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RatgeberWirtschaftlichkeitWallis

Einspeisevergütung PV Wallis: EnBAG-Tarife 2026

Die Einspeisevergütung für PV im Wallis beträgt im EnBAG-Netzgebiet 2026 für Anlagen unter 80 kVA 14.00 Rp./kWh von April bis September und 6.5 Rp./kWh von Oktober bis März, jeweils exkl. Mehrwertsteuer. Wer die Herkunftsnachweise über einen Pronovo-Dauerauftrag an EnBAG überträgt und auch die physische Energie an EnBAG liefert, erhält zusätzlich 1.5 Rp./kWh. Das freiwillige TOP-40-Modell begrenzt die Einspeiseleistung am Anschlusspunkt auf höchstens 60 % der installierten DC-Leistung und erhöht dafür den EnBAG-Einspeisetarif für die gesamte eingespeiste Energie um 8 %. Diese Werte gelten nicht automatisch im ganzen Kanton: Für jede Liegenschaft muss zuerst der zuständige Verteilnetzbetreiber bestätigt werden. Bei fehlender Einigung über die Vergütung bilden der quartalsweise BFE-Referenzmarktpreis und die bundesrechtlichen Mindestvergütungen den Auffangrahmen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV im Wallis 2026?

Im EnBAG-Netzgebiet gelten 2026 für Anlagen unter 80 kVA unterschiedliche Sommer- und Wintertarife. HKN und TOP-40 können die Vergütung ergänzen, setzen aber eigene Verträge und technische Bedingungen voraus. Für andere Walliser Netzgebiete muss der lokale Verteilnetzbetreiber geprüft werden; Bundeswerte sind nur der Auffangrahmen bei fehlender Einigung.

Wichtig

Stand 27. August 2026 gelten die veröffentlichten EnBAG-Sätze nur im EnBAG-Netzgebiet und für Anlagen unter 80 kVA. Der BFE-Referenzmarktpreis Q2 2026 von 3.896 Rp./kWh ist ein Auffangwert bei fehlender Einigung und kein Ersatz für einen bestehenden EnBAG-Vertrag. Tarife, HKN und Vermarktungsmodell vor Bestellung mit dem zuständigen Netzbetreiber bestätigen.

Die Eckwerte: Einspeisevergütung PV Wallis

Eckwerte zu Einspeisevergütung PV Wallis, Stand 27. August 2026
KennwertWert
EnBAG Sommer14.00 Rp./kWh von April bis September, exkl. MWST
EnBAG Winter6.5 Rp./kWh von Oktober bis März, exkl. MWST
HerkunftsnachweisZusätzlich 1.5 Rp./kWh bei Übertragung an EnBAG
TOP-408 % Tarifbonus bei höchstens 60 % DC-Einspeiseleistung

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Der Netzbetreiber entscheidet über den konkreten Tarif. EnBAG übernimmt Überschussenergie nur von Anlagen in seinem eigenen Netzgebiet; eine Walliser Adresse ausserhalb dieses Gebiets braucht die Bedingungen des dort zuständigen Verteilnetzbetreibers.

Leistung und Saison bestimmen den EnBAG-Standardtarif. Das Preisblatt 2026 gilt für Anlagen unter 80 kVA und nennt 14.00 Rp./kWh für April bis September sowie 6.5 Rp./kWh für Oktober bis März, exkl. 8.1 % Mehrwertsteuer. Anlagen ab 80 kVA behandelt EnBAG individuell.

Der Bundeswert ist kein zweiter EnBAG-Tarif. Ohne Vergütungsvereinbarung gilt seit 2026 der quartalsweise BFE-Referenzmarktpreis als Auffangwert. Für Photovoltaik lag er in Q1 bei 10.266 Rp./kWh und in Q2 bei 3.896 Rp./kWh; bis 150 kW greifen zusätzlich leistungs- und eigenverbrauchsabhängige Mindestregeln.

Herkunftsnachweise sind von der physischen Energie zu trennen. EnBAG nennt 1.5 Rp./kWh zusätzlich, wenn die Energie an EnBAG geliefert, die Anlage beglaubigt und der HKN-Transfer mit einem Dauerauftrag im Pronovo-System eingerichtet wird.

TOP-40 ist ein freiwilliges Modell mit technischer Gegenleistung. Die maximale Einspeiseleistung wird auf 60 % der installierten DC-Leistung begrenzt; dafür erhöht EnBAG den gültigen Tarif für die gesamte eingespeiste Energie um 8 %. Die Wirtschaftlichkeit hängt von Ausrichtung, Eigenverbrauch und Lastprofil ab.

Für den Einspeiseertrag zählt nur die tatsächlich exportierte Energie. Eine belastbare Rechnung trennt Jahresproduktion, Eigenverbrauch, Speicherflüsse, Sommer- und Wintereinspeisung sowie HKN-Erlöse und testet zusätzlich ein Quartal mit tiefem Marktpreis.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Netzgebiet bestätigenAnhand der Anschlussadresse den Verteilnetzbetreiber ermitteln. Nur bei einem EnBAG-Anschluss mit den hier genannten Werten rechnen; sonst das aktuelle Preisblatt des lokalen Betreibers anfordern.

  2. 2

    Anlagen- und Messkonzept festlegenAC-Scheinleistung in kVA, installierte DC-Leistung, Sommer- und Winterproduktion, Eigenverbrauch und Speicherflüsse getrennt erfassen. Ab 80 kVA ist eine individuelle EnBAG-Abklärung nötig.

  3. 3

    Standardtarif und TOP-40 vergleichenDie eingespeisten kWh nach Saison modellieren. Bei TOP-40 den 8-%-Bonus nur auf die tatsächliche Einspeisung anwenden und mögliche Verluste durch die 60-%-Leistungsgrenze simulieren.

  4. 4

    Anlage anmelden und beglaubigen lassenNetzanschluss und Produktionsanlage nach den EnBAG-Vorgaben anmelden. Nach der Inbetriebnahme die Beglaubigung für das Pronovo-HKN-System abschliessen.

  5. 5

    HKN-Übertragung einrichtenDen Dauerauftrag im Pronovo-System zugunsten von EnBAG erfassen und auch die physische Energie an EnBAG liefern. Bei einem Wechsel zu Dritten die EnBAG-Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Quartalsende berücksichtigen.

  6. 6

    Abrechnung kontrollierenSommer- und Wintereinspeisung, HKN-Position und einen allfälligen TOP-40-Bonus separat prüfen. Bei Vertragsänderungen die Wirtschaftlichkeitsrechnung aktualisieren, statt einen einzelnen Tarifwert über die gesamte Laufzeit fortzuschreiben.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Zuständigen Verteilnetzbetreiber prüfen, weil der EnBAG-Tarif nicht im ganzen Kanton gilt
  • 14.00 Rp./kWh im Sommer und 6.5 Rp./kWh im Winter für EnBAG-Anlagen unter 80 kVA einordnen
  • HKN-Zuschlag von 1.5 Rp./kWh mit Pronovo-Beglaubigung und Dauerauftrag absichern
  • TOP-40 mit 60-%-Einspeisegrenze und 8-%-Bonus gegen den Standardtarif vergleichen

Weitere Fragen: Einspeisevergütung PV Wallis

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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