, der Überschuss bleibt AET-pflichtig. RIC-TI-Anlagen dürfen einem RCP, aber keiner CLE beitreten.

Der Auszahlungstermin hängt an der Inbetriebnahmemeldung. Die Tessiner Formularseite verlangt die Meldung innert 12 Monaten ab Inbetriebnahme; verspätete Gesuche werden nicht mehr akzeptiert. Für CU-FER beginnt der AET-Rückkauf grundsätzlich im Quartal nach der FER-Akzeptanz, während der lokale Verteilnetzbetreiber die Einspeisung bis dahin vergütet. Plan, Einlinienschema, RASI-Bericht, Datenblätter und Schlussrechnung gehören in die Abschlussunterlagen.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

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    Förderstatus und Anlagengrösse vor der Offerte feststellenCU-FER, RIC-TI und eine reine Pronovo-Förderung sind unterschiedliche Modelle. Für eine RIC-TI-Anlage muss insbesondere geprüft werden, ob die positive Vorabzusage des UEn für ein neues Tessiner Projekt vor dem 31. Dezember 2021 erteilt wurde; für CU-FER ist Art. 20 RFER mit der konkreten Förderentscheidung abzugleichen.

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    Mess- und Verkaufsweg festlegenDen lokalen Verteilnetzbetreiber, die Zählung der Einspeisung und die AET-Zuordnung klären. Bei einem CU-FER-System müssen Energie und Herkunftsnachweise, Eigenverbrauch sowie ein möglicher RCP oder eine CLE getrennt modelliert werden; der Überschuss ausserhalb von RCP oder CLE bleibt an AET abzugeben.

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    Die richtige 2026-Kategorie rechnenUnter 30 kW, 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch, 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch und ab 150 kW führen zu unterschiedlichen Tarifen. Für T2 2026 waren 5.0, 6.0, 4.8 und 4.6 Rp./kWh publiziert; diese Werte sind ein Quartalsstand und keine Zusage für die folgenden Quartale.

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    Die FER-Unterlagen vorbereitenDas Formular für die Inbetriebnahmemeldung verlangt unter anderem einen gültigen, datierten und unterschriebenen Legitimationsnachweis, das Formular mit den zertifizierten Anlagendaten, Einlinienschema, RASI-Bericht, technische Datenblätter, definitiven Situationsplan, Anlagenfotos und die Schlussrechnung. Die Unterlagen müssen zur tatsächlich gebauten Anlage passen.

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    Die Inbetriebnahmemeldung fristgerecht einreichenDie Meldung muss innert 12 Monaten ab Inbetriebnahme erfolgen; verspätete Gesuche werden gemäss Art. 24 RFER nicht mehr akzeptiert. Bei einer Erweiterung eines ursprünglich nicht geförderten Systems ist zusätzlich festzuhalten, dass gemäss Art. 26 Abs. 3 RFER die gesamte eingespeiste Energie von Altanlage und Erweiterung über AET abgewickelt werden kann.

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    Quartalsabrechnung kontrollierenBis zum Start des AET-Rückkaufs vergütet der lokale Verteilnetzbetreiber die Einspeisung, danach erstellt AET beim CU-FER grundsätzlich quartalsweise die Abrechnung. Gegen die offizielle FER-Seite prüfen, ob Rmin, Quartalstarif und HKN korrekt getrennt ausgewiesen sind; bei einem RCP oder einer CLE ist zusätzlich der intern verbrauchte Anteil zu dokumentieren.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Rmin FER für Anlagen unter 30 kW und für 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch
  • FER-CU-Quartalstarif, Referenzmarktpreis, Herkunftsnachweise und AET-Abrechnung
  • Eigenverbrauch, RCP/CLE und die verbleibende Pflicht zur Abgabe des Überschusses
  • Inbetriebnahmemeldung, 12-Monats-Frist und Unterlagen für UEn und AET

Weitere Fragen: Einspeisevergütung PV Tessin

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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