Kurzantwort
Wie hoch ist die Batteriespeicher-Förderung im Thurgau 2026?
Im Thurgau beträgt der kantonale Beitrag 2026 CHF 1'000 pro stationärem Batteriespeicher, maximal 25 % der Gesamtinvestition. Förderfähig sind Speicher für bestehende oder geplante netzgekoppelte PV-Anlagen ab 10 kWh nutzbarer Kapazität; das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Das Kontingent von 700 Gesuchen ist ausgeschöpft, neue Gesuche werden nach Eingangsdatum auf der Warteliste geführt.
Wichtig
Stand 2026 ist die Thurgauer Batteriespeicher-Förderung nicht frei verfügbar: Das Kontingent von 700 Gesuchen ist ausgeschöpft, weitere Eingaben werden auf einer Warteliste geführt. Die Warteliste ist keine Förderzusage; eine Berücksichtigung 2027 setzt die Weiterführung des Programms voraus. Wer vor der Zusicherung installiert, trägt dieses Risiko selbst.
Auf einen Blick
Die Eckwerte: Batteriespeicher-Förderung Thurgau
| Kennwert | Wert |
|---|---|
| Investitionsbeitrag | CHF 1'000 einmalig pro Anlage, maximal 25 % der Gesamtinvestition |
| Mindestkapazität | Mindestens 10 kWh nutzbare Batteriekapazität |
| Gesuch | Vor Installationsbeginn über das Energieförderportal |
| Kontingent 2026 | 700 Gesuche ausgeschöpft; weitere Eingaben auf Warteliste |
| Erweiterung | Zusätzlich mindestens 10 kWh und Erstförderung mindestens 3 Jahre zurück |
Entscheidungen
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Der Förderbetrag ist begrenzt: Das Programm sieht CHF 1'000 als einmaligen Investitionsbeitrag pro Anlage vor, höchstens aber 25 % der Gesamtinvestition der geförderten Massnahme. Eine teurere Batterie erhöht den kantonalen Beitrag deshalb nicht über diese beiden Grenzen.
Die nutzbare Kapazität entscheidet über die Grundberechtigung: Der stationäre Speicher muss mindestens 10 kWh nutzbar bereitstellen und an eine bestehende oder geplante netzgekoppelte Solarstromanlage gekoppelt sein. Ein eigenständiger Speicher ohne diesen PV-Bezug passt nicht in die Förderkategorie 7.1.
Bei einer Erweiterung gilt eine zusätzliche Hürde: Die zusätzlich installierte Batteriekapazität muss ebenfalls mindestens 10 kWh betragen, und die Förderung der Erstinstallation muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Eine kleine Nachrüstung oder eine zu früh erneuerte Batterie erfüllt diese Bedingung nicht.
Der Eingangszeitpunkt ist 2026 praktisch entscheidend: Die Kategorie ist auf 700 Gesuche begrenzt, und für die Berücksichtigung ist das Einreichedatum massgebend. Das Förderprogramm hält fest, dass dieses Kontingent bereits erreicht ist und weitere Gesuche auf einer Warteliste nach Eingangsdatum geführt werden.
Der Start vor dem Entscheid bleibt ein eigenes Risiko: Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Wer danach vor der Förderzusage installiert, handelt laut Programm auf eigenes Risiko; die Warteliste ist keine Zusicherung, weil eine Förderung 2027 von der Weiterführung des Programms abhängt.
Die spätere Betriebslogik gehört in die Offerte: Der Kanton erwartet, dass der Betreiber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Verlangen 10 % der Speicherkapazität gegen Entgelt zur Verfügung stellt; Quartierspeicher sind von dieser Erwartung ausgenommen. Diese Vorgabe ist vor der Bestellung mit dem konkreten EVU und der Speichersteuerung zu klären.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Förderkategorie bestimmenStandort im Thurgau, bestehende oder geplante netzgekoppelte PV-Anlage, stationärer Speicher und mindestens 10 kWh nutzbare Kapazität dokumentieren. Bei einer Erweiterung zusätzlich die neue Kapazität und das Datum der Erstförderung festhalten.
- 2
Technische Variante und Kosten abgleichenIn der Offerte müssen nutzbare Kapazität, Gesamtinvestition, Fachinstallation und die vorgesehene Speichersteuerung erkennbar sein. Rechnen Sie CHF 1'000 und die 25-%-Obergrenze getrennt und vermerken Sie die erwartete 10-%-Bereitstellung für das EVU.
- 3
Unterlagen vollständig vorbereitenStimmen Sie PV-Anlage, Speicher, nutzbare Kapazität, Offerte und Installationsbeginn aufeinander ab. Das Amt für Energie verweist für Fördergesuche und Projektabschlüsse auf das Energieförderportal; seit dem 1. Januar 2021 erfolgt die Eingabe elektronisch.
- 4
Gesuch vor Installationsbeginn einreichenÜbermitteln Sie das Fördergesuch vor dem Einbau und sichern Sie das Einreichedatum. Für 2026 ist das 700-Gesuche-Kontingent bereits ausgeschöpft; eine neue Eingabe wird deshalb auf der Warteliste nach ihrem Eingangsdatum geführt.
- 5
Entscheid und Installationsrisiko festlegenWarten Sie die Förderzusage ab, wenn die Förderfähigkeit für die Investitionsentscheidung nötig ist. Beginnen Sie vorher, erfolgt die Installation gemäss Programm auf eigenes Risiko; eine spätere Zusicherung ist bei der Warteliste nur bei einer Weiterführung 2027 möglich.
- 6
Installation dokumentieren und Betrieb abstimmenLassen Sie den Speicher durch eine ausgewiesene Fachperson installieren, bewahren Sie Gesuch, Offerte und Anlagendaten auf und klären Sie mit dem EVU die erwartete 10-%-Bereitstellung. Die technische Ausführung muss zu der eingereichten Speicherkapazität passen.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- CHF 1'000 und die Obergrenze von 25 % der Gesamtinvestition getrennt kalkulieren
- Mindestens 10 kWh nutzbare Kapazität und die 3-Jahres-Regel bei Erweiterungen prüfen
- 700-Gesuche-Kontingent, Eingangsdatum und Warteliste für 2026 richtig einordnen
- Vor Installationsbeginn einreichen und die erwartete 10-%-Bereitstellung für das EVU berücksichtigen
FAQ
Weitere Fragen: Batteriespeicher-Förderung Thurgau
Quellen
Amtliche Quellen & Referenzen.
Massgeblich sind die zuständigen Stellen. Prüfen Sie verbindliche Details – Beträge, Fristen und Auflagen – immer am konkreten Objekt und am aktuellen Stand der jeweiligen Behörde.