Kurzantwort
Was Sie zuerst wissen müssen.
Für Bauherren, Architekten und Eigentümer im Aargau, die vor Baugesuch oder Offerte wissen müssen, ob ihr Neubau unter die Solarpflicht fällt und wie die PV-Planung mit Energienachweis, Bewilligung und Wirtschaftlichkeitsprüfung zusammenspielt.
Wichtig
Diese Seite ersetzt keine objektspezifische Rechts- oder Förderprüfung. Die Solarpflicht im Aargau hängt vom konkreten Baugesuch, der anrechenbaren Gebäudefläche, Schutzauflagen und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit ab. Verbindlich sind die aktuelle Energieverordnung, die zuständige Gemeinde und die kantonalen Vollzugshilfen.
Entscheider
Woran sich der richtige Weg entscheidet.
Die 300-m²-Schwelle ist die erste Weiche: Betroffen sind neue Gebäude, wenn die anrechenbare Gebäudefläche pro Baugesuch gesamthaft mehr als 300 m² beträgt. Relevant sind nicht nur Hauptgebäude, sondern auch Klein- und Anbauten sowie Teile von Unterniveaubauten, soweit sie über das massgebende Terrain hinausragen und überdeckt sind.
Die Mindestgrösse ist flächenbasiert: Photovoltaikmodule und verglaste, selektiv beschichtete Solarthermieabsorber müssen zusammen mindestens 20 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche erreichen. Ob diese Fläche auf Dach, Fassade oder kombiniert umgesetzt wird, ist eine Planungsfrage und sollte nicht erst nach dem Energienachweis entschieden werden.
Aargau behandelt technische Unmöglichkeit nicht als einfache Standardausnahme. Das Merkblatt geht davon aus, dass unter Einbezug von Dach- und Fassadenflächen grundsätzlich eine Umsetzung möglich ist; die wirtschaftliche Verhältnismässigkeit wird dadurch zum zentralen Befreiungsargument.
Wer wirtschaftliche Unverhältnismässigkeit geltend macht, muss den Nachweis mit der kantonalen Berechnungshilfe führen. Entscheidend sind unter anderem Amortisation über 25 Jahre oder der Nachweis, dass der geforderte Energieertrag trotz Einbezug zulässiger Dach- und Fassadenvarianten nicht erreicht wird.
Ortsbild- und Landschaftsschutz können eine Befreiung begründen, aber nicht automatisch. Eine Befreiung kommt nur in Betracht, soweit die Anlage gemäss fachlicher Beurteilung in Zonen mit erhöhten Anforderungen unzulässig ist; teilweise Realisierungen oder alternative Fassadenlösungen sind deshalb früh mitzudenken.
Die Solarpflicht und das baurechtliche Solarmeldeverfahren sind getrennte Themen. Die Pflicht nach § 26a EnergieV entscheidet, ob Solarfläche geplant werden muss; das Solarmeldeformular und die Baubewilligungsfrage entscheiden, wie die konkrete Anlage verfahrensrechtlich eingereicht wird.
Ablauf
So bleibt das Projekt sauber geführt.
- 1
Gebäudeflächen im Vorprojekt berechnen: Alle Gebäude eines Baugesuchs zusammenführen und prüfen, ob die anrechenbare Gebäudefläche mehr als 300 m² beträgt. Die Aufteilung gleichzeitig erstellter Bauten in mehrere Baugesuche sollte nicht als Umgehungsstrategie eingeplant werden.
- 2
Solar-Mindestfläche ableiten: Aus der anrechenbaren Gebäudefläche die 20-Prozent-Anforderung bestimmen und prüfen, ob Dach, Fassade oder eine Kombination aus PV und Solarthermie die Fläche sinnvoll aufnehmen kann.
- 3
Dach- und Fassadenplanung mit Architektur koordinieren: Aufbauten, Attika, Terrassen, Geländer, Erschliessung, Brandschutz, Wartung und Verschattung so früh klären, dass die Solarfläche nicht am Ende mit Lüftung, Technik oder Gestaltung kollidiert.
- 4
Energienachweis und Baueingabe zusammenführen: Die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie gehört in die Unterlagen des Bauprojekts. Seit April 2025 werden Energienachweise im Aargau elektronisch über EVEN eingereicht; die PV-Planung sollte deshalb mit den Nachweisunterlagen konsistent sein.
- 5
Ausnahmen nur mit Nachweis vorbereiten: Bei Schutzkonflikten fachliche Beurteilung einholen; bei Wirtschaftlichkeit den kantonalen Rechner mit den geforderten Standardwerten verwenden. Ohne nachvollziehbaren Nachweis ist eine Befreiung nicht belastbar.
- 6
Verfahren für die konkrete Anlage separat klären: Zusätzlich zur Solarpflicht prüfen, ob die geplante Dach- oder Fassadenanlage meldepflichtig oder baubewilligungspflichtig ist. Diese Abklärung beeinflusst Termine, Unterlagen und den realistischen Montagestart.
Checkliste
Fragen, die vor der Offerte geklärt sein sollten.
- Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche richtig einordnen
- Mindestfläche von 20 Prozent und Kombination von PV und Solarthermie prüfen
- Befreiung nur bei Schutzkonflikt oder belegter wirtschaftlicher Unverhältnismässigkeit vorbereiten
FAQ