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RatgeberWirtschaftlichkeitThurgau

Einspeisevergütung PV Thurgau 2026: Referenzpreis

Kurz gesagt

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV im Thurgau 2026?

Für die Einspeisevergütung im Thurgau muss zuerst das konkrete Netzgebiet geprüft werden.

Im Thurplus-Netzgebiet richtet sich die Vergütung seit 1. Januar 2026 nach dem vierteljährlichen BFE-Referenz-Marktpreis. Thurplus nennt für Anlagen unter 30 kW zusätzlich 6 Rp./kWh Mindestvergütung. Bei 30 bis unter 150 kW mit Eigenverbrauch berechnet sich der Mindestbetrag degressiv als 180 geteilt durch die installierte Leistung in kW; bei Anlagen ohne Eigenverbrauch nennt Thurplus 6.2 Rp./kWh.

Einordnung

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Die Einspeisevergütung für PV im Thurgau richtet sich 2026 im Thurplus-Netzgebiet nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE).

Für Anlagen unter 30 kW nennt Thurplus eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh; bei 30 bis unter 150 kW mit Eigenverbrauch ist der Mindestbetrag degressiv und wird nach der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in kW berechnet. Das ist der Standardfall für eine kleine Anlage mit Netzanschluss im Niederspannungsnetz. Eine Anlage im Mittelspannungsnetz, ausserhalb des Thurplus-Gebiets oder oberhalb der von Thurplus genannten Grenzen braucht dagegen eine separate Prüfung und gegebenenfalls einen individuellen Vertrag.

Für die Wirtschaftlichkeit müssen Rücklieferung, Eigenverbrauch, Herkunftsnachweise und die Pronovo-Einmalvergütung getrennt gerechnet werden. Entscheidend ist deshalb zuerst der zuständige Verteilnetzbetreiber, nicht nur der Kanton Thurgau.

Was die Rechnung bestimmt

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  1. Netzgebiet statt Kantonsgrenze: Die Thurplus-Regel gilt für das Thurplus-Netzgebiet in Frauenfeld. Liegt das Grundstück bei einem anderen Verteilnetzbetreiber, können dessen Anmeldung, Messung und Vertragsbedingungen abweichen; die zuständige Stelle gehört deshalb vor jede Tarifannahme in die Projektakte.

  2. Preislogik ab 1. Januar 2026: Das BFE bezeichnet den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis als schweizweit harmonisierten Preis nach Art. 15 Abs. 1 EnG, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen. Eine Jahreszahl aus einer alten Thurplus-Tariftabelle ist deshalb keine belastbare 2026-Annahme.

  3. Leistungsklasse: Thurplus nennt 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Für Anlagen zwischen 30 und unter 150 kW mit Eigenverbrauch ist der Mindestbetrag degressiv: 180 geteilt durch die installierte Leistung in kW, also zum Beispiel 3 Rp./kWh bei 60 kW. Die kW-Grenze muss mit der installierten Gesamtleistung und nicht mit der erwarteten Einspeisemenge verglichen werden.

  4. Spannungsebene und Grösse: Thurplus vergütet nach seiner veröffentlichten Regelung Anlagen im Niederspannungsnetz; für Mittelspannung werden individuelle Verträge abgeschlossen. Zusätzlich nennt Thurplus 3.0 MWp oder 5'000 MWh als Grenze des beschriebenen Rücklieferwegs.

  5. Eigenverbrauch vor Rücklieferung: Thurplus weist selbst darauf hin, dass ein hoher Eigenverbrauch, ein Speicher oder ein dynamisches Lastmanagement die Aufteilung des Solarstroms verändert. Verbrauchsprofil, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher müssen daher vor dem Vergleich mit dem BFE-Preis modelliert werden.

  6. Einnahmen sauber trennen: Die Rückliefervergütung wird pro eingespeiste Kilowattstunde abgerechnet, während die Pronovo-EIV als separates Bundesinstrument die Investition unterstützt. Thurplus nennt zudem den Verkauf von Herkunftsnachweisen als zusätzliche Vergütung; diese drei Positionen dürfen in der Offerte nicht zu einem pauschalen Solarertrag verschmolzen werden.

  7. Rechenbeispiel mit Annahmen: Eine hypothetische Anlage mit 12 kWp und 11’000 kWh Jahresertrag verbraucht bei 35 % Eigenverbrauch 3’850 kWh selbst und speist 7’150 kWh ein. Unter der Mindestannahme von 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW ergibt das 7’150 × CHF 0.06 = CHF 429 Rückliefervergütung pro Jahr. Der Wert des Eigenverbrauchs, HKN, Pronovo-EIV, Steuern und Kosten sind nicht enthalten; der tatsächlich anzuwendende Quartals-Referenzpreis kann höher sein.

Der Ablauf in sechs Schritten

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Zum Abhaken für Ihr Projekt

  1. Netzgebiet bestätigen

    Vor der Offerte mit Adresse und Netzanschlusspunkt klären, ob Thurplus oder ein anderer Verteilnetzbetreiber zuständig ist. Für Frauenfeld ist die Thurplus-Seite zur Solarstrom-Einspeisung der konkrete Ausgangspunkt; der Kanton allein ersetzt diese Abklärung nicht.

  2. Anlage klassifizieren

    Installierte Leistung, erwartete Jahresproduktion und Spannungsebene festhalten. Die Schwellen 30 kW, 150 kW sowie die von Thurplus genannten 3.0 MWp oder 5'000 MWh entscheiden, ob die veröffentlichte Standardlogik reicht oder ein anderer Vertragsweg nötig wird.

  3. Messung und Anmeldung vorbereiten

    Die PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber registrieren und die technische Einbindung klären. Thurplus verlangt für die Vergütung eine registrierte, technisch korrekt installierte Anlage und installiert bei Bedarf die passende Messtechnik.

  4. Eigenverbrauch rechnen

    Verbrauchsprofil, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher gegen die Rücklieferung stellen. Für den Einspeiseanteil den aktuellen BFE-Referenz-Marktpreis verwenden; die BFE-Publikation erfolgt bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende, nicht als fixer Jahreswert.

  5. Förderung separat anmelden

    Die Pronovo-EIV als Investitionsbeitrag von der Rückliefervergütung und allfälligen HKN-Einnahmen trennen. Die aktuelle BFE-Förderseite verweist für das Anmeldeverfahren auf Pronovo; die drei Geldströme gehören in getrennte Positionen der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

  6. Inbetriebnahme dokumentieren

    Netzbetreiber-Anmeldung, Messkonzept, technische Daten und die tatsächlich installierte Leistung konsistent ablegen. Bei Mittelspannung oder einer Anlage ausserhalb der Thurplus-Standardgrenzen muss vor der Ausführung ein individueller Vertrag beziehungsweise eine schriftliche Klärung vorliegen.

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Projekt anfragen

Häufige Fragen

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Quellen

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Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.

  1. Referenz-Marktpreise nach Art. 15 EnFV

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

  2. Anschlussbedingungen für erneuerbare Stromproduzenten

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

  3. Stromeinspeisung: Vergütungstarif 2026

    Thurplus, Stadt Frauenfeld · thurplus.ch

  4. Förderung von Photovoltaikanlagen

    Bundesamt für Energie (BFE) · bfe.admin.ch

Herausgeber: Vigorek GmbH

Erstveröffentlichung 25. August 2026 · Aktualisiert 23. September 2026