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RatgeberWirtschaftlichkeitThurgau

Einspeisevergütung PV Thurgau 2026: Referenzpreis

Die Einspeisevergütung für PV im Thurgau richtet sich 2026 im Thurplus-Netzgebiet nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE), ergänzt durch eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW. Das ist der Standardfall für eine kleine Anlage mit Netzanschluss im Niederspannungsnetz. Eine Anlage im Mittelspannungsnetz, ausserhalb des Thurplus-Gebiets oder oberhalb der von Thurplus genannten Grenzen braucht dagegen eine separate Prüfung und gegebenenfalls einen individuellen Vertrag. Für die Wirtschaftlichkeit müssen Rücklieferung, Eigenverbrauch, Herkunftsnachweise und die Pronovo-Einmalvergütung getrennt gerechnet werden. Entscheidend ist deshalb zuerst der zuständige Verteilnetzbetreiber, nicht nur der Kanton Thurgau.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV im Thurgau 2026?

Für die Einspeisevergütung im Thurgau muss zuerst das konkrete Netzgebiet geprüft werden. Im Thurplus-Netzgebiet gilt seit 1. Januar 2026 der vierteljährliche BFE-Referenz-Marktpreis; für PV-Anlagen bis 30 kW nennt Thurplus zusätzlich 6 Rp./kWh Mindestvergütung. Netzgebiet, Spannungsebene, Anlagengrösse, Eigenverbrauch und separate HKN müssen vor der Wirtschaftlichkeitsrechnung geklärt werden.

Wichtig

Stand 25. August 2026: Der BFE-Referenz-Marktpreis ist quartalsabhängig und der Thurplus-Rücklieferweg gilt nicht automatisch im ganzen Kanton. Für Q3 2026 nennt das BFE den 14. Oktober 2026 als Publikationstermin; bis dahin darf dieser Wert nicht vorweggenommen werden. Verbindlich sind Netzgebiet, aktueller BFE-Wert und die Bedingungen des zuständigen Netzbetreibers.

Die Eckwerte: Einspeisevergütung PV Thurgau

Eckwerte zu Einspeisevergütung PV Thurgau, Stand 25. August 2026
KennwertWert
Mindestvergütung bis 30 kW6 Rp./kWh gemäss Thurplus
Referenzpreisvierteljährlich durch das BFE publiziert
Publikationsterminbis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende
Thurplus-SonderfallMittelspannung mit individuellem Vertrag
Separater FörderwegPronovo-EIV ist nicht die Rückliefervergütung

Woran sich der richtige Weg entscheidet.

Netzgebiet statt Kantonsgrenze: Die Thurplus-Regel gilt für das Thurplus-Netzgebiet in Frauenfeld. Liegt das Grundstück bei einem anderen Verteilnetzbetreiber, können dessen Anmeldung, Messung und Vertragsbedingungen abweichen; die zuständige Stelle gehört deshalb vor jede Tarifannahme in die Projektakte.

Preislogik ab 1. Januar 2026: Das BFE bezeichnet den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis als schweizweit harmonisierten Preis nach Art. 15 Abs. 1 EnG, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen. Eine Jahreszahl aus einer alten Thurplus-Tariftabelle ist deshalb keine belastbare 2026-Annahme.

Leistungsklasse: Thurplus nennt 6 Rp./kWh für Solaranlagen bis 30 kW und 6 Rp./kWh für die ersten 30 kW von Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch. Die kW-Grenze muss mit der installierten Gesamtleistung und nicht mit der erwarteten Einspeisemenge verglichen werden.

Spannungsebene und Grösse: Thurplus vergütet nach seiner veröffentlichten Regelung Anlagen im Niederspannungsnetz; für Mittelspannung werden individuelle Verträge abgeschlossen. Zusätzlich nennt Thurplus 3.0 MWp oder 5'000 MWh als Grenze des beschriebenen Rücklieferwegs.

Eigenverbrauch vor Rücklieferung: Thurplus weist selbst darauf hin, dass ein hoher Eigenverbrauch, ein Speicher oder ein dynamisches Lastmanagement die Aufteilung des Solarstroms verändert. Verbrauchsprofil, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher müssen daher vor dem Vergleich mit dem BFE-Preis modelliert werden.

Einnahmen sauber trennen: Die Rückliefervergütung wird pro eingespeiste Kilowattstunde abgerechnet, während die Pronovo-EIV als separates Bundesinstrument die Investition unterstützt. Thurplus nennt zudem den Verkauf von Herkunftsnachweisen als zusätzliche Vergütung; diese drei Positionen dürfen in der Offerte nicht zu einem pauschalen Solarertrag verschmolzen werden.

So bleibt das Projekt sauber geführt.

  1. 1

    Netzgebiet bestätigenVor der Offerte mit Adresse und Netzanschlusspunkt klären, ob Thurplus oder ein anderer Verteilnetzbetreiber zuständig ist. Für Frauenfeld ist die Thurplus-Seite zur Solarstrom-Einspeisung der konkrete Ausgangspunkt; der Kanton allein ersetzt diese Abklärung nicht.

  2. 2

    Anlage klassifizierenInstallierte Leistung, erwartete Jahresproduktion und Spannungsebene festhalten. Die Schwellen 30 kW, 150 kW sowie die von Thurplus genannten 3.0 MWp oder 5'000 MWh entscheiden, ob die veröffentlichte Standardlogik reicht oder ein anderer Vertragsweg nötig wird.

  3. 3

    Messung und Anmeldung vorbereitenDie PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber registrieren und die technische Einbindung klären. Thurplus verlangt für die Vergütung eine registrierte, technisch korrekt installierte Anlage und installiert bei Bedarf die passende Messtechnik.

  4. 4

    Eigenverbrauch rechnenVerbrauchsprofil, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher gegen die Rücklieferung stellen. Für den Einspeiseanteil den aktuellen BFE-Referenz-Marktpreis verwenden; die BFE-Publikation erfolgt bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende, nicht als fixer Jahreswert.

  5. 5

    Förderung separat anmeldenDie Pronovo-EIV als Investitionsbeitrag von der Rückliefervergütung und allfälligen HKN-Einnahmen trennen. Die aktuelle BFE-Förderseite verweist für das Anmeldeverfahren auf Pronovo; die drei Geldströme gehören in getrennte Positionen der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

  6. 6

    Inbetriebnahme dokumentierenNetzbetreiber-Anmeldung, Messkonzept, technische Daten und die tatsächlich installierte Leistung konsistent ablegen. Bei Mittelspannung oder einer Anlage ausserhalb der Thurplus-Standardgrenzen muss vor der Ausführung ein individueller Vertrag beziehungsweise eine schriftliche Klärung vorliegen.

Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.

  • Thurplus-Netzgebiet in Frauenfeld und den tatsächlich zuständigen Verteilnetzbetreiber vor der Offerte identifizieren
  • 6 Rp./kWh bis 30 kW sowie die 30- bis 150-kW-Regel für Anlagen mit Eigenverbrauch in die Rechnung übernehmen
  • BFE-Referenz-Marktpreis, Eigenverbrauch, Speicher und separate Herkunftsnachweise nicht als eine Einnahme vermischen
  • Anmeldung, Messtechnik, Pronovo-EIV und allfälligen Mittelspannungsvertrag in der richtigen Reihenfolge vorbereiten

Weitere Fragen: Einspeisevergütung PV Thurgau

Amtliche Quellen & Referenzen.

Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

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